Konto und Lohnpfändung

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sommersprosse33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto und Lohnpfändung

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe auf euer Wissen:

Vor 2 Tagen wurde ich von meinem Arbeitgeber informiert das eine Pfändung vorliegt, die Unterlagen hat er mir zukommen lassen, es handelt sich um einen Bescheid aus 2007.
Nun hat der Arbeitgeber seinen errechneten Betrag abgezogen und an die Gläubiger überwiesen, Überstunden und Urlaubsgeld aber korrekt berechnet und mir dies anteilig ausgezahlt.
Leider hat der Gläubiger aber auch eine Pfändung meines Kontos erwirkt, dort ist der pfändungsfreibetrag natürlich geringer da kein Urlaubsgeld usw angerechnet wird.
Nun meine Frage:
Wie gehe ich vor? Ist es korrekt das ein Lohn zweimal gepfändet werden darf?

Tausend Dank schon vorab

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ja, Lohn kann durchaus mehrfach gepfändet werden.


Das Konto sollte schnellstens in ein P-Konto umgewandelt werden.
Dann müsste bei Gericht noch ein Antrag gestellt werden, das der Freibetrag wegen Überstunden und Urlaubsgeld erhöht wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sommersprosse33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Wir bekommen morgen früh die Bescheinigung der Pfändungsfreigrenze und gehen damit direkt in ein P Konto umwandeln. Allerdings sind das laut meinen Recherchen ca 2200 Euro und der bereits gepfändete Lohn inkl Zulagen und Urlaubsgeld ca 3000Euro....

Überstunden und Nachtschichten sind nicht immer gleich. Muss ich dann jeden Monat bei Gericht eine Prüfung bzw Erhöhung erbitten?

Gibt es keine rechtliche Grundlage einen bereits gepfändeten Lohn so zu belassen?
Dürfte ich den nächsten Lohn zb auf das Konto meines Freundes überweisen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Es gibt eine rechtliche Grundlage Ihren Lohn zu pfänden. Wenn Sie versuchen, das hintenrum zu vereiteln wirft das zuerst mal ein gewisses Licht auf Sie und Ihren Gerechtigkeitssinn.... Zu Schulden steht man und versucht, diese zu begleichen (obwohl ich schon ahne, dass Sie sagen werden, dass man Ihre Situation ja gar nicht beurteilen könne und so weiter - geschenkt).

In Kürze wird Ihr Freund dann vermutlich ein Gespräch mit dem freundlichen Bankberater führen und die Sachlage erklären dürfen. Banken sehen es nicht gerne, wenn da Lohnzahlungen einer dritten Person eingehen. Die können nämlich auch bis Drei zählen ;)

Man kann es also so machen - aber nicht bis auf weiteres.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie versuchen, das hintenrum zu vereiteln

Niemand vereitelt etwas.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass in solchen Situationen das Gericht das Konto freigeben kann bzw. den bereits gepfändeten Lohn freigeben kann. Genau deswegen stellt man einen Antrag bei Gericht.

Zitat:
Dürfte ich den nächsten Lohn zb auf das Konto meines Freundes überweisen lassen?

Schlechte Idee.

Zitat:
Gibt es keine rechtliche Grundlage einen bereits gepfändeten Lohn so zu belassen?

§850k ZPO Absatz 4 .
Gleich heute ab zum Gericht.

-- Editiert von mepeisen am 23.06.2017 07:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sommersprosse33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos!
Tatsächlich will ich nichts vereiteiln sondern eine hohe Rechnung begleichen bevor ich dadurch noch mehr Probleme bekomme.
Ich mache gleich einen Termin beim Gericht
DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du brauchst keinen Termin. Dein Amtsgericht hat öffentliche Sprechzeiten. Gehe einfach dort hin und frage dich durch, wo du einen Antrag wegen P-Konto abgeben kannst.
Nimm alle Unterlagen mit, insbesondere Gehaltsabrechnung, die beiden PfÜB usw. Der Rechtspfleger wird das ein oder andere ggf. kopieren.

-- Editiert von mepeisen am 23.06.2017 08:12

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