Kontopfändung bei hartz4 + Kindergeld + Unterhalt

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
sandrodd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung bei hartz4 + Kindergeld + Unterhalt

Hallo,

Ich habe ein Problem,

Ich habe Mietschulden in Höhe von 1900,-€. die kann ich leider nicht zahlen. Die Gerichtsvollzieherin war auch schon da. Hatte dann einen Termin bei Ihr und sie hat auch gesagt, dass es bei mir nichts zu holen gibt und das wir uns in einem Jahr wieder sehen. Da ich ein Baby habe ist es mir nicht möglich nebenbei zu arbeiten. Nun kam auf einmal ein Brief von einem anderen Gerichtsvollzieher mit der Kontopfändung. Wie ich hier schon gelesen habe kann ich zwar 7 Tage nach Eingang mein Hartz4 abheben nur kann ich ja nicht alles abheben da ich meine laufenden Kosten bezahlen muss. Mitte des Monats kommt das Kindergeld und Ende des Monats der Unterhalt für den Kleinen. Ich habe da keinen Zugriff auf das Geld. Soll mein Baby jetzt hungern ? Was kann ich da tun ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo!

Beim Kindergeld verhält es sich genau wie beim Hartz4, du kannst es innerhalb von 7 Tagen vom Konto holen.
Egal, ob es am Monatsanfang oder Monatsmitte auf dem Konto landet,
die 7-Tages-Frist beginnt ab dem Tag der Gutschrift.

Kindesunterhalt ist ja sozusagen Geld des Kindes und somit m. W. nicht pfändbar.

Warum sind denn 2 Gerichtsvollzieher zuständig?
Vielleicht solltest du mit der ersten reden und sie fragen, was denn da am besten zu machen ist.

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#2
 Von 
sandrodd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt allerdings. ich muss mal anrufen und nachfragen. meine EC karte die werd ich jetzt vergessen können oder ? wie ist es mit meinen monatlichen abbuchungen ? kommen die zu stande ?

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#3
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)


Jetzt bin ich mir nicht sicher (vielleicht weiß hier ein anderer User mehr), aber:
Wenn die Abbuchungen in den 7-Tage-Zeitraum fallen, müssten diese eigentlich durchgehen.
Denn das Konto ist ja dann gedeckt und das Geld ist noch "geschützt".
Sonst bleibt nur, alles selbst bei der Bank zu überweisen.
Ist zwar umständlich, aber allemal besser, als würde es garnicht bezahlt werden.

Ist das Konto wegen einer Pfändung gesperrt, funktioniert auch die EC-Karte nicht.
Du kannst aber immer noch das Geld bei der Bank abholen, solange die 7 Tage nicht um sind. Die Banken wissen ja, wie das Verfahren hier ist.

Hat dir die erste Gerichtsvollzieherin die EV abgenommen, oder warum hat sie gesagt, dass du 1 Jahr Ruhe hast?
Dann versteh ich das Ganze noch weniger...

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#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@sandrodd

Das angezeigte Rechtsmittel sich gegen die Kontopfändung zu wehren ist ein Antrag auf Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO .

Der einfachste und schnellste Weg ist, wenn du den Antrag selbst bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes stellst. Entsprechende Einkommensnachweise (Kindergeld, SGB II, Unterhalt) musst du vorlegen.

Borion

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#5
 Von 
sandrodd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten. Ich werde schnellst möglich auf das nächste Amtsgericht gehen und den Pfändungsschutz beantragen.

Werde hier dazu schreiben, ob es geklappt hat, bzw. was ich für infos bekommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

Pfändungsschutz gibt es nur für Einkommen aus Arbeit. Für Sozialleistungen gibt es nur die schon erwähnte 7-Tage-Frist.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Warum sind denn 2 Gerichtsvollzieher zuständig?
Vielleicht solltest du mit der ersten reden und sie fragen, was denn da am besten zu machen ist.




bei mir war das auch mal.Der zweite Gerichtsvollzieher war ein Obergerichtsvollzieher,der die Kontopfändung veranlasst.

Sozialleistungen,Kindergeld und Unterhalt sind nicht pfändbar,da braucht man auch nicht die 7 Tage-Frist einhalten.Nur sollte etwas anderes als deine Leistungen aufs Konto fließen,wie z.B. Ebay-Verkäufe oder etwas anderes ist natürlich das Geld sofort weg und du hast keinen Anspruch darauf.Setz dich mit den Gläubigern in Verbindung und vereinbare eine Ratenzahlung die für dich angemessen ist.Wie bereits geschrieben hatte ich das auch mal und wenn du die erste Rate bezahlst ist die Kontopfändung weg.Kommst du allerdings mit der Zahlung in Verzug,ist die Kontopfändung wieder da und das so lange bis die Forderung komplett bezahlt ist.EC-Kartennutzung an Automaten oder z.B.Onlinebanking sind bei einer Kontopfändung ausser Kraft und nutzlos.
Wichtig ist der Kontakt mit den Gläubigern,denn die haben die Kontopfändung in der Hand.

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