Kohl KG Pfändung trotz P-Konto und grundlos

9. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Kohl KG Pfändung trotz P-Konto und grundlos

Ich bin gerade fassungslos. Eben hab ich meinen Kontoauszug geholt und da stand drin, das mir 33, 42€ abgebucht wurden. Mit dem Vermerk Firma Kohl GmbH & Co. KG Pfändung vom 18.06.2012, Z1gvDS, Teilzahlung.

Natürlich kann ich am Wochenende niemanden erreichen, aber ich hoffe ihr könnt mich auf Montag vorbereiten.

1. Ich habe ein P-Konto.
2. Ich liege noch im Freibetrag. Was bedeutet, es sind weniger als 1000€ drauf.
3. Ich bin die letzten 8 Monate nie über 800€ monatlich gewesen.
4. Ich habe keine Mahnung oder Bescheid bekommen und kenne die Firma Kohl nicht.
5. Auch von meiner Bank wurde mir nichts mitgeteilt.
6. Ich habe keiner Teilzahlung zugestimmt

Wie kann ich dennoch diesen Abzug trotz P-Konto haben? Bekomme ich das Geld denn wieder zurück? Die können doch nicht irgendwas aus dem nirgendwo abbuchen. Ich hab versucht eine Rücklastschrift zu machen, aber das ging natürlich nicht, denn es wurde ja nicht mal angezeigt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Ich liege noch im Freibetrag. Was bedeutet, es sind weniger als 1000€ drauf.

Irrtum, der Freibetrag bezieht sich nicht darauf, wie viel drauf ist, sondern wie viel eingeht.



Zitat (von Pan8dora):
Ich bin die letzten 8 Monate nie über 800€ monatlich gewesen.

Bedeutet was genau, nie über 800 EUR Einkommen je Monat oder das Geld dauerhaft drauf?



Zitat (von Pan8dora):
Auch von meiner Bank wurde mir nichts mitgeteilt.

Logisch, erst wird gepfändet, dann Bescheid gesagt.



Zitat (von Pan8dora):
Ich habe keiner Teilzahlung zugestimmt

Der Sinn einer Pfändung ist ja gerade, dass es keiner Zustinnung des Schuldners bedarf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gibt es denn eine offene Pfändung auf dem Konto seitens dieses Inkassos? Wurde versucht, "zu sparen", also Guthaben nicht verbraucht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ist das Datum so korrekt?
dann wäre der Pfüb über 7 Jahre alt.
Dass kann ich mir so kaum vorstellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die ganze Zeit nicht bezahlt wurde, weil man ständig unterhalb der Freigrenze war...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Schon richtig,
aber der wurde mittlerweile dann zugestellt, da kann man nicht sagen, dass man von nichts weiss.
Wenn die Forderung wirklich so alt ist, dann hat man Kenntnis davon oder irgend etwas stimmt nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Oder es ist eine Personenverwechslung. Wie auch immer: Solange der Autor nicht mehr antwortet, können wir nur spekulieren...

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#7
 Von 
rieder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Pan8dora,
ich sehe erst jetzt Deinen Eintrag; darf ich fragen bei welcher Bank Du bist ? (also die Bank die die Pfändung des P-Kontos zugelassen hat).

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