Hallo,
ich habe eine Frage zu einem erhaltenen Mahnbescheid.
Unter Verfahrenskosten wird aufgeführt:
Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren:
Vergütung Inkassodienstleistung für die
Vertretung des Antragstellers im
Mahnverfahren (i.S.d. § 13 e Abs. 1 RDG)
Unter Nebenforderungen:
Inkassokosten
Ist das richtig so?
Danke!
Kosten Mahnbescheid. Inkassokosten doppelt?
6. April 2022
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Frage vom 6. April 2022 | 15:55
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 15x hilfreich)
Kosten Mahnbescheid. Inkassokosten doppelt?
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#1
Antwort vom 6. April 2022 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119598 Beiträge, 39746x hilfreich)
ZitatIst das richtig so? :
Nein.
#2
Antwort vom 6. April 2022 | 22:23
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 15x hilfreich)
Danke!
Dann wird ein Widerspruch doch Sinn machen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Kosten doppelt berechnet werden?
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#3
Antwort vom 7. April 2022 | 17:10
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatGehe ich richtig in der Annahme, dass die Kosten doppelt berechnet werden? :
Das kann so keiner sagen. Welche Beträge werden verlangt?
ZitatDann wird ein Widerspruch doch Sinn machen. :
Wenn die HF berechtigt ist macht ggf ein Teilwiderspruch Sinn.
#4
Antwort vom 7. April 2022 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119598 Beiträge, 39746x hilfreich)
ZitatGehe ich richtig in der Annahme, dass die Kosten doppelt berechnet werden? :
Die Hauptforderung ist berechtigt?
Wenn ja, warum konkret wurde noch nicht gezahlt?
Welche Beträge verlangt das Inkasso, bitte mal die Posten aufschlüsseln.
#5
Antwort vom 8. April 2022 | 14:47
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 15x hilfreich)
Die Hauptforderung beträgt 74,89€
Verfahrenskosten
Gerichtskosten 36€
Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren:
Vergütung Inkassodienstleistung für die
Vertretung des Antragstellers im
Mahnverfahren (i.S.d. § 13 e Abs. 1 RDG)
36,75€
Nebenforderungen
Mahnkosten 5€
Auskünfte 15€
Inkassokosten 52,92€
Danke!
#6
Antwort vom 8. April 2022 | 17:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119598 Beiträge, 39746x hilfreich)
ZitatMahnkosten 5€ :
Viel zu hoch.
ZitatAuskünfte 15€ :
In der Regel nicht erstattungsfähig.
Da würde ich mal die Belege anfordern was das sein soll.
ZitatInkassokosten 52,92€ :
Auch die dürften überhöht sein.
Was konkret hat das Inkasso denn geleistet? Also außer automatisierte Briefe zu versenen die aus Bausteienn zusammen gefrickelt wurden?
#7
Antwort vom 8. April 2022 | 17:48
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatGerichtskosten 36€ :
iO
ZitatVergütung Inkassodienstleistung für die :
Vertretung des Antragstellers im
Mahnverfahren (i.S.d. § 13 e Abs. 1 RDG)
36,75€
iO
ZitatInkassokosten 52,92€ :
iO und noch nicht Mal zu hoch angesetzt. Das IB hätte auch knapp 80 € nehmen können.
ZitatMahnkosten 5€ :
Belegen lassen.
ZitatAuskünfte 15€ :
Bist du umgezogen oder musste deine Adresse ermittelt werden, weil die HF aus einer Rücklastschrift stammt? Wenn ja diese Kosten belegen lassen. Wenn beides nicht zutrifft musst du das nicht zahlen.
Im Endeffekt kann man einen Teil WI gegen 10-20 € einlegen. Der Rest ist zu zahlen.
#8
Antwort vom 8. April 2022 | 18:48
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 15x hilfreich)
Weder umgezogen noch eine Rücklastschrift.
Ich bedanke mich bei euch!
#9
Antwort vom 8. April 2022 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119598 Beiträge, 39746x hilfreich)
ZitatDer Rest ist zu zahlen. :
Unklar, da die Fragen aus #4 noch nicht beantwortet wurden.
ZitatiO und noch nicht Mal zu hoch angesetzt. :
Das sehen Gesetz und Rechtsprechung mitunter ganz anders.
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