Kontopfändung der Firma *****

4. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
aha2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Kontopfändung der Firma *****

Hallo. Ich schilder euch erstmal denn fall.

Ich habe heute von meiner Bank erfahren das auf meinem KOnto eine Pfändung liegt von der Firma ***** in höhe von 205€. So nun habe ich gleich diese Firma angerufen und sie haben mir mitgeteilt das sie heute ein Brief an mich versendet haben, mit der auforderung und der Pfändung. Ich soll das erfühlen was in dem Brief steht ( was weiß ich leider noch nicht) unterschreiben und zurückschicken. Dann wird bei der Bank ein dauerauftrag eingerichtet und mein Konto würde wieder freigeschalten werden.

Ich rief also nochmal meine bank an und sie teilten mir mit das ich sobald ich denn brief habe von dem Inkasso sie anrufen soll, dann machen sie einen dauerauftrag und schicken das an das inkasso, und das inkasso muss dann die aufhebung des kontos zur bank schicken, dann würde mein konto wieder frei sein.

So nun habe ich aber im internet viel über diese firma gelesen. Ich habe auch einen Vollstreckungsbescheid bekommen ( letze woche).

Nun habe ich nur etwas angst das sie mein konto nicht so schnell freischalten . Da ich alleinerziehende mutter von 2 kindern bin und bei der *****bank und die haben keine fialen mehr um geld abzuholen. Ja nun sitze ich ohne geld da und kann auch meine rechnungen erstmal nicht bezahlen.

Ich meine wenn ich morgen denn brief bekomme, reagiere ich auch sofort und beantrage ein dauerauftrag. Nur weiß ich ja noch nicht was die vorderungen( was das inkasso mir ja noch zuschickt) sind um diese pfändung aufzuheben.

ich weiß selber das es meine schuld ist, das mir das nun passiert. Aber dennoch ist es erstmal ein schock. Gerade weil diese woche noch so viele sachen abgehn von meinem konto ( kindergarten,strom und so weiter) Und das geht ja nun nicht ab vom konto, das ärgert mich am meisten.

Naja vieleicht hat ja einer von euch so eine erfahrung und weiß was da nun ist oder wie diese vorderung in dem schreiben vom inkasso aussieht.

Danke schon mal für eure antwort.

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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:19

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25 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Die Bank muss dir die Forderungen ja benennen, sowie die Höhe. Frage also nochmals direkt nach. Das Inkasso kann nicht mehr fordern, als im Prinzip im Vollstreckungsbescheid steht. Wenn du das Geld irgendwie hast, dann teile deiner Bank das mit, dass sie das bezahlen sollen. Wenn du das nicht hast, dann wird vermutlich irgendeine Art von Ratenzahlung gefordert werden in dem Brief (passt zu der Sache mit dem Dauerauftrag). Melde dich dann nochmal mit dem genauen Wortlaut. Nicht dass du versteckte weitere Kosten untergejubelt bekommst.

Wegen dem, was diese Woche abgeht, wende dich da nochmals an deine Bank. Eventuell können die da was zurückhalten oder in Vorleistung gehen. Einen rechtlichen Anspruch hast du nicht, aber je nach Situation werden die vielleicht einlenken.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.02.2013 13:14

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aha2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo. Ich habe mit dem Inkasso per Telefon ja besprochen das ich es in raten abzahle. Und sie meinten nur das soll ich alles mit meiner bank abquatschen. Und mit der bank habe ich es besprochen wegen ratenzahlung. Aber da der brief ja erst morgen kommt (hoffe ich) kann die bank mir dann auch erst weitere auskünfte geben und mit mir denn dauerauftrag machen. Die bank sagte zu mir sie sehen nur einen ca betrag ( 230 euro) und inkasso sagte mir es wären 205 euro und würden aber nochmal 15 euro dazu kommen wegen bearbeitung.

Ich habe der bank mitgeteilt das ich noch abbuchungen habe , aber machen können sie nichts. Mir bleibt nur der weg zu meiner schwester erstmal das sie mir erstmal das wichtigste überweisst und vorstreckt bis mein konto wieder frei zugänglich ist.

Nur hoffe ich das eben das konto schnell wieder freigeschalten wird sobald ich die erste rate bezahlt habe und meine bank es dem inkasso überbracht hat. Dann muss ja das inkasso einen bescheid an die bank schicken das die pfändung aufgehoben wird.



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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:20

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#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Achtung, das scheint sich um extrem unseriöse Firma, wie auch der Inkassobetrieb U. und die Anwaltskanzlei W. und Kollegen zu handeln !!!

Nichts unterschreiben!!! Und auch nichts überweisen.

Erstmal: Wenn seit dem Erhalt des Vollstreckungsbescheids noch keine 2 Wochen vergangen sind, UNBEDINGT sofort Einspruch erheben, ggf. per Eilpost, und noch heute zum Anwalt, sagen dass es dringend ist! Das gibt zwar leider Gerichtskosten, weil man schon dem Mahnbescheid hätte widersprechen sollen, aber mit den 205€ ist es da nie zuende, wenn man sich nicht wehrt! Die stellen immer neue, unberechtigte Nachforderungen.

Ggf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen (Verfahren geht bei Einspruch gegen VB automatisch in Prozess über). Ohne Anwalt geht da nichts, außer, dass man immer weiter ausgenommen und terrorisiert wird! Dem auch gleich die entsprechenden Internetseiten zeigen, damit er weiß, dass er es nicht mit 08/15-Inkassofirmen zu tun hat!

Deren Forderungen sind meist unseriöser Müll und vor Gericht nicht durchsetzbar, wenn man sich rechtzeitig wehrt.

Außerdem Konto in P-Konto umwandeln lassen, dann kommt man in 3 Tagen wieder an Geld (muss die Bank machen).


Sollten sie die Aufhebung der Sperre von einem Anerkenntnis der Forderung oder zusätzlicher Kosten abhängig machen, Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung erstatten! Nicht mit denen telefonieren, bringt nix!

-- Editiert xpuff666 am 04.02.2013 13:27

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 14:21

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Ich habe auch einen Vollstreckungsbescheid bekommen ( letze woche).


du hast letzte Woche einen gerichtlochen Vollstreckungsbescheid bekommen und jetzt schon ist Dein Konto gepfändet ?

Gib da mal Infos

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 04.02.2013 23:02

-- Editiert thehellion am 04.02.2013 23:03

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Dem Vollstreckungsbescheid ist ein Mahnbescheid vom Amtsgericht(in einem knallig gelben Briefumschlag) vorausgegangen?

Oder steht nur irgendwo "Vollstreckungsbescheid" auf den selbstgestrickten Schreiben der GbR?

-- Editiert Ja, ich bin bereits registriert. am 04.02.2013 14:39

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:21

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#6
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Damit, dass das Konto für mindestens 3 Tage (bis Einrichtung P-Konto) gesperrt ist, muss man sich abfinden - es gibt nichts schlimmeres, als gegenüber diesem Inkassokomplex Unterschriften zu leisten! Und die Sperre wird oft auch dann nicht gleich aufgehoben, sondern bleibt trotzdem bisweilen wochenlang bestehen.

Widerspruch/Einspruch natürlich ans zuständige Gericht (meist Amtsgericht Mayen) schicken, nicht an die Eintreiber!

Man hat bei einem gerichtlichen Mahnbescheid 2 Wochen Zeit zum Widerspruch, dann geht alles ohne weitere Kosten von der Bühne (wenn man verklagt wird, was bei diesen Eintreibern auch bei völlig unsinnigen Forderungen vorkommt, muss man sich allerdings qualifiziert verteidigen). Beim Vollstreckungsbescheid kann man ab Erhalt noch mal 2 Wochen Einspruch erheben - somit ist es wohl "Glück im Unglück", wenn die schon vorher das Konto gesperrt haben. Wenn man erst gegen den VB Einspruch erhebt, ist es allerdings mit Gerichtskosten verbunden, die aber allemal billiger sein dürften, als wenn man sich da einer fortlaufenden Spirale aus -großteils willkürlichen und unberechtigten- Kosten aussetzt. Der Anwalt sollte es außerdem so drehen, dass diese Kosten auch zumindest aufgeteilt werden.

War man -beweisbar- im Urlaub oder sonstwie abwesend und hat deswegen den Widerspruch gegen den Mahnbescheid verpasst, kann man sich bei Gericht in den vorherigen Stand rückversetzen lassen - dann geht es, wie beim normalen Widerspruch gegen den MB, ganz ohne Kosten!

Auf jeden Fall muss die Forderung aus der Welt geschafft werden. Sonst kommten da immer neue Forderungen nach, die teils mit Kontosperren abgenötigt werden sollen (es geht offenbar bei diesen Kontosperren oft weniger um Geldpfändung, als darum, Leute zur schriftlichen Anerkennung unberechtigter Forderungen zu drängen). Das summiert sich schnell zu tausenden Euro!

Wovon ist die Forderung eigentlich? Etwa, wie so oft, eins der Folgenden: Anfrage für "Kredit ohne Schufa"? Gewinnversprechen? Oder unseriöse Versandhäuser, etwa aus der Schweiz, die nie bestellte Waren (z.B. Unterwäsche, auch als untergeschobenes "Abo") zuschicken und dafür Geld verlangen, oder die trotz Zahlung weiter fordern und auch nochmal einzutreiben versuchen? Ist die Forderung vielleicht jetzt (2013) verjährt (d.h. von 2009 oder früher)?

Wenn heute schon Geld überwiesen wurde, kann das herausgefordert bzw. mit den Gerichtskosten verrechnet werden. Aber natürlich nicht mehr jetzt (nach Lesen der Antworten) überweisen!


Lies mal in diese Artikel hier:

https://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassokriminalit%C3%A4t

https://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros

http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsverbot_-_Kontosperrung_durch_Inkassob%C3%BCro_-_illegale_Vorpf%C3%A4ndungen

(wenn es einen -echten- Vollstreckungsbescheid gibt, ist das letztere hier wohl nicht gegeben, man sollte aber für die Zukunft damit rechnen. Ist es nur ein "falscher" Vollstreckungsbescheid, nicht vom Gericht, sondern ein Mahn-/Drohschreiben, dann liegt in der Tat letzteres vor)! [editiert - unklar, ob und wie mit VB schon vor Ablauf der 2 Wochen Einspruchsfrist gepfändet werden kann]


-- Editiert xpuff666 am 04.02.2013 14:51

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:22

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
(da es einen Vollstreckungsbescheid gibt, ist das letztere hier wohl nicht gegeben, man sollte aber für die Zukunft damit rechnen)!


lt posting hat er den VB erst letzte Woche erhalten ?!?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 04.02.2013 23:05

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Irgendetwas kann an der Geschichte nicht stimmen.

Ein Vollstreckungsbescheid kommt nur, wenn es mehrere Wochen zuvor bereits einen Mahnbescheid gegeben hat (und zwar von einem Amtsgericht in einem gelben Umschlag)

Da ein Vollstreckungsbescheid erst zwei Wochen nach Zugang (!) rechtskräftig wird, ist es überhaupt nicht möglich, in dieser Zeit bereits eine Kontopfändung veranlasst und durchgesetzt zu haben.

Daher sollte der TE vielleicht die ganze Sache mal etwas genauer beschreiben. Ansonsten kann hier niemand helfen und es bleibt nur bei dem Rat, einen Anwalt aufzusuchen (ggf. Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe beantragen)



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"justice"

-- Editiert justice005 am 04.02.2013 20:22

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#9
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Es stellt sich auch die Frage, ob überhaupt vorher ein Mahnbescheid zugestellt wurde, und danach der Vollstreckungsbescheid. Ohne vorherigen MB ist der VB eigentlich unmöglich, aber in Fällen "wie diesem" passiert vieles, was normal unmöglich erscheint oder auch hochgradig illegal.

Allerdings kann aus einem VB sofort ohne Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckt werden (§708 ZPO Abs. 2 , §700 Abs. 1 ZPO), so dass, -wenn(!)- ein gültiger Vollstreckungsbescheid vorliegt, auch vor Ablauf der Einspruchsfrist Vollstreckungsmaßnahmen nicht illegal wären.

Das größte Problem bei Fällen "wie diesem" ist oft, dass die Opfer sich in Rechtsdingen nicht auskennen und daher die Wider- und Einspruchsfristen versäumen, so dass jede Müllforderung rechtsgültig wird. Da hat der/die Threadersteller(in) nochmal das kleinere Übel erwischt und kann den gerichtlichen Titel -so er denn wirklich existiert und nicht nur ein mit "Vollstreckungsbescheid" überschriebenes Drohschreiben der Eintreiber ist- wieder aus der Welt schaffen.

Sollte es allerdings gar keinen echten, gültigen Vollstreckungsbescheid vom Gericht geben (nach vorher zugestelltem Mahnbescheid), stellt sich der Verdacht einer hochgradig illegalen, erpresserischen Vorpfändung ohne Vollstreckungstitel - die Möglichkeit der Vorpfändung nach §845 ZPO macht es Betrügern und Erpressern relativ leicht, Banken mit belanglosen Schreiben zu belügen, dass ein vollstreckbarer Titel vorläge und sie das Konto sperren sollen - worauf sie dann von den Opfern Zahlungen und Anerkenntnisse erpressen. Dabei wird nirgends geprüft, ob der Titel wirklich existiert. Und das kommt angeblich in Fällen "wie diesem" öfter mal vor!

-- Editiert xpuff666 am 04.02.2013 16:27

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:23

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Entscheidende Frage 1: Ist die Forderung für sich genommen berechtigt?
Entscheidende Frage 2: Wann genau ist der Vollstreckungsbescheid zugegegangen und kommt dieser von einem Gericht (Datum auf dem gelben Umschlag)
Entscheidende Frage 3: Was steht auf dem Vollstreckungsbescheid genau drauf.

Das sind die wichtigen Fragen. Beantworte die einmal, dann kann dir ggf. geholfen werden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:23

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#11
 Von 
aha2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

ich habe auf dem mahnbescheid reagiert und schon raten gezahlt ( da ich ja wusste worum es in der vorderung geht), trotzdem haben sie einen vollstreckungsbescheid geschickt und eben mein konto gepfändet. ich warte noch auf denn brief der morgen kommen soll von dem inkasso. da steht dann die genau summe drinn und was ich machen muss. ich meine ich zahle es ja auch..nur ist mein bedenken ( das was ich eben bisher schon alles gelesen habe über diese firma) das sie trotz das ich es dann bezahle , die pfändung nicht zurücknehmen werden .

Was ist aber wenn ich diesen betrag der mein konto belastet mit einem mal bezahle...nimmt dann die bank die pfändung weg oder muss das auch das inkasso machen?

ich meine ich zahle ja meine schulden so ist es nicht, daher wundert es mich eben das sie dennoch mein konto gepfändet haben.

Mir wird nur himmel und angst wenn ich daran denke das ich dann die über 200€ zahle und sie dennoch die pfändung nicht wegnehmen oder sich ewig zeitlassen damit sie runterzunehmen.... da ich ja auch nciht weiß wie lange sowas dauert und wer da alles seine finger im spiel hat. Weil sonst würde ich der bank morgen sagen , das sie bitte denn pfändungsbetrag überweissen sollen an das inkasso und damit wäre ja no0rmal die pfändung weg oder? ach das alles so verwirrend wenn einem tausend leute immer was anderes erzählen.

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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:24

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Hallo aha2013,

lies mal bitte die ganzen vorherigen Antworten durch!

Du sollst GAR NICHTS zahlen und SCHNELL bei Gericht EINSPRUCH gegen den Vollstreckungsbescheid erheben, es sei denn, die Forderung wäre wirklich eindeutig berechtigt. Und wenn die keinen Forderungsgrund nennen, gibt es auch keinen Grund zu zahlen! Bestimmte Firmen sind eben bekannt dafür, dass ihre Forderungen vielfach unrechtmäßig sind! Das heißt, du hast wahrscheinlich GAR KEINE SCHULDEN!!!

Der gerichtliche Mahn-/Vollstreckungsbescheid bedeutet NICHT , dass die Forderung vom Gericht für rechtmäßig erkannt wurde!!! Für den gerichtlichen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wird absolut nicht geprüft, ob eine Forderung rechtmäßig ist; es ist ein rein automatisches Verfahren, mit dem jede frei erfundene Betrugsforderung eingetrieben werden kann, wenn die Opfer nicht widersprechen!

Gegen die Kontosperre hilft erst mal NUR die Umwandlung in ein P-Konto. Ansonsten WIRD ES mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit lange Zeit GESPERRT BLEIBEN , auch, wenn man zahlt und irgendwelche Wucherforderungen unterschreibt, die man nachher kaum wieder los wird und die schnell in die Tausende gehen!



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-- Editiert xpuff666 am 04.02.2013 16:56

-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:24

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#13
 Von 
aha2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

aber der schuldenbetrag ist rechtens da ich diese schulden habe, daher möchte ich ja auch zahlen, damit ich dies los bin, allerdings nach dem ganzen lesen hier was die firma so abzieht habe ich eben bedenken das sie dann noch mehr geld von mir wollen und immer wieder ..und mein konto nie mehr von der pfändung erlößen werden. ( obwohl es ja nur die 205 euro sein sollen) diese bedenken habe ich eben.

Zu dem P-Konto. Ich habe ein altes konto am laufen , das ich diesen monat gekündigt habe , aber erst zum 28. kündbar ist ( so die aussage der bank) also läuft mein altes konto noch bis zum 28.02. da ist diese p-konto drauf.( ich habe damals auf anrat meiner bank dieses p-konto machen lassen, auch wenn ich keine pfändung hatte) Nun will ich ja aber das p-konto auf meinem neuen konto machen ( wo diese pfändung nun drauf ist) dies kann ich aber erst nach dem 28.02 machen oder?

also was soll ich nun machen..zahlen oder nicht zahlen und warten bis mein konto ein p-konto ist ...das heißt dann aber das ich diesen monat kein geld mehr habe und auch keine rechnungen bezahlen kann und auch kein geld mehr für meine kinder habe..und genau da liegt das problem...

wenn ich aber denn betrag denn die firma verlangt von mir auf dem gepfändeten konto haben, dann können sie doch denn betrag einfach wegnehmen oder sehe ich das falsch? Da meine bank aber keine fiale hat, kann ich also auch kein geld abholen am schalter und anderweitig geld von der bank holen geht nicht ( bin bei der norisbank)

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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:25

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Atme nochmal tief durch bitte.

Nochmal die Fragen: Was steht in dem Vollstreckungsbescheid bzw. im Mahnbescheid drin? Von wann (Datum) sind die jeweils? (Alle Posten bitte auflisten).
Wann hast du mit der Ratenzahlung angefangen? War das einseitig oder nachdem dir die Ratenzahlung vom Inkassobüro vorgeschlagen wurde? Wenn es vorgeschlagen wurde, wann genau hat das Inkassobüro das vorgeschlagen (Datum)?

Ohne Hintergrundwissen ist das hier Rätselraten, was wir machen.

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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:25

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Verlink bitte mal den Vollstreckungsbescheid und das letzte Schreiben des Inkassoladens hier

(Namen und Anschrift abdecken)

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 04.02.2013 23:08

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
aha2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

ich weiß das ich diese schulden habe und auch von wem die sind, das alles in ordnung so und sehe da auch keinerlei abzocke ( noch nicht) aber ich bin eben verunsichert von denn ganzen beiträgen die hier so laufen über dieses inkasso das mir zweifel aufkommen ob es sich den lohnt diese schuld die mein konto belastet zu zahlen, oder das ich eben angst haben muss das sie nachdem ich diese summe bezahlt habe noch mehr verlangen und mein konto nicht freischalten lassen.Das ist mein bedenken was ich habe, das ich diese schulden habe, das steht fest, da gibt es auch nichts drann zu rütteln und ist auch meine schuld das es soweit kommen konnte.

Es ist halt nur die überlegung ob ich einer ratenzahlung zustimme und die bank die erste rate an das inkasso überweisst und die dann mein konto wieder frei machen oder ob das alles nur ne masche ist von dem inkasso und sie auch nach erhalt der ersten rate nicht mein konto wieder frei machen ( oder eben das besagte schreiben an die bank schickt fürs ruhen der pfändung)

Oder wenn ich eben denn gesammten schuldenbetrag sofort mit einem mal bezahle , dann ewige wochen noch warten bis sie die pfändung zurücknehemen und dann mit neuen forderungen kommen ( obwohl man eben die schuld schon bezahlt hat) das sind nun meine bedenken die ich habe, nachdem ich so viel schlechtes gelesen habe im intenret über dieses inkasso.

Ich stehe hier da und weiß einfach nicht was ich machen soll. Zahlen will ich ja , auf jeden fall, aber es sagen so viele ich soll nicht zahlen, aber wie soll ich dann je wieder auf mein konto zugreifen können ..ich hab schließlich 2 kinder die ernährt werden müssen und rechnungen zu bezahlen , und ohne geld geht das nicht und deswegen möchte ich so schnell wie möglich das diese pfändung weg ist oder ruht das ich wieder ans geld komme...



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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:26

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Wenn das normal läuft (und in dem fall dann leider ungünstig), wirst du da gemolken und bezahlst einiges an Unfug mit, was sich so auch nicht ansatzweise rechtlich halten lässt. Nochmal die Frage: Was steht im Mahnbescheid in den Gebühren drin, was steht im Vollstreckungsbescheid und von wann ist das alles (Datum)?

Normalerweise läuft es so: Die Bank hat etwas vorgelegt bekommen. Daraus ergibt sich Betrag A. Wenn genau dieser Betrag A bezahlt wird, muss die Bank die Pfändung aufheben. Zudem muss das Inkasso dir dann den Vollstreckungsbescheid im original aushändigen, damit es zu keiner weiteren Vollstreckung kommt.

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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:26

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Verlink bitte mal den Vollstreckungsbescheid und das letzte Schreiben des Inkassoladens hier

(Namen und Anschrift abdecken)


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 04.02.2013 23:09

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#19
 Von 
aha2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe eben nochmal mit meiner bank telefoniert, wenn ich denn gesammten betrag + bearbeitungsgebühren in auftrag geben von meinem konto abzubuchen dann soll ich das inkasso anrufen das sie schon mal wissen das das geld unterwegs ist zu ihnen. Und die müssen dann inerhalb von 3 banktagen die pfändung zurücknehmen ( ab dem tag wo das geld auf ihrem konto ist) ...nun liegt mein vertrauen eben darauf das sie das auch in 3 banktagen zurücknehmen. Aber so habe ich meine schulden mit einem mal los bei dennen und brauche es nur noch schriftlich das diese schuld beglichen ist. Ich habe dann zwar einen kleinen finaziellen engpass für diesen monat aber das werde ich auch schaffen.

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-- Editiert Moderator am 04.02.2013 20:27

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Ich würde dringend davon abraten. Ich gehe zu 99% davon aus, dass die Forderung nicht besteht, Sie einer Betrügerfirma Geld überweisen und dass das nicht die geringsten Auswirkungen auf Ihr Konto hat.

Außerdem glaube ich immer noch nicht, dass das alles so stimmt. Der einzig vernünftige Weg wäre, dass über einen Anwalt zu klären und bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.

Aber letztlich müssen Sie selbst entscheiden, was Sie machen.

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"justice"

-- Editiert justice005 am 04.02.2013 20:27

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Nochmal meine Bitte :

Verlink bitte mal den Vollstreckungsbescheid und das letzte Schreiben des Inkassoladens hier

(Namen und Anschrift abdecken)





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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:
Und die müssen dann inerhalb von 3 banktagen die pfändung zurücknehmen ( ab dem tag wo das geld auf ihrem konto ist) ...nun liegt mein vertrauen eben darauf das sie das auch in 3 banktagen zurücknehmen

Das ist irgendwie falsch. Wenn du deine Bank anweist, das Geld zu überweisen und zwar vollständig, ist der Pfändungsgrund automatisch erloschen und deine Bank muss von sich aus das Konto auch direkt wieder freigeben. Dazu braucht es keinerlei weitere Veranlassung durch den Gläubiger. Lass dir da keinen unfug reinreden.

Aber nochmal: Verlinke mal bitte die Schreiben bzw. tippe die relevanten Passagen ab. Ich wette, wenn du das nun so machst, bezahlst du vollkommen sinnbefreit zu viel. Inkassobüros machen das gerne um Schuldner zu melken und um hundert Euro zu viel (oder noch mehr) zu erpressen. wenn du nun wieder nicht reagierst auf diese Bitten, bin ich auch aus dem Thema hier raus. Dann ist dir nicht zu helfen...

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#23
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Das schon bestehende P-Konto ist ein Problem, weil man normal nur ein P-Konto gleichzeitig haben darf. Weiß nicht, ob das kontrolliert wird, aber ich würde versuchen, das alte Konto für den Rest des Monats in ein normales Konto rückzuverwandeln.

Wahrscheinlich wird in dem Schreiben eine weitere Forderung und/oder Ratenzahlung über 400-500€ liegen, für die eine Unterschrift gefordert wird - was man natürlich auf gar keinen Fall machen darf, egal, in was für Problemen man steckt.

Nach einiger Zeit schicken sie eine neue Ratenzahlung mit weiteren Gebüren von einigen 100€ zusätzlich zu, die Schuld wurde zwischenzeitlich kaum abgetragen, evtl. sperren sie auch wieder das Konto, um eine Unterschrift zu erpressen. Dann schicken sie neue Mahn- und Vollstreckungsbescheide über Fantasiebeträge, und wenn man das Spiel mitspielt und sich nicht wehrt, hat man ruckzuck Forderungen von tausenden € vertraglich anerkannt oder tituliert. Das kann nicht so kommen, das kommt so sicher wie das Amen in der Kirche!

Wenn Zwangsvollstreckung, muss man nur zahlen, was im Vollstreckungbescheid steht und was der Gerichtsvollzieher an Zusatzkosten festschreibt; das dürften noch ca. 15-30€ sein, je nach Vollstreckungsmaßnahme. Nebenforderungen des Inkassos haben keine Rechtsgültigkeit; Mahnbescheiden dafür muss man widersprechen. Wenn sie das Konto weiter oder wieder sperren, um Zahlung oder Anerkennung zu erreichen: Strafanzeige wegen Erpressung und Betrug!

Nach Zahlung muss der Titel ausgehändigt werden, sonst kann, und wird er in dem Fall, viel später noch mal missbraucht werden, um damit neue Fantasieforderungen zu erpressen. Wird man wohl einen Anwalt für brauchen.


Und bitte wirklich mal den Vollstreckungsbescheid und die Inkassopost anonymisiert auf irgendeinen Bilderserver laden und hier verlinken!

-- Editiert xpuff666 am 04.02.2013 21:55

-- Editiert xpuff666 am 04.02.2013 22:16

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich muss auch drauf hinweisen, dass sich in der Zwangsvollstreckung Anfang 2013 einiges geändert hat - ändert zwar nichts am Hintergrund dieses Falls, kann aber von Bedeutung sein.

http://www.anwaltssuche.de/aws/reform_zwangsvollstreckung.artikel

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Natürlich muss die Konto(vor)pfändung aufgehoben werden, wenn der Betrag im Vollstreckungsbescheid und vom Gerichtsvollzieher (nicht vom Inkasso!) festgelegte Kosten bezahlt wurden. Also wohl insgesamt ca. 230, max. 250€.

Wahrscheinlich werden sie das aber nicht ohne weiteres, sondern die Aufhebung der Sperre von der Zahlung oder vertraglichen Anerkennung weit höherer, unrechtmäßiger Beträge abhängig machen.

Man braucht also wahrscheinlich so oder so einen Anwalt, damit die das Konto auch bei Abschluss der Zwangsvollstreckung freigeben. Die gehen angeblich oft bewusst rechtswidrig vor und lenken erst ein, wenn sie Post vom Anwalt oder Gericht kriegen.

Als Bilderserver für eingescannte oder abfotografierte Schreiben ist z.B. Imageshack recht beliebt.

Was ist das eigentlich ursprünglich für eine Forderung? Seriöse Firmen treiben normal nicht über diesen Inkassokomplex ein!


Sollte erkennbar die Kontosperre von einer Anerkennung höherer, erfundener Nebenforderungen abhängig gemacht werden, Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betrug, mit Hinweis an die Staatsanwaltschaft, dass der erweiterte Verfall (Vermögenseinzug) nach §73d StGB anzuwenden ist! Dass kann eine Menge Geld für die Staatskasse bringen und die Staatsanwälte evtl. zusätzlich motivieren. Dazu alle Papiere und Schreiben zur Polizei mitnehmen!

-> §253 StGB (Erpressung), §256 StGB (erweiterter Verfall u.a. bei Erpressung), §263 Abs.7 (erweiterter Verfall bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug).

Es wird außerdem weiterhin versucht werden, unberechtigte Zusatzforderungen einzutreiben, u.a. mit gerichtlichen Mahnbescheiden, denen man fristgerecht widersprechen muss.

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