Kontopfändung - Kindesunterhalt

16. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
game_over
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung - Kindesunterhalt

Ich habe Heute einen Bescheid bekommen, dass man an meine Bank eine Kontopfändung geschickt hat.
Unter welchen Bedingungen kann man daraus eine ruhende Kontopfändung machen?
Darf der Kindesunterhalt, der monatlich für meine Tochter von der neuen Frau des Kindsvaters überwiesen wird gepfändet werden oder darf ich darüber verfügen?
Ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
mfg game_over




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 458x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@reike

blödsinn
über soz.leistungen kann der kontoinhaber 7 tage verfügen. dies muß er der bank nachweisen.

und das überweisen lassen, von was auch immer auf ein anderes konto, könnte böse ins auge gehen.

@game_over

den beschluß den @reike anspricht zu erwirken wird immer schwieriger
§765 zpo ist sehr eng ausgelegt. darum mußt du besondere soz.härten begründen, um eine freigabe zu erreichen., es reicht nicht aus, dass soz.leistungen bezogen werden, denn als a.loser hat man ja die zeit innerhalb der frist über d.geld zu verfügen.
besser wäre es, mit dem gläubiger sich zu einigen, in kleinen raten zahlen.
sunbee

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

In diesem Zusammenhang kann ich einen guten Artikel empfehlen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=55737

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