Kosten Vollstreckungsankündigung Bitte um Hilfe!

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)
Kosten Vollstreckungsankündigung Bitte um Hilfe!

Hallo! Ich hatte eine titulierte Forderung und habe diese bezahlt. Der Anwalt hat mir 2x den Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt, erste mal die Forderung und ein paar Gebühren beim zweiten mal wieder Gebühren. Nun habe ich das alles bezahlt und bekomme schon wieder eine Rechnung von diesem Anwalt. Angeblich soll ich jetzt noch die Gebühren für die Vollstreckungsandrohung bezahlen. 63,50 inkl. Porto Telefon + MwSt. Meine Frage ist daher ob das rechtens ist. Man kann sich auch dran halten mit Rechnungen über Gebühren zu erstellen. Kann mir da jemand helfen?

Auf telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt das bisher angeblich diese Kosten nicht berechnet wurden. Ich als Laie kann das ja garnicht prüfen. Mit wurden da Anwaltskosten berechnet vollstreckungsbescsheid usw.

Bitte daher um Hilfe ob das rechtens ist was die da machen. Fand es schon sehr seltsam das man mir für ein und dieselbe Sache zweimal den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzt. Ich kenne es nur so das alles dann auf einmal berechnet und gefordert wird.

Danke für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Es gibt einen Titel und der Anwalt möchte darüber hinaus Geld für die Ankündigung der Vollstreckung? Der soll sich an seinen Auftraggeber wenden.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Werter Anwalt. Ich kann ihre Behauptungen, dass ich noch weitere Gebühren zu zahlen hätte, nicht einmal im Ansatz nachvollziehen. Sie werden aufgefordert, UNVERZÜGLICH eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges vorzulegen. Ich werde diese beim AK Inkassowatch detailliert prüfen lassen. Ich behalte mir ohne weitere Ankündigung vor, entsprechende Klage auf Titelherausgabe einzureichen, sowie ggf. auf Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung, sollten die Forderungsaufstellung nicht durchsetzbare oder falsch berechnete Positionen beinhalten. Bei Vollstreckungsversuchen ergeht ohne weitere Ankündigung Vollstreckungsabwehrklage."

Sobald du die Forderungsaufstellung hast, melde dich hier nochmal. Dann kann ich mir das genauer anschauen (oder jemand anderes im Forum, der schneller ist...)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Dank der tollen Hilfe von mepeisen wurde die Akte geschlossen und alles ist bezahlt. Habe es schriftlich bekommen. Vielen Dank nochmal von ganzem Herzen!!!






Zitat (von mepeisen):
"Werter Anwalt. Ich kann ihre Behauptungen, dass ich noch weitere Gebühren zu zahlen hätte, nicht einmal im Ansatz nachvollziehen. Sie werden aufgefordert, UNVERZÜGLICH eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges vorzulegen. Ich werde diese beim AK Inkassowatch detailliert prüfen lassen. Ich behalte mir ohne weitere Ankündigung vor, entsprechende Klage auf Titelherausgabe einzureichen, sowie ggf. auf Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung, sollten die Forderungsaufstellung nicht durchsetzbare oder falsch berechnete Positionen beinhalten. Bei Vollstreckungsversuchen ergeht ohne weitere Ankündigung Vollstreckungsabwehrklage."

Sobald du die Forderungsaufstellung hast, melde dich hier nochmal. Dann kann ich mir das genauer anschauen (oder jemand anderes im Forum, der schneller ist...)

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#4
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Lass dir den Titel aushändigen,sonst kommt der Anwalt in 10 Jahren ,und möchte das Geld noch einmal.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du vom Anwalt eine vernünftige Forderungsaufstellung bekommen? Und wie sonyman schreibt: Hast du den Original-Titel bekommen?

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