Kontopfändung auf altes Konto erhalten und nun?

8. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
rumirei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kontopfändung auf altes Konto erhalten und nun?

Hallo an alle.

Wie ich schon in der Überschrift geschrieben habe, habe ich heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von "meinem" zuständigen Gerichtsvollzieher bekommen. Die Stadt pfändet bei mir einen recht kleinen dreistelligen Betrag, allerdings bei meinem alten Konto (das nicht mehr existiert).
Ich weiß nun nicht wie ich vorgehen soll. Der Gerichtsvollzieher kennt meine aktuelle Bankverbindung, da ich an ihn monatlich Raten bezahle wegen anderen Gläubigern.

Ich kann den Betrag an die Stadt begleichen, auch notfalls in einer Summe, allerdings erst Ende des Monats.

Sollte ich mich mit der Stadt in Verbindung setzen? Mit dem GV? Gar nichts tun und warten bis mein richtiges Konto gepfändet wird wäre ja nicht das Wahre..

Ich danke euch!



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Gerichtsvollzieher hat immer etwas Spielraum, wenn es um Zeitabläufe geht. Gar nichts tun hat auch evtl. Zusatzkosten zur Folge. Ich würde dem Gerichtsvollzieher einen Zahlungstermin einfach benennen, wo du sicher bist, es zahlen zu können und mit Verweis auf vermeidbare Zusatzkosten um entsprechende Stundung bitten.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.05.2013 22:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rumirei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Ist also der Gerichtsvollzieher mein Ansprechspartner? Soll ich ihn darauf hinweisen, dass das falsche Konto gepfändet wurde?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Es wäre sinnvoll den GV zu kontaktieren und ihm die Zahlungsbereitschaft mitzuteilen und auch wann man wie viel zahlen kann.

Ein GV hat bis zu 6 Monate Spielraum, wenn der Schuldner die vollständige Begleichung innerhalb dieser Zeit glaubhaft macht.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rumirei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Harry!

Auch danke für deine Antwort. Dass der GV einen gewissen Spielraum hat weiß ich. Gilt dies aber auch noch wenn ja eigentlich schon die Kontopfändung in Gang ist? Muss ich dann noch Angst haben dass mein aktuelles Konto gepfändet wird?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

quote:
Gilt dies aber auch noch wenn ja eigentlich schon die Kontopfändung in Gang ist?

Ja, da die Pfändung hier ja erfolglos ist.



quote:
Muss ich dann noch Angst haben dass mein aktuelles Konto gepfändet wird?

Ja, wenn der Gläubiger das entsprechend veranlasst.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.695 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen