Ich habe Heute einen Bescheid bekommen, dass man an meine Bank eine Kontopfändung geschickt hat.
Unter welchen Bedingungen kann man daraus eine ruhende Kontopfändung machen?
Darf der Kindesunterhalt, der monatlich für meine Tochter von der neuen Frau des Kindsvaters überwiesen wird gepfändet werden oder darf ich darüber verfügen?
Ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
mfg game_over
Kontopfändung - Kindesunterhalt
--- editiert vom Admin
@reike
blödsinn
über soz.leistungen kann der kontoinhaber 7 tage verfügen. dies muß er der bank nachweisen.
und das überweisen lassen, von was auch immer auf ein anderes konto, könnte böse ins auge gehen.
@game_over
den beschluß den @reike anspricht zu erwirken wird immer schwieriger
§765 zpo ist sehr eng ausgelegt. darum mußt du besondere soz.härten begründen, um eine freigabe zu erreichen., es reicht nicht aus, dass soz.leistungen bezogen werden, denn als a.loser hat man ja die zeit innerhalb der frist über d.geld zu verfügen.
besser wäre es, mit dem gläubiger sich zu einigen, in kleinen raten zahlen.
sunbee
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In diesem Zusammenhang kann ich einen guten Artikel empfehlen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=55737
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
33 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten