Kontopfändung Freibetrag

1. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
marcel1893
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung Freibetrag

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Derzeit verdiene ich 2100€ netto und hatte letzte Woche eine Kontopfändung vom Finanzamt (Bankkonto ist ein Pfändungsschutzkonto), was mich dort gewundert hat war, das ich lediglich 1410€ zur Verfügung hatte. Ich bin zwar alleinlebend und habe keine Kinder allerdings laut der Pfändungstabelle müsste der Freibetrag höher sein?

Oder ist die Pfändungstabelle nicht für Kontopfändungen gedacht (verstehe ich das falsch)?https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle]https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle[/link]

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5246 Beiträge, 633x hilfreich)

Nein, wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5246 Beiträge, 633x hilfreich)

Nein, wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten 1.409,99 Euro, das hat also schon seine Richtigkeit.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten 1.409,99 Euro, das hat also schon seine Richtigkeit.

Nö.



Zitat (von marcel1893):
Ich bin zwar alleinlebend und habe keine Kinder allerdings laut der Pfändungstabelle müsste der Freibetrag höher sein?

Korrekt.
Bei 2.100 EUR sind 488,40 EUR pfändbar. Bedeutet, das man eigentlich 1.611,6 EUR zur Verfügung hat.



Zitat (von marcel1893):
hatte letzte Woche eine Kontopfändung vom Finanzamt

Antrag auf Erhöhung des Grundfreibetrages hat man noch nicht gestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.


Und wofür gibt es dann den Freibetrag bzw. in welchen Fälle wird dieser als Grundlage genommen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Und wofür gibt es dann den Freibetrag

Damit schon mal was geregelt ist, Geld vorhanden ist und nicht jeder einen Antrag stellen muss der in einer Vielzahl vom Fällen zum gleichen Ergebnis führen würde.



Zitat (von Nana71):
in welchen Fälle wird dieser als Grundlage genommen?

Immer wenn keine Ausnahmeregelungen vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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