Kosten Rücklastschrift

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mama123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten Rücklastschrift


Hallo,
ich hatte in einem Geschäft mit Bankkarte bezahlt.
Als das Geld (nach 7 Tagen erst) runter gebucht wurde, war keine ausreichende Deckung mehr vorhanden und meine Bank macht eine Rücklastschrift ,-was ja auch ok ist,-mein Fehler...

Weil ich die Kontodaten von dem Geschäft nicht kannte, wartete ich auf die Meldung der Bank...

In der Zeit schrieb mir das Geschäft eine Mahnung die mich 27 Euro kosten soll (Adressauskunft bei meiner Bank hätte 20Euro gekostet usw), würde ich den Betrag nicht sofort überweisen würden sie Anzeige erstatten...

Ich habe nur den ursprünglichen Betrag +2Euro "Aufwandsentschädigung" überwiesen.

Heute kam dann die Mahnung ich müsse noch 25 Euro bezahlen.
Ist das nicht ein bischen viel ? Wie soll ich reagieren ?
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

20 euro bei der Bank ist durchaus möglich. Die Auskünfte lassen sich die Banken durchaus versilbern. wieterhin wird das Geschäft durch die Rücklastschrift auch noch Kosten in Höhe von € 3-6 gehabt haben.
Wie wäre es mit einer Anfrage bei der Bank, wie viel für eine derartige Auskunft verlangt wird?

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#2
 Von 
Mama123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mahnmann,
erstmal danke für deine Antwort.

Also es ist nicht so , dass ich die Kosten anzweifele die eine Adressauskunft bei der Bank kostet.

Nur war das nötig ?
Steht das im Verhältnis zu dem Betrag von 11,50 Euro?
Ich meine, da hätte er ja theoretisch auch einen Privatdedektiv beauftragen können und mir dann die Rechnung schicken ...
Verstehst du was ich meine ?
Er hat meinen vollen Namen und ich stehe im Telefonbuch ... hätte er mich angerufen und nach meiner Adresse gefragt hätte das 20Cent gekostet....

Ich verstehe das auch nicht, ich kaufe seit Jahren in diesem Laden ein, -mit Barzahlung und Karte.
Noch nie ist mir sowas passiert. Warum so krass reagieren ??
Naja, was solls ... ich hoffe noch auf Antwort.
LG



-- Editiert von Mama123 am 20.05.2007 22:27:59

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nachdem die meisten Geschäfte viele EC-Zahlungen haben, wird man sich wohl schwer an jeden Vorgang erinnern. In meiner Praxis haben iwr bei Rücklastschriften immer eine Anfrage an die Bank gemacht. Einmal kam dabei sogar heraus, dass es ein Angestellter war.
Eine Bagatellgrenze wird es sicher nicht geben. Wenn sich herumspricht, dass Beträge bis 15 euro nicht verfolgt werden, dann werden sich die Einkäufe und Rücklastschriften in diesem Bereich häufen.

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#4
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Denke auch, dass du da in den sauren Apfel beißen musst. Meine immerhin ist das was da passiert sogar Betrug. Und die kamen nun mal nicht drumherum den Schuldigen zu finden. Und das geht nunmal nur auf diesem Weg. Also dort ist die Zahlung sicher der Beste weg.

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