Kontopfändung wegen 10 Euro !

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
schwedter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung wegen 10 Euro !

Hallo,

habe vergessen Grundsteuer auf meinen Garten in Höhe von 7,77 Euro zu zahlen. Ist leider nicht das 1. Mal passiert. Nun hat die Stadt das Konto wegen einer Gesamtvorderung von knapp 10 Euro pfänden lassen. Mal davon abgesehen, daß ich selber Schuld bin, aber muß ich mir sowas gefallen lassen? Gibt es nicht so etwas wie den Sachverhalt der unangepaßten Mittel, weil die Schuldsumme in keinem Verhältnis zum Pfändungsaufwand steht. Es kam deshalb auch schon einmal (bin ein wenig schusselig) ein Gebühreneintraiber von der Stadt, dem hab ich dann mit Gebühren 15 Euro gegeben, das wars. Jetzt soll ich über 30 Euro bezahlen!
Außerdem hatte ich die Summe Vormittags überwiesen und gegen Abend hab ich den Brief geöffnet.

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"MFG"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

<I>Außerdem hatte ich die Summe Vormittags überwiesen und gegen Abend hab ich den Brief geöffnet.</I>

Welchen Brief? Die Mitteilung der Pfändung?

Dann kannst Du eigentlich schwerlich vormittags noch etwas überwiesen haben. Dem Drittschuldner wird die Pfändung in der Regel mindestens ein oder zwei Tage vorher (also vor der Zustellung beim Schuldner) zugestellt, so daß Dein Konto schon hätte dicht sein müssen.

Ansonsten wirst Du Dich mit der Pfändung irgendwie "arrangieren" müssen. Es steht dem Gläubiger frei, wie er die Beitreibung gestaltet. Es sind in der Zwangsvollstreckung lediglich solche Kosten nicht zu ersetzen, die "für die Zwangsvollstreckung nicht notwendig waren".

Wenn der Gläubiger nun "als letzten Ausweg" die Pfändung gesehen hat (weil Du sorry kein Unbekannter bist), so steht diesem dieses Recht zu und Du wirst wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.

Sofern Du tatsächlich bereits gezahlt hast, dürfte sich die Angelegenheit aber auch ziemlich schnell wieder erledigt haben.

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#2
 Von 
schwedter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin und ich haben getrennte Konten. Ich bezahls ja auch. Bin blos ärgerlich wegen dieses Aufwandes für 10 Euro und da ich es gerade überwiesen hatte! Daß ich am kürzeren Hebel sitze ist mir klar. Hätte ja sein können, daß es irgend etwas gibt.

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"MFG"

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
ragus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm.. also,
generell haben Institute des öffentlichen Rechts andere Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Diese brauchen nicht auf ein Inkasso-Büro zugehen oder über Anwälte, sondern, sofern mir bekannt, stellen die MB/VBs selbst aus. Entsprechend PfÜbs, etc.

Kann mich meinen Vorrednern leider nur anschliessen, was die Konsequenzen betrifft. Neben der bisherigen Forderung hast Du somit auch die MB-/VB- und anderen bereits aufgelaufenen Gebühren zu tragen.

Versuche beim nächsten mal gleich zu zahlen oder zumindestens mit Einsprüchen das weitere Verfahren zu "blockieren" ;-).

Grüße

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Also erst einmal voweg:

Gemeinden erheben Grundsteuern. Diese Bescheide können diese selbst als vollstreckbar erklären (das Finanzamt kann und macht das auch). Somit ist kein Anerkenntnisverfahren (MB, VB) erforderlich, der Bescheid ist vollstreckbar.

Sodann kommt der Vollstreckungsbeamte der Stadt/Gemeinde. Da kommt kein Gerichtsvollzieher. Nur wenn der Vollstreckungsbeamte auch keinen Erfolg hat, dann erfolgen Pfändungen.

Da muß man dann mit leben.

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#7
 Von 
Super Seven
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 20x hilfreich)

Gegen Schusseligkeit hilft ein ganz einfaches Mittel:

Lastschrifteinzugsermächtigung!


Gruß

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#8
 Von 
RichbyLaw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hullo schwedter,

ist dir die zahlungsaufforderung denn durch zugang bekanntgeworden?
du konntest auch widerspruch einlegen und sagen, dass dir der VA nie bekanntgeworden ist, somit nichtig, weil auch keine rechtsmittel moglich...soviel weiss ich noch von studium aus deutschland...wurd ich nur bei hoheren summen empfehlen, landet dann meist bei verwaltungsgericht, aber behorde muss in zweifel zugang nachweisen, sthet irgendwo in VwGo glaub ich...in deinem fall wohl zu spaet und nicht lohnenswert...Im sorry about that

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"be good- and if you can't be good-behave!"

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#9
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Die Höhe des Aufwandes wäre mir aus Sicht des Gläubigers egal. Die Kosten hierfür trägt ja der Schuldner. ;)

-- Editiert von Jogibear am 08.11.2004 08:00:34

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#10
 Von 
schwedter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal zum Stand wie unsere Ämter arbeiten. War bezahlen. Konto entsperrt. Dabei stellte sich heraus, daß das Grundstück umgewidmet wurde und die Steuer rückwirkend (die Mitteilung bekam ich letzte Woche) von diesem Jahr an entfiel. Somit habe ich für was bezahlt, was bis vorletzte Woche gezahlt werden mußte, aber seit letzte Woche nichtmehr. Jetzt bekomme ich von meine gezahlten 30 Euro (wegen des Verfahrens,Schuldsumme waren ja knapp 10 Euro) 20 wieder zurück. Die Frage ist jetzt, für wen das ganze eigentlich peinlich ist? Beim Bankinstitut haben sie übrigens auch herzhaft über die Summe gelacht.

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