Kontopfändung - ist das Konto nach Begleichen der Schulden wieder freigegeben?

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rene1180
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung - ist das Konto nach Begleichen der Schulden wieder freigegeben?

Hallo
ich hoffe, ich schreib hier in das richtige Forum.
Ich habe im Moment eine Kontopfändung am laufen.
Nun meine Frage:
läuf die Kontopfändung nur solange, bis der geforderte Betrag beglichen ist und wird dann eingestellt, d.h. ist das Konto dann wieder freigegeben, oder ist eine zeitliche Sperre auf dem Konto?
Danke schon mal im vorraus.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Mit Ausgleich der Forderung wird das Konto im Normalfall durch die Bank wieder freigegeben.

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#2
 Von 
Timo2003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, eine Kontopfändung dauert solange bis der geschuldete Betrag beim Gläubiger (z. B. das Finanzamt) ausgeglichen ist.

Dennoch gibt es einen nichtpfändbaren Teil wie zum Beispiel ALG II. Solltest du Geld zum Leben (Essen, Trinken, Miete) benötigen musst du dich direkt an deine Bank wenden für Überweisungen und Bargeld.

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#3
 Von 
Rene1180
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Timo2003
Hab ich schon gehört, daß es einen "unpfändbaren" Betrag gibt, wie du schon sagtest ALG II, allerdings nur in den ersten sieben Tagen. Oder kann man danach auch noch etwas bekommen?

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#4
 Von 
Timo2003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt, du musst dann direkt zum Bankschalter gehen innerhalb der 7 Tagen um den nichtpfändbaren Teil (z.B. ALGII, Kindergeld) den du zum Leben (Essen, Trinken etc..) benötigst abzuholen bzw. notwendige Überweisungen für Strom, Telefon, Miete etc ... einzureichen.

Nach Ablauf der Frist wird das Restvermögen dann an den Gläubiger gezahlt um die Forderung abzulösen oder zu mindern.

Die Bankberater können dir eventl. auch Auskunft geben.

-- Editiert von Timo2003 am 28.07.2006 12:46:25

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@1180

du kannst auch beim amtsgericht einen beschluss erwirken, §758 ( wenn ich mich richtig erinnere, wenn du von sozialleistungen oder lohnersatzleistungen lebst

sunbee

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#6
 Von 
veraroland
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

was muß man machen um den kontoschutz nach 7 tagen haben möchte ?

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