Hallo!
Eine Frage.
Ich stelle A mein Konto zu Verfügung ohne Vollmacht. Die Kunden von A überweisen auf mein Konto. A hat Schulden. Kann mein Konto gepfändet werden oder ist es nicht möglich weil ICH Kontoinhaber bin?
Kontopfändung möglich??
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Es könnte imho lediglich der Auszahlungsanspruch gepfändet werden, d.h. es darf nicht mehr an A ausbezahlt werden.
Weiterhin könnte es evtl. Probleme geben, wenn es zu Schwierigkeiten mit dem Käufer kommt.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
A hat aber keine Vollmacht für mein Konto. Ich erlaube nur auf mein Konto zu überweisen. Meiner Meinung nach darf gar nicht gepfändet werden.
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Ich sehe da kein Prob bezglich einer Pfändung, sondern eher darin, das da irgendwer nicht mehr auf eigene Rechnung handelt
Ich würde mal über eine Strafbarkeit nach §288 StGB
nachdenken.
Weiterhin hat der Schuldner einen Auszahlungsanspruch gegen den TE. Meines Wissens darf der auch gepfändet werden.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Nach Deiner Meinung fragt das Gesetz aber nicht. Es ist irrelevant, ob das Dein Konto ist, oder das vom Papst. Tatsache ist, daß das Geld, welches für Deinen Bekannten eingeht sehr wohl pfändbar ist.
Sollte das Geld zufällig von ebay kommen, und ganz zufällig beschweren sich hunderte Leute, ihre Ware nicht erhalten zu haben, und Du hast aber das Geld schon an den Bekannten ausgezahlt, gehst Du ins Gefängnis, und nicht Dein feiner Bekannter. Der ist dann nämlich in der Karibik,und lacht sich nen Ast, und der Richter lächelt nur müde über die Ausrede mit dem Bekannten.
Also laß es am Besten bleiben.
gruß
avalon 2006
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