Kontopfändung von Haas & Kollegen

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Akirasmom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung von Haas & Kollegen

Ich habe von den oben genannten Anwaltskanzlei eine Pfändung auf mein Konto bekommen. Ich habe ihnen Angeboten in Raten zahlen zu können, bzw eine Teilzahlung zu leisten,wenn sie mein Konto wieder freigeben. Antwort war, das ginge nicht. Ich muß den gesamten Betrag bezahlen, auch wenn ich nicht an mein Konto komme. Solle mir Geld leihen um die Forderung zu begleichen.

Ist das wirklich so?

Mfg

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe ihnen Angeboten in Raten zahlen zu können, bzw eine Teilzahlung zu leisten,
Die wollen das aber offensichtich nicht, dann müssen sie sich auch nicht mit dir darauf einigen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Akirasmom):
Ist das wirklich so?

Derzeit ja.

Allerdings hat der Gesetzgeber da einen Rettungsanker eingebaut, das P-Konto. also schnellstens ein solches einrichten, dann wäre der Pfändungsfreibetrag schon mal sicher.

Ist man noch unterhaltspflichtig, könnte man eventuell noch weitere Freibeträge beanspruchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Akirasmom):
Ich muß den gesamten Betrag bezahlen, auch wenn ich nicht an mein Konto komme.



Frage! - kannst du denn die Forderung bezahlen wenn dein Konto freigegeben würde?



Zitat (von Akirasmom):
Ich habe ihnen Angeboten in Raten zahlen zu können, bzw eine Teilzahlung zu leisten,



Angebote kann man annehmen; muß man aber nicht.


Zitat (von Akirasmom):
Ich habe von den oben genannten Anwaltskanzlei eine Pfändung auf mein Konto bekommen.


Das heisst, es gibt einen Titel über diese Forderung!?

Woher kennen die dein Konto?

Vermögensauskunft abgegeben? Dann hättest du da schon mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren können.


Zitat (von Akirasmom):
Ist das wirklich so?



Ich schätze mal da gibt es auch eine Vorgeschichte !?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akirasmom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akirasmom):
Ist das wirklich so?

Derzeit ja.

Allerdings hat der Gesetzgeber da einen Rettungsanker eingebaut, das P-Konto. .


Kann ich das P Konto jetzt trotz Pfändung umändern lassen?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Akirasmom):
Kann ich das P Konto jetzt trotz Pfändung umändern lassen?



Ja, aber ob es was bringt weiss man erst wenn man den Rest der Geschichte kennt.

Fragen beantworten ist scheinbar nicht deine Stärke!?

Und von heute auf morgen geht das auch nicht.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Bitte die Fragen beanrtworten, das ist wichtig, sonst raten wir ins blaue hinein.
direkt zur Bank morgen und das Konto in ein P-Konto umwandeln.
Ja das geht deswegen hat der Gesetztgeber diese Möglichkeit geschaffen.
Dazu bitte noch folgende Fragen beantworten:
Was verdienst Du in etwa?
Sind da noch unterhaltspflichtige Personen?
Wie hoch sind die Schulden?
Was hast Du Dir als Rate denn vorgestellt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Bitte die Fragen beanrtworten, das ist wichtig, sonst raten wir ins blaue hinein.


Wie Jonathon sagt, bitte die Fragen beantworten.


Und hast du einen Job - Arbeitgeber? Nichts ist schlimmer als auch noch eine Lohnpfändung
zu erhalten.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Jonathon):
Bitte die Fragen beanrtworten, das ist wichtig, sonst raten wir ins blaue hinein.


Wie Jonathon sagt, bitte die Fragen beantworten.


Und hast du einen Job - Arbeitgeber? Nichts ist schlimmer als auch noch eine Lohnpfändung
zu erhalten.



gruß charly


Wobei Haas nicht für Geschwindigkeit steht.
Die vollstrecken gerne nach dem Titel erst einmal in die Bankverbindung hinein, welche aus einem etwaigen SEPA Mandat bekannt ist.
Erst wenn diese ins Leere läuft, werden die weiter tätig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Die vollstrecken gerne nach dem Titel erst einmal in die Bankverbindung hinein, welche aus einem etwaigen SEPA Mandat bekannt ist.



Und für diese Vorgehensweise möchten die auch noch bezahlt werden? ;)


Zitat (von Jonathon):
Erst wenn diese ins Leere läuft, werden die weiter tätig.



Darum auch die Frage nach einem eventuellen Arbeitgeber und VA.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 06.08.2019 19:48

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.