Kontopfändung durch die Firma FKH GBR

3. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Whity44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung durch die Firma FKH GBR

Hallo,
ich weis nicht ob ich hier richtig bin.
Mein Problem ist das mein Konto von Firma FKH Gbr gepfändet wurde. Allerdings habe ich vorher kein Schreiben nichts bekommen. Allso habe ich auch keine Adresse an wen ich mich wenden kann um die Pfändung wieder los zu werden.
Ich lebe mit meinen Kindern von Hartz4.
Kann mir bitte jemand weiter helfen? Danke im voraus Whity

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
das wichtigste dürfte erstmal sein das du Sozialleistungen:
Hartz4 , Kindergeld usw

innerhalb 7 Tagen abhebst !
Sonst ist es weg!

Lese dir mal das hier durch:
link

lg actrostom


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Whity44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für eure schnellen Antworten. Das geld von der Arge hab ich schon. Muß am Dienstag zum gericht das man mir den Unterhalt der Kinder auszahlen darf.
Ich bin echt begeistert.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
Allerdings habe ich vorher kein Schreiben nichts bekommen.


eine Kontopfändung darf erst nach zustellung des Vollstreckungsbescheides erfolgen.

Wenn du also wirklich nie etwas erhalten hast kannst du auf deinem zuständigen Vollstreckungsgericht "Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung" einlegen .

Dadurch bekämst du die Möglichkeit gegen eine falsche Forderung bzw bezüglich der Höhe Einspruch einzulegen.

Wenn du ja eh am Dienstag hingehst?

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Mich wundert das @Whity44 nicht schreibt:

Ich hab nie was bestellt und nie ne Rechnung bekommen. Und da ich nix habe ist das eh unfair
Den meisten ist bekannt wem Sie Geld schulden, da sie ja nicht bezahlt haben.

Ich würde ein anderes Konto aufmachen um der Pfändung zu umgehen. Das geht am schnellsten.

Danach sollte man sich mal hinsetzen die Unterlagen ordnen und sich um die Schulden kümmern. Und wenn man nur eine Vereinbarung trifft um weitere Vollstreckungskosten zu verhindern

Schuldnerberater kann da auch helfen.

HarzIV kann keiner Pfänden, auch das Kindergeld ist sicher.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen


Kommt nicht vor dem Pfändungsbeschluss erst mal eine Zustellung des Vollstreckungsbescheides an den Schuldner ?

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Könnten evtl diese AZ interesant sein ?

quote:<hr size=1 noshade>Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte. Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die *** Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen

AG Schwelm, Urteil 29.03.2006 (Az.: 20 C 401/05 )
und
AG Schwelm, Urteil vom 14.02.2006(Az.20 C 399/05 ) 31.05.2006
__________________ <hr size=1 noshade>

http://www.elo-forum.org/schulden/4311-fkh-gbr-ugv-inkasso-rae-wehnert-erfolgreiche-klageabwehr.html



-- Editiert am 04.04.2010 20:52

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blubberrat
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Welchen Sinn sollte es eigentlich ergeben, selber keine Ahnung zu haben, aber hier immer den großen Macker zu mimen, obwohl man selber von der Materie nur ein rudimentäres Wissen hat, aber damit angibt, wie ein Pseudoanwalt?
Das weiss sicher nur der psychisch auffällige geheime rat selbst.
Ein armes Würstchen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Geheimer rat - mein alter Mitstreiter !
Mit wem kommunizierst Du eigentlich ?????
Fängst Du jetzt schon an Dich selber zu kritisieren ?
Nichts für ungut ;)

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Für den letzten Beitrag müsste man sich eigentlich fremdschämen. :augenroll:

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""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Für den letzten Beitrag müsste man sich eigentlich fremdschämen.

Da isser ja schon wieder دلقك‌ شدن

;)

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Also,ich bin zwar kein Anwalt,aber:
Die Firma,die du oben erwähnst,ist schon mehrfach aufgefallen durch,sagen wir mal,dubiose Sachen(...)
Ich selbst sollte mal eine Zeitschrift namens"Glücksbringer" bekommen haben.Aus der ursprünglichen Forderung von 24,70Euro sollten dann innerhalb eines Jahres 740 Euro werden.Ich hab das damals einem Anwalt vorgelegt(beratungshilfeschein) und dann war das relativ schnell aus der Welt.Google mal diese Firma!Tip!!!!!
Gruss



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"For the love of a children"

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