Kosten Widerspruch Mahnbescheid

9. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Paul2008
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten Widerspruch Mahnbescheid

Hi,

wenn man einen Mahnbescheid bekommt, kann man Einspruch einlegen (Widerspruch).

Was fallen da fuer mich fuer Kosten an.

Es kann doch eigentlich nicht sein, dass mir irgendjemand eine unberechtigte Mahnung / Mahnbescheid schickt und ich muss dann auch noch dafuer Kosten tragen oder?

Wie ist das?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Nur das Porto für den Widerspruch.

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#2
 Von 
Paul2008
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

und wie kann ich dann nachweisen, dass ich da wirklich zurueck geschrieben habe?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einwurfeinschreiben z.b ist sehr sicher

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Wirklich nachweisen kannst du das nur wenn du den Widerspruch per Gerichtsvollzieher übersendest.

Nur wird in deinem Fall an das Amtsgericht ein Einschreiben vollkommen ausreichen. Nur beeilen solltest du dich. Du hast lediglich 2 Wochen Zeit für deinen Widerspruch.

Bezahlen musst du tatsächlich nur die Zustellung. Kommt es aber durch deinen Widerspruch zu einem Verfahren musst du im Falle, dass du verlieren solltest die Kosten für Gericht sowie Anwalt tragen.

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#5
 Von 
Paul2008
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Sollte ich dann das Verfahren gewinnen, bekomme ich aber die Kosten fuer meinen Anwalt und die Auslagen oder? D.h. auch die Gebuehr, die ich fuer den Widerspruch gezahlt habe.

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#6
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Wenn du das Verfahren gewinnst, bekommst du diese Kosten erstattet - aber:

der Gläubiger entscheidet, ob das Verfahren durchgeführt wird!!


Leg doch einfach ohne Anwalt Widerspruch ein und warte ab!


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kann ich nur zustimmen !
Abarten ob die Gegenseite überhaupt die Klagebegründung auf den Tisch legt

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paul2008
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Natuerlich mache ich erst mal gar nichts. aber ich sollte schon wissen, was alles passieren kann...

Es geht ja schliesslich um fast (hammermaessige) 40 Euro... ;-)
Ich weiss zwar immer noch nicht was genau, aber das wird sich dann schon raus stellen...

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