Kontopfändung und Vergleichsangebot wurde abgelehnt

29. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
vegeta30
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Kontopfändung und Vergleichsangebot wurde abgelehnt

Hallo Liebe Leute


Es geht um folgendes :

Von einer Bekannten der Sohn ist auf eine Private Sprachschule gegangen. Irgendwie gab es da Probleme genaueres weiß ich aber nicht. Auf alle Fälle kam vor langer Zeit etwas vom Inkasso und meine Bekannte sollte einen gewissen Betrag bezahlen was sie nicht konnte und hat sich per Brief an das Inkasso Unternehmen gewandt und wollte da sie damals plötzlich arbeitslos wurde eine Ratenzahlung vereinbaren. Es kam über Wochen wenn nicht sogar einige Monate keine Antwort. Meine Bekannte ist mittlerweile wieder in Arbeit und hatte plötzlich eine Pfändung auf dem Konto. Sie hat sich natürlich direkt mit den zuständigen Leuten in Verbindung gesetzt und gefragt was da los sei sie hat sich doch gemeldet und wollte die Sache aus der Welt schaffen. Es sei wohl nie ein Brief dort angekommen und deswegen nun die Pfändung. Sie war natürlich am Boden zerstört und hat gleich alle hebel in Bewegung gesetzt das aus der Welt zu schaffen da sie ja nicht ans Geld kommt und auch alle Lastschriften nicht abgezogen werden können so das schon Mahnung über Mahnung kam. Sie wollte schon ein Kredit aufnehmen ist da aber über Ihren Schatten gesprungen und hat Verwandte gefragt und sich überall Geld geliehen um ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Normalerweise soll man ja 20%-30% des gesamten Betrages anbieten wenn ich richtig informiert bin.

Der heutige offene Betrag der sich natürlich über die ganze Zeit erhöht hat beläuft sich mittlerweile auf etwas über 7800 Euro und meine Bekannte hat 3500 Euro als Vergleich angeboten..Sie sollte dann belegen was sie verdient und was für Ausgaben etc sie hat was sie auch direkt gemacht hat dann wird das geprüft. Das ganze ist jetzt ca 3 - 4 Wochen her und nach mehrmaligen Nachfragen kam heute die Ablehnung seitens des Gläubigers der aber weiter Gesprächsbereit sei und ein neues Angebot bis 11.10. 21 erwartet. Meine Bekannte ist nun natürlich am Boden. Sie hat zwar ein P Konto wo 1200 Euro sicher sind dort sind aber noch ca 800 Euro vom letzten Gehalt drauf wo sie nicht dran kommt und sie verdient ca 1900 Euro netto in der Altenpflege so das sie nun über den 1200 Euro Freibetrag liegt und immer noch nicht ans Geld kommt. Ich hatte ihr geraten einfach ein neues Konto zu machen um ihr Gehalt zu sichern bis das geklärt ist was sie auch getan hat der Arbeitgeber hat es aber versäumt das zu ändern so das ihr Gehalt jetzt noch 1x auf ihr altes Konto geht und somit die 1200 Euro Freibetrag überschritten werden.


Ich weiß ca 1900 Euro netto Gehalt hört sich vielleicht erstmal ganz gut an aber nach Abzug aller Kosten bleibt da nicht viel über da die Miete schon fast 1000 Euro kostet und dann kommen ja noch Sachen wie Strom, Internet, Versicherungen, Klamotten usw usw und essen muss man ja auch. Sie hat zwei Kinder die zwar schon erwachsen sind aber noch zu Hause leben und ist quasi allein verdiener. Ich meine sie hat gesagt das ihr nach Abzug aller Kosten und Essen ca 100-200 Euro über bleiben mal bissl mehr mal weniger.


Wie oben schon erwähnt wollte sie die Sache mit einem wie ich finde Guten Vergleichsangebot begleichen und weiß jetzt nicht was sie tun soll da sie ja auch mal an ihr Geld kommen muss um Rechnungen zu begleichen . Ich glaube die Leute wissen gar nicht was die einem mit so einer Pfändung antun. Sie war gerade dabei wieder auf einen Grünen Zweig zu kommen und dann das.

Ihr seht es ging irgendwie alles schief was schief gehen kann und sie tut mir wahnsinnig leid weil sie ja nicht untätig war und ist und wird nun so gestraft deswegen schreibe ich das hier für sie in der Hoffnung etwas hilfe zu bekommen.


Die Fragen die sie hat sind nun folgende :


1.Wie läuft das mit der Pfändung ab wenn man ein Vergleichsangebot gemacht hat? Wird dann trotzdem Geld vom Konto abgezogen was über dem Freibetrag liegt?


2.Was sollte meine Bekannte jetzt machen? Sie kann einfach nicht mehr als diese 3500 Euro anbieten was ja schon mehr ist als die sonst üblichen 20%-30% des Gesamt Betrages.


3. Wann kommt sie endlich wieder an ihr Geld also wie lange dauert es bis sie Geld abheben kann denn langsam kann sie nicht mehr.




Ich entschuldige mich für den langen Text aber ich muss die Situation ja so gut es geht erklären und hoffe auf etwas Hilfe was sie jetzt tun kann usw da sie die Pfändung vom Konto haben und nicht über Jahre abzahlen möchte deswegen ja auch das Vergleichsangebot.





Beste Grüße Dan

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9 Antworten
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#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Irgendwo in der Sachverhaltsdarstellung ist die Titulierung des Anspruchs abhandengekommen.
Eine Pfändung ohne Titel ist nämlich nicht möglich.

Zitat (von vegeta30):
1.Wie läuft das mit der Pfändung ab wenn man ein Vergleichsangebot gemacht hat? Wird dann trotzdem Geld vom Konto abgezogen was über dem Freibetrag liegt?

Ja.
Zitat (von vegeta30):
2.Was sollte meine Bekannte jetzt machen? Sie kann einfach nicht mehr als diese 3500 Euro anbieten was ja schon mehr ist als die sonst üblichen 20%-30% des Gesamt Betrages.

Wenn man nichts besseres anbieten kann dann muss man die Pfändung ertragen. Das Inkasso ist in keinster Weise verpflichtet ein Vergleichsangebot anzunehmen. Es wäre ehrlich gesagt auch schön dumm dies zu tun, wenn pfändbares Einkommen vorhanden ist.
Zitat (von vegeta30):
3. Wann kommt sie endlich wieder an ihr Geld also wie lange dauert es bis sie Geld abheben kann denn langsam kann sie nicht mehr.

An ihren Freibetrag kommt sie ja wohl. Da dieser für einen Kalendermonat gilt kommt sie wohl am Freitag wieder an frisches Geld, wenn der bisherige Freibetrag verbraucht wurde.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bitte einen Nottermin bei einer Schuldnerberatung machen. Insbesondere wegen dem Freibetrag. Bei zwei Kindern ist sie ja ggf. trotzdem unterhaltspflichtig, auch wenn die Ü18 sind.

Ansonsten ist wichtig, dass sie nochmal alle Briefe durchschaut. Insbesondere die, die von einem Gericht gekommen sind. Das ist wirklich wichtig. Wie hier schon steht: Irgendwo wurde ja was tituliert und man muss wissen, wie viel das war und was an weiterem Unfug dazu kam. Ggf. kann man einen Teil abwehren.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Es kam über Wochen wenn nicht sogar einige Monate keine Antwort. Meine Bekannte ist mittlerweile wieder in Arbeit und hatte plötzlich eine Pfändung auf dem Konto.


Jetzt noch einmal ganz genau aufpassen: Irgendwann müssen ein gerichtlicher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bei Ihrer Tochter eingetrudelt sein.
Liegen Diese vor?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von vegeta30):
Wie oben schon erwähnt wollte sie die Sache mit einem wie ich finde Guten Vergleichsangebot begleichen

Das sit ein escht schlechte Angebot, solange pfändbares vorhanden ist.



Zitat (von vegeta30):
1.Wie läuft das mit der Pfändung ab wenn man ein Vergleichsangebot gemacht hat? Wird dann trotzdem Geld vom Konto abgezogen was über dem Freibetrag liegt?

Das Angemot irrelevant sind, läuft alles ganz normale weiter.



Zitat (von vegeta30):
2.Was sollte meine Bekannte jetzt machen? Sie kann einfach nicht mehr als diese 3500 Euro anbieten

Sie sollte schnellstens ein P-Konto einrichten - gleich morgen.



Zitat (von vegeta30):
3. Wann kommt sie endlich wieder an ihr Geld also wie lange dauert es bis sie Geld abheben kann denn langsam kann sie nicht mehr.

Es ist aktuell nicht mehr ihr Geld ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wie die Schuldnerin auf die Idee kommt, dass der Gläubiger auf ca 60% der Forderung verzichtet erscheint mir ein Rätsel. So ein "Angebot" ist schon arg dreist.
Hier wäre der Rat von mepeisen zu beachten und die Pfändungsgrenze erhöhen zu lassen bzw das zu prüfen.
Des Weiteren kann die Schuldnerin verursachen mit dem Gläubiger eine ernstgemeinte Einigung z.B. in Form einer realistischen Ratenzahlung, erzielen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
So ein "Angebot" ist schon arg dreist.

Das klingt so vorwurfsvoll. Komisch. Wenn halt nicht mehr geht, geht nicht mehr. Was ist daran dreist?

Zitat:
Des Weiteren kann die Schuldnerin verursachen mit dem Gläubiger eine ernstgemeinte Einigung z.B. in Form einer realistischen Ratenzahlung, erzielen.

Das macht in meinen Augen erst Sinn, wenn der Freibetrag geklärt wurde, ob also weiterhin etwas pfändbar ist und wenn geklärt ist, ob da die Forderung künstlich erhöht wurde bzw. etwas verjährt ist.

Wichtige Ergänzung noch: Ob der Freibetrag erhöht wird, hängt davon ab, ob die Kinder bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben o.ä. bzw. wie alt sie wirklich sind. War die Grenze da nicht bei 25 Jahren oder so? Daher insbesondere Ausbildungsnachweis/ Uni-Einschreibung o.ä. mitnehmen zur Schuldnerberatung.

Umgekehrt: Ewig wird die Freigrenze nicht erhöht bleiben. Das weiß der Gläubiger aber erst mal nicht. Wenn das also durch ist und der Gläubiger nichts bekommt bei den ersten Pfändungen, ist die Verhandlungsposition, um das Angebot zu wiederholen, deutlich besser.

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#7
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ewig wird die Freigrenze nicht erhöht bleiben. Das weiß der Gläubiger aber erst mal nicht.

Welcher Gläubiger soll denn bitte nicht wissen, dass die Unterhaltspflicht für Kinder auch irgendwann mal endet? :grins:

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei allem Verständnis für die gebeutelte Mutter zweier Kinder. Fakt ist doch, dass es da mindestens zwei Zustellungen gab, die sie ignoriert hat. Fakt ist weiterhin, dass sie bisher wohl extrem lebensferne Angebote gemacht hat. Und kein Gläubiger muss sich auf so etwas einlassen oder auch nur antworten. Er ist nun mal in der stärkeren Position, wieso sollte er rumzockern? Vielleicht wäre ein realistisches Angebot sinnvoller? Etwa so: den genannten Betrag als erste Rate anbieten, Zug um Zug gegen Aufhebung der Pfändung, für den Rest dann eine tragbare Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

Und bitte mal vorher in den eigenen Unterlagen wühlen, und endlich mal schauen, wo man denn hier juristisch steht.

wirdwerden

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Welcher Gläubiger soll denn bitte nicht wissen, dass die Unterhaltspflicht für Kinder auch irgendwann mal endet?

Schon klar. Ich meinte damit den Zeithorizont. Je nach Alter der Kinder bzw. Ausbildungsende könnte ja die Unterhaltspflicht beispielsweise bereits nach einem halben Jahr schon wieder enden.

Zitat:
Fakt ist doch, dass es da mindestens zwei Zustellungen gab, die sie ignoriert hat.

Ob das Fakt ist oder nicht, muss man noch schauen. Ggf. war ein Umzug mit dabei mit Titulierung auf alter Adresse. All das wissen wir hier ja noch nicht.

Zitat:
Fakt ist weiterhin, dass sie bisher wohl extrem lebensferne Angebote gemacht hat.

Was lebensfern ist oder nicht, das entscheidet jeder mit seinem eigenen Geldbeutel. Zudem wissen wir ja nicht, ob da beispielsweise verjährte Anteile vorhanden sind oder Fantasiegebühren nach Titulierung.

Zitat:
Und kein Gläubiger muss sich auf so etwas einlassen oder auch nur antworten.

Richtig. Aber auch das ändert nichts daran, ob und was man sich leisten kann.

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