Konto Sperrung

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Emily789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto Sperrung

Hallo Liebe Community

ich bin neu hier und hoffe das mir jemand eine Antwort geben kann.

und zwar habe ich eine Lohnpfändung. Bzw. den Bescheid gerade bekommen mein Konnto ist aber schon gesperrt.ich habe mich unverzüglich mit dem Gläubiger in Kontakt gesetzt. Dieser hat sich auf eine Ratenvereinbarung eingelassen.

Nur kann ich nun die erste Rate zum 01.08. gar nicht bezahlen da mein Konto ja gesperrt ist und meine Bank mir betätigte das keine Bewegungen mehr möglich sind bis der Gläubiger dieses entsperren lässt.

Der Gläubiger sagte darauf das er die Lohnpfändung erst ruhen lassen kann und somit auch mein Konto entsperren kann sobald die erste Rate bezahlt ist. Aber ich kann die erste Rate so ja gar nicht zahlen.

Kann er mein Konto auch vorher entsperren lassen ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann er mein Konto auch vorher entsperren lassen ?

Er könnte das tun. Aber offenbar will er das nicht. Zwingen kann man ihn am Ende des Tages nicht.

Wie viel Einkommen hast du pro Monat?
Wie viel diesen Monat schon ausgegeben?

Du könntest dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dann steht dir monatlich der Freibetrag (derzeit rund 1070€) zur freien Verfügung. Bei Kindern bzw. Unterhaltsverpflichtungen steigt der Freibetrag.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Emily789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verdiene knapp 1300 Euro. Am Freitag kommt erst mein Lohn. Urlaubsgeld ist auch dabei. Dann dürften es um die 600 Netto sein.

Muss die Bank 4 Wochen warten bevor sie das erste Geld an den gläubiger überweist oder kann ich in Auftrag geben das sie die erste Rate sofort ü erweisen soll ?

Ich werde morgen ein P Konto einrichten lassen. Kann das P Konto dann wie ein normales Gorokonto genutzt werden ? Ichbhabe auch noch verpflichtunge wie Miete etc . Die ja jetzt nicht abgebucht werden.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es dauert ein paar Tage, bis das P-Konto eingerichtet ist. Sollte aber, wenn du das gleich morgen früh bei der Bank beantragst, eventuell bis Freitag klappen.

Ab da kannst du es wie ein normales Girokonto (auf Guthabenbasis) verwenden und direkt überweisen. Das Geld ist dann schätzungsweise Montag beim Gläubiger und der Gläubiger könnte dann an die Bank faxen, dass er die Pfändung ruhend stellt.

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#4
 Von 
Emily789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich dann erstmal über den gesamten Betrag meines Lohnes verfügen oder nur über den nicht Pfändbaren Teil ?

Könnten Sie mir noch sagen ob es stimmt das nach Geldeingang bei einem P Konto erstsm ein Tag vergehen muss bis man Abhebungen und überweosungen tätigen kann ?

Und vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

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#5
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von Emily789):
... Nur kann ich nun die erste Rate zum 01.08. gar nicht bezahlen da mein Konto ja gesperrt ist und meine Bank mir betätigte das keine Bewegungen mehr möglich sind bis der Gläubiger dieses entsperren lässt. ...


Da hat man dir von deiner Bank aus aber Blödsinn erzählt! An den Pfändungsgläubiger kann man trotz gesperrtem Konto bei entsprechendem Guthaben jederzeit Geld überweisen.


Zitat (von mepeisen):
... und der Gläubiger könnte dann an die Bank faxen, dass er die Pfändung ruhend stellt.


Schätzungsweise ca. 95 % der Banken akzeptieren keine Ruhendstellung mehr, nur noch die Aufhebung der Pfändung wäre dann möglich.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dann erstmal über den gesamten Betrag meines Lohnes verfügen oder nur über den nicht Pfändbaren Teil ?

Erst mal nur über den Nicht-pfändbaren Teil.

Zitat:
Könnten Sie mir noch sagen ob es stimmt das nach Geldeingang bei einem P Konto erstsm ein Tag vergehen muss bis man Abhebungen und überweosungen tätigen kann ?

In der Praxis ist es in der Tat meistens so. Viele Banken prüfen das alles immer manuell nach und das braucht dann etwas Zeit.

Zitat:
Schätzungsweise ca. 95 % der Banken akzeptieren keine Ruhendstellung mehr, nur noch die Aufhebung der Pfändung wäre dann möglich.

Natürlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine "Ruhend-Stellung", da so etwas rein rechtlich nicht vorgesehen ist. Problematisch wird es auch erst, sollte es zwei Pfändungen geben. Ansonsten wäre es natürlich gut, vorab bereits mit der Bank zu sprechen und sie zu fragen, inwieweit sie das akzeptieren würde.

Völlig unabhängig davon ist ein P-Konto trotzdem eine gute Idee. Und sollte die Bank da nicht mitmachen hätte man immer noch die Alternative, (hoffentlich) mit dem pfändungsfreien Geld den Lebensunterhalt irgendwie hinzubekommen und die Pfändungen vollziehen zu lassen.

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