Kontopfändung & Co ;-)

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung & Co ;-)

Hallo!
Ich weiß, daß Sozialleistungen 7 Tage zur Verfügung stehen. Dadurch, daß ein Mitarbeiter der Bank den falschen Betrag frei gegeben hat wurde meine Online-Überweisung mit dem Grund "keine Deckung" nicht durchgeführt. Das Geld ging dabei so zu sagen verloren.Alle Versuche die Pfändungsstelle der Bank zu erreichen waren vergebens, übrigens, telefonisch erreichbar sind die von 9 bis 12.nach dem ich per Telefon nichts erreichen konnte, habe ich per Fax 3 Briefe versendet. Keine Reaktion. Wäre der Betrag RICHTIG gerechnet, so wäre die Überweisung längst weg. Ich weiß zu 100%,daß ich Recht habe, was den Betrag betrifft, weil es nicht zum ersten mal passiert. Damals hatte ich das "Glück" mit einem Mitarbeiter, der offensichtlich nicht zählen kann.Musste auflegen nach seinem Versprechen nochmals alles durchzurechnen, was er wieder nicht richtig getan hat.Also rief' ich nochmals und nochmals bis seine Kollegin dran war. Aus irgendeinem Grund hat Sie alles SOFORT verstanden.Wie auch immer. Meine eigentliche Frage: kann ich die Bank dafür verantwortlich machen?
Kann ich mein Geld wieder gutgeschrieben haben. Es handelt sich um die Summe von 80, - Euro, die ich als Mutter von 3 Kindern sehr gut gebrauchen kann. Ach, noch was der 7-tagige Frist ist heute zu Ende.
Also, was kann ich tun????

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

so kann es aber nicht sein. ich finde, daß ich nicht dafür büsen muß,dass der Bankangestellter nichr von 500 400 abziehen kann (503-423=???? ist das denn sooo schwer???????), ich glaub' so doof darf man nicht sein, als Bankangestellter, oder irre ich mich?
ich fühle mich im Recht.ich hab' nichts falsch gemacht.Nur darauf vertraut, das die Bankangestellten gut rechnen können...Oder ist es pure absicht???was ich weniger glaube.

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#3
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

Du solltest mit Deiner Bank reden, und zwar schnell. Wenn Du eine Telefonnummer von der Pfändungsstelle hast, um so besser. (Das ist normalerweise nur intern, für die Filialen.)

Die sind nicht verpflichtet, nach Ablauf der 7 Tage gleich das Geld an den Gläubiger auszukehren, das ist auch nicht üblich. Sie dürfen Dich allerdings auch nicht mehr verfügen lassen, wobei 1 Tag Kulanz aber noch im Rahmen ist, zumal die Bank das selbst mit verbockt hat.
Wenn sie Dich nicht mehr an das Geld ranlassen, ist wie gesagt erstmal wichtig, dass es nicht an den Gläubiger geht. Du hast dann etwas Zeit, Dir einen Beschluss vom Gericht zu holen (das geh ganz schnell), wonach Du eine Summe X auch nach den 7 Tagen noch verfügen darfst. Am Besten, Du rufst mal das Gericht an, das die Pfändung erlassen hat.

Zu Deiner Antwort an Kanalmeister :
Es gibt sicher auch "dumme" Bankmitarbeiter, wie es auch in jeder Branche solche und solche gibt. Es gibt sicher auch welche, die nicht gut rechnen können, weil das meiste der Computer macht.
Ich kann Dir nur empfehlen, gegenüber Deiner Bank nicht so aufzutreten, auch wenn Du 100% sicher bist, dass Du Recht hast.
Kleiner Exkurs : Ich bin nicht nur selbst bei der Bank, sondern arbeite auch in der zentralisierten Pfändungsbearbeitung. Kaum ein Tag ohne Anruf einer Filiale, dass etwas falsch sei und der Kunde sich im Recht fühlt. Manchmal stimmt es, manchmal nicht.Das liegt daran, dass es manchmal Faktoren oder rechtliche Rahmenbedingungen gibt, die noch nicht einmal die Filiale (geschweige denn der Kunde) kennt.

Das alles hat auch nichts mit den "bösen Banken" zu tun, denn die haben eben ihre Auflagen vom Gericht. Zahlen sie zuviel an den Schuldner, kann der Gläubiger Schadenersatz fordern. Das ist immer ein Marsch über den Dachfirst : ein schmaler Grat, und man kann zu beiden Seiten runterfallen. Kein Mitleid, bitte... ;)

Übrigens vermute ich, dass bei Deiner Bank nicht bestimmte Summen "automatisch" freigeschaltet sind. Wahrscheinlich ist es eher so, dass das Konto gesperrt ist, aber die Aufträge, die unter die Pfändungsfreigrenze fallen, manuell freigegeben werden.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich. Viel Glück,

Hans-Jürgen
***

-- Editiert von hjbartel am 07.09.2004 21:56:03

-- Editiert von hjbartel am 07.09.2004 21:58:15

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#4
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.Ich war echt schon ein wenig auf der Palme. weil es halt nicht das erste mal war.Hab' überreagiert. Bin auch nur ein Mensch, wie alle andere.;-)Natürlich weiß ich das es sollche und solche gibt's.bei der Bank und überall auch.Wenn es um Geld geht, dann reagiert man halt ein wenig häftig.;-) Was unter Umständen auch keine Entschuldigung ist.
ich hab' den ganzen Tag versucht bei der Pfändungszentrale jemand zu erreichen.Faxe geschickt...vergebens.keine Rückmeldung, nichts. Wie soll ich mit der Pfändungsstelle kontaktieren, wenn die nicht erreichbar ist? ich versuch' es morgen nochmals. Vielen Dank für die Antwort.

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen auch nicht vor, daß über den Schutzbetrag verfügt werden kann, sondern daß er AUSGEZAHLT wird. Insofern ist bei jedem Schutzbetrag ein Besuch bei der Bank erforderlich, wo dieser Betrag bar ausbezahlt wird.

Wenn eine (kleine) Bank hier aus einer generellen Kontosperre etwas manuell freigibt, dann ist das ein Entgegenkommen, das über die Regeln hinausgeht (weil ja Bareinzahlungen *******isch teuer sind), aber so sind nun mal die gesetzlichen Regelungen.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

darf ich Ihnen mal über die Barauszahlung ein Liedchen singen? Bei meiner Bank dauert es in der Regel so gute 20 Minuten. In dieser Zeit kriegt man zu hören sehr "interessante" Sachen. Da es nur 2 Fensterchen zum Geld holen gibt's, kriegt fast jeder mit um was es geht...Wird es Ihnen gefallen, daß andere davon was mitbekommen?ich werd' doch nicht jedem erklähren, daß es nicht so ganz meine Schuld ist, daß mein Konto gepfändet wurde.Mir wurde schon ein paar mal vermitelt, daß es nicht sooo toll ist, wenn ich so viel Zeit in Anspruch nehme.Bzw nehmen muß. Ich kann ja wohl nicht's für, daß die Bank seine Filialen so "gestaltet".
was ist den mit den ganzen Überweisungen, Miete zum Beispiel? Oder sool man dann die Miete dem Vermieter Bar zahlen???
Es geht nun mal nicht mehr ohne Überweisungen. und ich weigere mich zu glauben, daß es nicht vorgesehen ist, daß man überweisungen durchführen lassen kann, darf und Recht dazu hat. Für mich klingt es super unlogisch.
Ich glaub', ich muß aufhören hier zu schreiben. Bin irgendwie schlecht drauf. Bitte um Verzeihung, wenn ich in irdendeiner Weise mich nicht besonderes benommen habe. Als Rechtsvertigung: ich bin nun mal so.:-)
Danke an alle.

-- Editiert von ddd010204 am 08.09.2004 00:40:10

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#7
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

@wolfgang

wo steht denn bitte, dass eine Auszahlung erfolgen muss ? Wir handhaben es so, dass wir auch entsprechend Überweisungen oder Lastschriften zulassen, was natürlich ein erhöhter Kontrollaufwand ist. Ich habe mir nochmal die einschlägigen Gesetze (§850i ZPO , §54/55 SGB) samt Kommentierung durchgelesen und da steht nichts dergleichen.
Tenor der Gesetze ist, dass Sozialleistungen innerhalb von sieben Tagen nach Gutschrift (der Tag der Gutschrift zählt übrigens nicht mit) "dem Schuldner zu belassen sind" mit der Ausprägung, dass derartige Gutschriften während der Frist als von der Pfändung nicht erfasst gelten.

@ddd010204
allgemein : es ist im Übrigen wenig bekannt, dass Mutterschutzgeld/Erziehungsgeld auch über die 7-Tages-Frist hinaus unpfändbar ist -§54(3) SGB. Falls es sich also um so eine Gutschrift handelt, gleich der Bank sagen.
zur ersten Frage : Wenn die Pfändungsstelle nicht reagiert, würde ich nochmal in die Filiale gehen. Aber, wie gesagt, lieber auf die Tränendrüse drücken als den Hammer rausholen.
zu dem "Liedchen" : Das macht die Bank nicht, um die Schuldner zu ärgern oder "vorzuführen". Es gibt einige Banken, da müssen solche Verfügungen von der Pfändungsstelle freigegeben werden, weil man ja nicht weiss, wo der Schuldner noch alles verfügen will. Das muss "koordiniert" werden. Auch die Filialen haben Probleme, die zu erreichen. Bei uns ist das so, dass selbst die Filialen nicht direkt den Sachbearbeiter anrufen können. Die Filialen rufen ein Call-Center an, das dem Sachbearbeiter eine Rückrufnachricht einstellt. Das dauert natürlich manchmal ein paar Minuten. Dass die Bank über Pfändungskunden meist nicht glücklich ist, musst Du verstehen. Das macht Arbeit und bringt keinen Ertrag. (Seit ein paar Jahren dürfen die Banken keine Gebühren mehr dafür nehmen).
Tatsache ist aber : in über 90% der Fälle hat der Schuldner ein Pfändung mit zu verantworten, indem er sich einfach nicht meldet oder "taub" stellt. Pfändungen fallen nicht "vom Himmel" (wobei es da manchmal Ausnahmen gibt), meistens hat der Schuldner durch sein Verhalten dazu beigetragen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#8
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Beitrag war in dem Fall, daß ich geglaubt habe, es ist mehr als ausreichender Beweis für trocken sein, wenn man 12 Jahre kein Alkohol zu sich nimmt. Haus gebaut und während der Bau feststellen müßen, das von trocken sein nichts mehr da sei. Haus stand nicht vertig.Wer hat schon da Zeit zu bauen, wenn die Flasche the best friend geworden ist.
Also bin ich mit verantwortlich, weil ich nicht hellsehen kann. Oder bin ich doch zu 100% verantworlich???
Noch was.Wäre es nicht einfacher mein Konto auf dem Guthaben Basis zu führen da ich sowieso über das ganze Geld verfügen kann.Davor konnte ich auch nicht mehr abheben,bzw. überweisen als gut geschrieben wurde? Hatte kein Dispo und keine weiteren Schulden.Sie können sich vorstellen, daß ich den Darlehen nicht zurück zahlen kann.
Wie auch immer.Vielen Dank an alle!!!

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#9
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle!
das Geld wurde überwiesen.Heute.
hab' nicht erwartet, deswegen bin super glücklich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So wenig braucht man zum glücklich sein!!!!!;)
Könnte alle an der Stelle knutchen.;););)
schönen Tag noch!!!!
MFG
ddd010204

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#10
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlich gesagt, fülle ich mich zu 100% verantworlich.Man glaubt ja nicht ,will nicht glauben,dass es sich selbst trifft.
Ich verstehe auch die Bank. Jeder will sein Geld zurück haben.Und das Gefüll zu haben, daß alle mich verurteilen häng damit zusammen,daß ich mich verurteile.
Kein Mitleid bitte. Ich werd' schon so weit kommen, daß ich das Geld zurück zahle. Im Moment noch nicht aber bald!
und nochmals vielen herzlichen Dank an alle!


-- Editiert von ddd010204 am 08.09.2004 09:44:58

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#11
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Das freut mich, dass das noch mit der Überweisung geklappt hat.

In diesem Fall kann man sicher nicht von Schuld sprechen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man bei Alkoholkrankheit sich nur noch auf die Flasche konzentriert und alles Störende (wie z.B. die blöden Rechnungen) ignoriert. Hier hat der Schuldner zwar Schuld, dass es so weit gekommen ist, aber er konnte eben nicht anders.

Auch ein (neues) Konto, was nur auf Guthabenbasis zu führen ist, wäre wegen der Pfändung gesperrt. Es sind ja nur Sozialleistungen unpfändbar. Wenn dann mal ein Arbeitseinkommen dazukommt, kann das z.B. teilweise an den Gläubiger ausgekehrt werden. Wenn im Extremfall ein Lottogewinn auf das Konto geht, wäre der kurz danach auch "weg". Aus diesem Grunde müssen alle Pfändungskonten "per Hand" bearbeitet werden.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#12
 Von 
ddd010204
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab' mich wahrscheinlich nicht klar genug ausgedruckt. Ich habe kein Alkoholproblem sondern mein damaliger Ehemann.Ich bin glücklicher Weise nicht krank.Meinem Ex geht es wieder besser; hat 'ne Therapie gemacht und ist dabei sein Führerschen neu zu machen.
Aber es ist , wie man so schön sagt, zu spät.
Die Ehe weg,die Schulden da.
Ich werd' das beste daraus machen.Ob wohl, wenn man bedenkt, daß es ca 50000 sind, wird einem schon mal schwindelich;)
Es gibt mir noch einen Grund viel zu erreichen.
was ich auch tun werde.
Ihnen, Hans-Jurgen,nochmals Danke.
Schönen Tag noch
Mfg
Iryna

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