Kontovollmacht auf das Konto meiner Mutter

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
kruemel31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontovollmacht auf das Konto meiner Mutter

Hallo,

ich selbst bin verheiratet und nutze das Konto meiner Frau, welches auch auf Ihren Namen läuft. Eine EV habe ich leider schon abgegeben.

Da meine Mutter in sehr betagtem Alter ist, möchte Sie das ich für den Ernstfall Zugriff auf Ihr Konto habe und möchte mit mir Zur Bank um mir eine Vollmacht austellen zu lassen.

Selbstverständlich möchte ich nicht, das meine Mutter Nachteile durch meine finanzielle Situation hat und frage mich ob es meinen Gläubigern möglich ist, das Konto meiner Mutter zu pfänden, o.ä. nur weil ich dort eine Vollmacht habe.

Ich hoffe ich habe alle nötigen Infos zusammengetragen
Vielen Dank im Voraus
Kruemel31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Solange du keine eigenen Gelder über dieses Konto schleust.
Dir ist klar, dass die Situation mit dem Mitbenutzen des Kontos deiner Frau aus Pfändungssicht gefährlich ist? Gemeinschaftskonten unterliegen keinem Pfändungsschutz.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kruemel31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Nein das Konto meiner Mutter ist definitiv nur für den Fall, das Ihr was passiert ....Da geht weder Geld von mir rauf noch runter...
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von kruemel31):
nutze das Konto meiner Frau, welches auch auf Ihren Namen läuft.

Hoffenrlich mit Erlubnis der Bank? Sonst könnte das Problematisch werden.



Zitat (von kruemel31):
möchte Sie das ich für den Ernstfall Zugriff auf Ihr Konto habe und möchte mit mir Zur Bank um mir eine Vollmacht austellen zu lassen.

Das sollte man noch etwas mehr haben - mal bei einem Notar beraten lassen.



Eine reine Vollmacht zur Vorsorge falls ihr was passiert, ist bei Pfändungen unschädlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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