Konto gesperrt

20. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)
Konto gesperrt

Hallo,
Heute wurde mein Konto gesperrt. Ich bin gleich zum Gericht heute morgen um den Beschluß aufheben zu lassen, da auf mein Konto nur Alg2 Geld und Kindergeld eingehen. Die Dame vom Gericht hat mir gesagt ich müsse und könne gar nix machen, solange nur Alg2 und Kindergeld eingehen habe ich 7 Tage Zeit um dises Geld abzuheben. Nun können aber auch keine Überweisungen und Abbuchungen mehr getätigt werden, auch meine Karte ist laut Sparkasse gesperrt ;-(
Was kann ich tun?
Bitte helft mir!

Ganz verzweifelte Grüße,
Powerschnegge

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

die Aussage des Gerichts ist in Ordnung. In der Tat gibt es die Beschlüsse nur für Personen, die z.B. Arbeitseinkommen oder privaten Unterhalt beziehen.

Wenn die gesamten Eingänge aus öffentlichen Sozialkassen kommen (AL2 und Kindergeld) gilt § 55 SGB. Demnach sind solche Gutschriften bis 7 Tage nach Buchung nicht von der Pfändung betroffen. Ein Beschluss ist nicht nötig, das müssen die Banken von sich aus beachten. Übrigens : wenn die sieben Tage versäumt werden gibt es kein Pardon - die Bank muss das Geld dann an den Gläubiger zahlen. Dies unabhängig davon, ob der Schuldner das schuldhaft versäumt hat oder nicht.

Die Karte bleibt gesperrt, auch Lastschriften werden nicht möglich sein, da diese bei vielen Banken maschinell zurück gegeben werden. Was bleibt sind Barauszahlung und Überweisung. Diese können bei den Banken auch dann "manuell" freigegeben werden, wenn die Voraussetzungen mit den sieben Tagen erfüllt sind. Je nach Bank wird ggf. auch ein Dauerauftrag zugelassen. Sprich einfach mal mit der Bank drüber. Die kennen die Problematik. Wenn Du Bargeld mitnehmen willst, plane etwas Zeit ein, denn häufig wird die Pfändungsbearbeitung zentral durchgeführt und die Filiale muss erst Rücksprache halten.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich hab noch ein paar Euros drauf, weiß jemand ob ich die abheben kann? So um die 23€...
Konto ist seit heute gesperrt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

wenn innerhalb der letzten sieben Tage eine Gutschrift aus Kindergeld oder ALG 2 erfolgt ist, und diese noch nicht voll verfügt wurde, steht einer Barauszahlung nichts im Wege, auch bei diesem Betrag nicht. Nur, wie gesagt, Zeit mitnehmen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#4
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo,meine freundin wurde auch das konto mal gesperrt.schreib einen brief an die gläubiger und vereinbare eine ratenzahlung,mit der bitte sie sollen dir das konto wieder frei machen.natürlich mußt du dich dann aber an der ratenzahlung halten,weil sonst sperren sie es dir wieder.

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#5
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Weiß jemand ob es möglich wäre, dass ich mir ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffne? Ich habe die EV vor ein paar Wochen abgegeben und Insolvenz eingeleitet, würde mir da überhaupt eine andere Bank bei diesen Voraussetzungen ein Konto auf Guthabenbasis einrichten?
Und wenn ja, welche Bank könnte ich da aufsuchen, die nicht so kleinlich ist?
Mein Konto das gesperrt wurde ist bei der Sparkasse...

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

ich glaube nicht das es bei einer anderen bank geht

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#7
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)

Doch , das geht und zwar bei der Postbank die machen sowas normalerweise , gehe mal zu einem Kundenberater dort der kann Dir weiterhelfen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Auch hier gilt........

Außnahmen bestätigen die Regel........

Also mal davon ab , das ein Konto was bei einer anderen Bank eröffnet wird sowieso die Schufa durchläuft ( auch wenn es ein Guthabenkonto ist, und gesagt wird " Ohne Schufa" )ist das mit dem Geld dranvorbei Schleusen so eine Sache. Wenn Sie bereits eine EV abgeleistet haben , sollten Sie wissen was es heisst vorsetztlich falsche Angaben zu machen oder " versehentlich " etwas zu vergessen.
Wenn Ihnen ein Gläubiger eins auswischen will , geben sie Ihm damit eine prima Vorlage.

Aus meiner Erfahrung hilft ein offnes Gespräch mit der Hausbank ( Sparkasse )immer weiter.Wenn sie nicht so gut im arugmentieren sind nehmen sie eine Person ihres Vertrauens mit. Auch hilft evtl. hier die Schuldnerberatung beim Gesprächsterim mit der Bank.

Mit fairplay kommt man am weitesten.......

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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