Guten Tag!
Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage in dieser Rubrik richtig, falls nicht, bitte verschieben.
Folgendes:
Ich hatte mir eine Karte für ein Konzert gekauft, welches letztes Jahr Anfang Oktober in Deutschland stattfinden sollte. Dieses Konzert wurde noch am Konzerttag über die Facebookseite des Künstlers abgesagt.
Hintergrund dafür war, dass es eine angebliche Auseinandersetzung im Vorfeld eines Konzertes in Amsterdam zwischen der Veranstalterin, dem Künstler und Frau und Managerin des Künstlers um die im Voraus zu zahlende Gage gegeben haben soll.
Laut offizieller Angabe der Veranstalterin auf ihrer Website, soll der Künstler und seine Frau ihr die Gage unter Gewaltanwendung entrissen und damit geflüchtet sein.
Dieser angebliche Vorgang ist mehr als völlig absurd und unglaubwürdig, da es sich bei dem Künstler um eine internationale Rocklegende handelt, die bis vor diesem Vorfall seine Tournee ohne jegliche Probleme absolviert hat, bis sie auf ebenjene Veranstalterin getroffen ist.
Alle Besucher dieses Konzerts warten bis heute auf eine Entschädigung für das ausgefallene Konzert.
Die Veranstalterin hatte kurzfristig, wohl aufgrund des hohen Drucks in den sozialen Medien und der Presse, auf ihrer Website ein Formular einsgestellt, in welches Fans ihre Rückzahlungsansprüche eintragen konnten.
Eine Entschädigung ist trotzdem nicht erfolgt und das Formular auch schon längst wieder von der Website verschwunden.
Auf Telefonanrufe, Faxe, Emails wird nicht reagiert und bei Einschreiben wird komplett die Annahme verweigert.
Manche Geprellte haben die Veranstalterin auch direkt zu Hause aufgesucht, jedoch auch ohne Erfolg.
Zahllose Fans haben daraufhin natürlich Strafanzeige gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Veranstalterin wurde aber von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt, mit der Begründung, dass sich der ursächliche Vorfall für den Konzertausfall in Amsterdam, also im Ausland zugetragen hat und die Behörden der Niederlande zuständig seien. Es wurde auch noch etwas von "Dopperverfolgung" erwähnt, die wohl nicht zulässig ist (das Schreiben ist auf der Website online, ich weiß aber nicht, ob ich hier verlinken darf).
Nun wollte ich heute auch einen gerichtlichen Mahnbescheid
anfertigen und schaute im Handelsregister nach der Rechtsform, da die Veranstalterin auf en aufgedruckten Ticketangaben als Inhaberin erscheint und somit ein Einzelunternehmen existieren müsste und sie somit für den Schadensersatz von tausenden Fans persönlich haftet.
Da habe ich gesehen, dass das Einzelunternehmen im November 2019 in eine GmbH umgewandelt wurde und die Veranstalterin ihren Ehemann als Geschäftsführer eingesetzt hat.
Im dazugehörigen Beitrag im Forum des Verbraucherschutzes berichtet jemand, dass die Veranstalterin ihr Vermögen angeblich derzeit versucht "wegzuschaffen". Ob das stimmt, sei dahingestellt, würde aber der Gesamtschau nach stimmig sein.
Nun meine Frage:
1. Kann die Veranstalterin sich durch den Wechsel zur GmbH so leicht aus der Verantwortung stehlen? Kann ich mir nicht vorstellen. Wie schätzt ihr die diese merkwürdige Lage rechtlich ein?
2. An wen richte ich meinen Mahnbescheid? An die Firma, die zur Zeit des (offensichtlichen) Betruges existierte oder an die neuen GmbH und dessen Geschäftsführer?
Vielen Dank euch allen vorab!
-- Editiert von Moderator am 28.01.2020 05:10
-- Thema wurde verschoben am 28.01.2020 05:10
Konzertveranstalter betrügt Fans um Eintrittskartengelder
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatDieser angebliche Vorgang ist mehr als völlig absurd und unglaubwürdig, da es sich bei dem Künstler um eine internationale Rocklegende handelt, :
Immerhin läuft in NL ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischem Diebstahl. Warten wir doch dessen Ausgang ab.
Zitatund das Formular auch schon längst wieder von der Website verschwunden. :
So wie angekündigt wohl am 31.12.19
ZitatZahllose Fans haben daraufhin natürlich Strafanzeige gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Veranstalterin wurde aber von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt, mit der Begründung, dass sich der ursächliche Vorfall für den Konzertausfall in Amsterdam, also im Ausland zugetragen hat und die Behörden der Niederlande zuständig seien. Es wurde auch noch etwas von "Dopperverfolgung" erwähnt, die wohl nicht zulässig ist (das Schreiben ist auf der Website online, ich weiß aber nicht, ob ich hier verlinken darf). :
Das Verfahren gegen E&M B. wegen § 252 StGB wurde aus diesem Grund in D eingestellt.
Das Verfahren gegen die Veranstalterin (wg. Betruges) wurde am 12.12.19 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. (Daher wäre ich mit der Behauptung in der thread-Überschrift auch etwas vorsichtig, jedenfalls wenn man die öffentlich äußert)
Zu den Fragen:
Die sind beide zivilrechtlicher Natur, daher ist Strafrecht das falsche Unterforum
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.01.2020 05:13
Wegen dem Mahnbescheid: Die Ist-Situation ist relativ uninteressant. Wenn sie damals als Einzelperson handelte, dann haftet sie auf als Einzelperson und persönlich dafür, egal ob das nun heute eine GmbH ist oder nicht.
Alles andere, also der strafrechtliche Teil, ist auch relativ uninteressant. Denn es gilt: Du hast einen Vertrag mit der Veranstalterin, sie hat ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt, also steht dir das Geld zu. Die wirklich wichtige Frage, also ob da jemals was zu holen sein wird, die können wir dir nicht beantworten.
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Tip:
Beantrage einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Einzelperson (nicht GmbH).
Berichte uns in ca. 3-4 Wochen, wie die Person reagiert hat.
Zitat:ZitatDieser angebliche Vorgang ist mehr als völlig absurd und unglaubwürdig, da es sich bei dem Künstler um eine internationale Rocklegende handelt, :
Immerhin läuft in NL ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischem Diebstahl. Warten wir doch dessen Ausgang ab.
Zitatund das Formular auch schon längst wieder von der Website verschwunden. :
So wie angekündigt wohl am 31.12.19
ZitatZahllose Fans haben daraufhin natürlich Strafanzeige gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Veranstalterin wurde aber von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt, mit der Begründung, dass sich der ursächliche Vorfall für den Konzertausfall in Amsterdam, also im Ausland zugetragen hat und die Behörden der Niederlande zuständig seien. Es wurde auch noch etwas von "Dopperverfolgung" erwähnt, die wohl nicht zulässig ist (das Schreiben ist auf der Website online, ich weiß aber nicht, ob ich hier verlinken darf). :
Das Verfahren gegen E&M B. wegen § 252 StGB wurde aus diesem Grund in D eingestellt.
Das Verfahren gegen die Veranstalterin (wg. Betruges) wurde am 12.12.19 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. (Daher wäre ich mit der Behauptung in der thread-Überschrift auch etwas vorsichtig, jedenfalls wenn man die öffentlich äußert)
Zu den Fragen:
Die sind beide zivilrechtlicher Natur, daher ist Strafrecht das falsche Unterforum
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.01.2020 05:13
Hallo!
Ok, danke! Ich hoffe, Du gehörst nicht auch zu den Geprellten ; )
ZitatTip: :
Beantrage einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Einzelperson (nicht GmbH).
Berichte uns in ca. 3-4 Wochen, wie die Person reagiert hat.
Hallo!
Danke! Dann mache ich den heute so fertig.
Und jetzt?
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