Kontopfändung VOLLSTRECKUNGSBESCHEID DES AMTSGERICHTS Hamburg

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go521886-93
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung VOLLSTRECKUNGSBESCHEID DES AMTSGERICHTS Hamburg

Hallo,

Mein Deutsch ist nicht gut. Ich brauche ihre Hilfe!

Ich bin in Deutschland seit 2015 und ich hatte eine Schuld mit der Bank. Ich konnte nicht bezahlen und dann durch eine Inkasso habe ich mehr als 50 % bezahlt. Ich konnte nur bis Oktober 2017 zahlen. Ich habe mein Studium angefangen und bin in eine neue Stadt umgezogen. Hatte ich kein Job und konnte viele Monate danach nur ein mini Job gefunden. Ich hatte keine Briefe von die Inkasso erhalten. Ich hatte eine neue Adresse aber nicht die Inkasso kontaktieren, da ich kein Geld hatte( mein Fehler).

Mein Konto ist jetzt mit eine Kontopfändung and ich weiss es nicht was zu tun!.
Ich hatte keine Ahnung ich eine Kontopfändung haben wird. Die Inkasso hatte mein Email aber sie haben nicht kontaktieren mich und ich habe gelesen das erst, ich muss eine Mahnung erhalten!
Ich habe keine Ahnung wieviel Geld muss ich zahlen, und ob ich mein Konto nochmal verwenden kann.
Ich habe die Inkasso geschrieben aber ich ein Brief auf Legal deutsch eingekommen. Ich kann nicht alles verstanden!
mein Konto ist in minus aber ist das das Geld muss ich zahlen oder muss ich mehr zahlen?
Ich kontaktierte die Inkasso und fragte ob ich 50 eur monatlich zahlen kann und ich verstehe sie wollen 100 eur und dann 50 eur jeden Monat aber wie kann ich das zahlen? Mein Konto ist gesperrt !!

Bitte, können Sie mir helfen? Was zu tun? es ist legal die Inkasso die Pfändung machst wann ich keine Mahnung erhalten habe?
Ich muss auf easy deutsch diese Brief übersetzen, ich brauche die ideas, nicht Literale Übersetzungen.
Ich danke im Voraus!!

VOLLSTRECKUNGSBESCHEID DES AMTSGERICHTS HAMBURG-ALTONA VOM 23.07.2018

Wir erklären uns mit der ratenweisen Tilgung der Gesamtforderung zzgl. weiterer Kosten und Verzugszinsen einverstanden.

Diese Vereinbarung gilt lediglich bis zum 01.08.2020. Die Restforderung wird dann wieder zur sofortigen Zahlung fällig. Sollte Ihnen ein Ausgleich der dann bestehenden Restforderung nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung. Bitte senden Sie uns die Kopie Ihres Einkommensnachweises, sofern noch nicht geschehen, bis zum 23.08.2019 zu.

Voraussetzung für die nachstehende Vereinbarung ist die Leistung einer Abschlagszahlung in Höhe von EUR 100 bis zum 01.08.2019
Wir werden die monatlichen Raten in Höhe von EUR 50 erstmals zum 01.09.2019 von dem bakannten Konto abbuchen. Die weiteren Raten werden ebenfalls zum 01. eines jeden Folgemonats belastet.

Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig wird, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise länger als sieben Tage in Rückstand geraten. Für diesen Fall sind wir beauftragt, das Verfahren fortzusetzen.

Zahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten oder die Zahlung pfändbarer Beträge durch Dritte werden auch dann nicht zurückgezahlt, wenn dem Zahlenden diese Vereinbarung bei Vornahme der Zahlung nicht bekannt war.

Zur Vorlage bei der XXXX bank bestätifen wir Ihnen, dass die ausgebrachte Kontopfändung unter der Bedingung, dass eine Abschlagszahlung in Höhe von EUR 100. 00 umgehend an die unten genannte Bankverbindung veranlasst wird, bis auf weiteres widerruflich rangwahrend ruhend gestellt wird.
Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse betonen wir, dass es sich hierbei nich um einen Verzicht im Sinne des 843 ZPO handelt. Sollte bisher kein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss, sondern eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) bestehen, erklären wir, dass unter der vorgenannten Bedingung auf die aus der Vorpfändung fogenden Rechte verzichtet wird. SOfern Ihre Bank eine ausdrückliche Erklärung von uns benötigt, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer XXXXXX.

Die vorstehende Vereinbarung wird von uns auf Grundlage Ihrer zur Zeit bestehenden Einkommens und Vermögensverhältnisse getroffen. Sollten wir davon Kenntnis erlangen, dass sich diese Verhältnisse für Sie positiv verändern, behalten wir uns vor , diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden und nach unserer Wahl entweder die gesamte Restforderung geltend zu machen oder mit Ihnen eine neue, den veräaderten Verhältnissen angepasste Regelung zu treffen.





Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bitte schau einmal hier in die letzten 3 Bilder: https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html
Hast du diese Sachen jemals bekommen?

Auf jeden Fall heute zur Bank gehen. Du sagst dort, du willst ein "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto) einrichten. Das sollte normalerweise in wenigen Tagen gehen.
Dir steht dann monatlich der Freibetrag (etwas über 1000€) zur Verfügung. Falls du Kinder hast bzw. eine Ehefrau, kannst du den Betrag auch erhöhen lassen.
Wichtig: Bis Monatsende alles Geld verbrauchen, denn sparen funktioniert nicht.

Zitat:
mein Konto ist in minus

Das musst du mit deiner Bank klären, wie du aus dem Minus rauskommst. Banken haben da Möglichkeiten. Beispielsweise dass du 50€ an die Bank monatlich zahlst.

Das Inkasso bitte vorläufig ignorieren. Ich nehme mal an, dass dein Einkommen vom Minijob usw. unterhalb der 1100€ liegt. Das heißt, die Pfändung bleibt zwar da, aber konzentriere dich darauf, mit deiner Bank zu klären, wie du das aus dem Minus bekommst und dass du keine neuen Schulden machst.

Ansonsten beantworte mal meine Frage ganz zu Beginn, dann kann man mehr sagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Guten Morgen,
die Frage ist hier:
Wieviel Geld verdienen Sie netto im Monat, wie hoch ist die Restschuld.

Dann bitte noch heute zu Ihrer Bank gehen, und das Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ändern lassen, damit Sie wieder über Geld verfügen könnnen und die pfändungsfreien Beträge Ihnen verbleiben.
Die Bankmitarbeiter werden Ihnen da weiterhelfen können.

Denn: Auch bei Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung wird das Konto aller Voraussicht nach nicht wieder freigegeben!

Bevor Sie hier jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen, wäre es schön, wenn Sie uns kurz die beiden Froagen oben beantworten würden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go521886-93
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein 3 Monate Baby und ich habe keine Arbeit. Ich bin nicht verhairatet und erhalte kein Sozialhilfe. Ich habe keine Einkommen. Ich verkaufe Sachen bei Ebay und ich bekomme ca. 50 eur monatlich. Mein Freund zahlt für essen und miete aber batürlich er kann nicht Geld zu mir geben

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du kein Einkommen hast, dann kannst und musst du vorläufig auch nichts bezahlen. Wie gesagt: Pfändungsschutzkonto einrichten. Ansonsten bitte mal meine anderen Fragen beantworten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go521886-93):
und ich bekomme ca. 50 eur monatlich.

Das hast du hoffentlich dem Finanzamt gemeldet und ein Gewerbe angemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go521886-93
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von go521886-93):
und ich bekomme ca. 50 eur monatlich.

Das hast du hoffentlich dem Finanzamt gemeldet und ein Gewerbe angemeldet?


Nein, ich kriege das Geld nur bei Ebay Kleinanzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go521886-93
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du kein Einkommen hast, dann kannst und musst du vorläufig auch nichts bezahlen. Wie gesagt: Pfändungsschutzkonto einrichten. Ansonsten bitte mal meine anderen Fragen beantworten.
Zitat (von Jonathon):
Guten Morgen,
die Frage ist hier:
Wieviel Geld verdienen Sie netto im Monat, wie hoch ist die Restschuld.

Dann bitte noch heute zu Ihrer Bank gehen, und das Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ändern lassen, damit Sie wieder über Geld verfügen könnnen und die pfändungsfreien Beträge Ihnen verbleiben.
Die Bankmitarbeiter werden Ihnen da weiterhelfen können.

Denn: Auch bei Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung wird das Konto aller Voraussicht nach nicht wieder freigegeben!

Bevor Sie hier jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen, wäre es schön, wenn Sie uns kurz die beiden Froagen oben beantworten würden.


Eine Antwort von die Inkasso:

Today we sent a fax to your bank to activate your account. Prerequisite for this activation is the payment of EUR 100.00. Therefore, please contact your bank to approve this transfer. After payment of EUR 100.00 you can use your account again.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Please clarify this first with your bank.
Many banks are no longer accepting a default on a seizure because the legislature has created the seizure protection account.

So I stay with my statement that you should open the P-account, because you have no attachable income.
When opening this account type you have a monthly allowance of 1629.99 €, which remain completely to you.

Please never forget, a collection agency does not work for you, they only want to see money.
The seizure is a good way to put pressure on you.

the problem with Ebay Classifieds, is another, that is not good in the long run, eventually the tax office will contact you, because you no longer believe that you only sell things from your private property.

Something else: why do not you get any social benefits?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go521886-93
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Please clarify this first with your bank.
Many banks are no longer accepting a default on a seizure because the legislature has created the seizure protection account.

So I stay with my statement that you should open the P-account, because you have no attachable income.
When opening this account type you have a monthly allowance of 1629.99 €, which remain completely to you.

Please never forget, a collection agency does not work for you, they only want to see money.
The seizure is a good way to put pressure on you.

the problem with Ebay Classifieds, is another, that is not good in the long run, eventually the tax office will contact you, because you no longer believe that you only sell things from your private property.

Something else: why do not you get any social benefits?


Dear Jonathon,

Thank you a lot for your answer.
Yes, I will do what you suggest regarding the P-account.
I am still unmarried and on a student visa and as far as I know, since I am non-eu I cannot receive benefits. But I have a baby, so things should be different. Also my boyfriend is European. I was suggested this by Caritas and other people and we went once but my boyfriend got stressed by all the documents requested and the vibe there. I am convincing him and hopefully we go there next week and we do it for some time only. We also moved to another city, so a lot of things to do.
Thank you a lot for your help and for being nice and not judgemental.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen