Kontopfändung FMP Inkasso, trotz Zahlungen!

14. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung FMP Inkasso, trotz Zahlungen!

Hallo! Noch mal ich... kurz erläutert, ich habe mit FMP Inkasso per Raten eine Forderung abgezahlt, das Inkasso wollte dann die Raten neu prüfen, ich reichte alles ein, sie wollten eine Rate von über 400 Euro, das war mir nicht möglich, ich erklärte ihnen das ich nur eine Rate von 250 Euro monatlich sicher garantieren kann... keine Einsicht, nur die Rückmeldung das sie nur die 400 akzeptieren sonst leiten sie weitere Maßnahmen ein. Darauf hin habe ich 250 Euro monatlich gezahlt, über 4 Monate lang...keine Reaktion vom Inkasso...jetzt, vor Weihnachten und ohne Ankündigung wurde das Konto dicht gemacht...das Gemeinsame Konto mit Ehepartner, ich komme an nichts mehr ran, vom Partner das Geld ist nicht greifbar sowie Kindergeld... darf das Inkasso trotz Zahlung (auch wenn nicht die volle Rate) einfach Pfänden, ohne Ankündigung? Was kann ich jetzt tun?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Da es keine Vereinbarung mit dir gibt kann und darf natürlich gepfändet werden. Eine Ankündigung zur Pfändung bedarf es selbstverständlich nicht.
Warum man ein Gemeinschaftskonto macht bleibt wahrscheinlich immer ein Rätsel. Das Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umzuwandeln ist m.W. nicht möglich. Ob es einen Weg gibt, dass die Partnerin an ihren Teil kommt weiß ich nicht. Mal auf andere Antworten warten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre es dann aber nicht möglich gewesen, nachdem ich 4 Monate die 250 Euro gezahlt habe, ein Schreiben zu senden das es nicht Ok ist und weiterhin 400 gefordert sind. Für mich fühlt sich das jetzt, vor Weihnachten, wie Erpressung an. Zumal ich jetzt auch angeboten habe die Differenz sofort zu zahlen und ab Januar dann die 400 regulär. Das Inkasso nur meinte, es muss neu geprüft werden und die Zahlung gerne als Willensbekundung zahlen kann, sie aber erst nach Geldeingang und Einreichung des Lohnschein neu entscheiden. Mir läuft die Zeit weg. Ich bin zahlungswillig und das Inkasso kann machen was es will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Niemand, auch kein Gläubiger, ist verpflichtet eine Brieffreundschaft mit dir zu führen. Man hat den Standpunkt klar gemacht und damit ist gut. Was das nun mit Weihnachten zu tun hat ist mir schleierhaft zumal der Erlass eines PfüB durchaus auch mehrere Wochen dauern kann.
Dass du, vor allem als Schuldner, kein eigenes Konto hast ist nicht die Schuld des IB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es vorher bei den 250€ eine Ratenvereinbarung? Wie genau schaut die aus, also was steht da drin? Was für Gebühren hat das Inkasso bisher alles gefordert?

Wichtig ist, ob sie schon in der Ratenvereinbarung drin hatten, dass sie eine solche Überprüfung vornehmen wollten. Wenn nicht, gilt diese Vereinbarung eigentlich und dann kann man ggf. zumindest gegen die Kosten vorgehen.

Wie viel muss insgesamt noch abbezahlt werden?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
darf das Inkasso trotz Zahlung (auch wenn nicht die volle Rate) einfach Pfänden, ohne Ankündigung?

Da offenbar ein Titel vorliegt dürfen die das. Konto, Arbeitslohn, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Was das nun mit Weihnachten zu tun hat ist mir schleierhaft zumal der Erlass eines PfüB durchaus auch mehrere Wochen dauern kann.

Wie meinst du das genau?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Dennoch...kann man sehen wie man will... in meinen Augen ist es Erpressung... ich habe Zahlungen geleistet wie ich es konnte... und ohne Ankündigung das Konto zu sperren ist unter aller Sau...

-- Editiert von Hummelbaby am 16.12.2019 07:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
und ohne Ankündigung das Konto zu sperren ist unter aller Sau...


Das ist aber der Standard beim Forderungseinzug. Warum sollen sie dich informieren ?
Mit dem Wissen einer Pfändung räumt der Schuldner das Konto noch fix leer, und die Pfändung geht ins Leere.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die offenen Fragen willst du nicht beantworten? Sehr schade...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen