Hallo an alle,
ich habe soeben folgendes Schreiben der Deutschen Bank RLS-Bearbeitung bekommen:
Mahnung 11.03.2004
Sehr geehter Herr,
am 30.12.2003 kauften Sie bei xxx waren im Wert von Eur. 90,99 und ermächtigten diese, den Betrag von Ihrem Konto per Lastschrift abzubuchen. Die Lastschrift wurde jedoch von Ihrer bank nicht eigelöst.
Die daraus rasulierende Forderung wurde von uns angekauft.
Wir bitten Sie daher, uns den nachstehenden Betrag von Eur 151,53 bis spätestens zum 19.03.2004 auf folgendes Konto zu überweisen:
bla, bla KOntoverbindung
Der zu zahlende Betrag ergibt sich wie folgt:
Rechnungsbetrag EUR 90,99
Kosten, die durch die Rückgabe entstanden sind EUR 50,34
Mahnkosten EUR 10,20
Gesamtbetrag EUR 151,53
Mit freundliche Grüßen
Deutsche Bank AG
Sorry, aber das kann doch wohl nicht sein, oder.
Es können doch nicht kosten i.H. 50,34 Euro zzgl. Mahnkosten i.H. 10,20 Euro für einen Forderungsbetrag i.H von 90,99 EUro geltend gemacht werden, oder?
Wie hoch können (dürfen) lt. Gesetz die Kosten für eine Rückgabe sein. Da gibt es doch sicherlich bestimmungen
Gruß
Der mit der bank tanzt
Kosten für Rückgabe ein Lastschrift
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Kommt drauf an, wie sich die Kosten zusammensetzen. Die Auskunft der Adresse läßt sich die bezogene Bank auch was kosten. Das will der Gläubiger freilich zurück haben.
-----------------
"Joh. 19, 22"
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Das zunächst einmal zum Thema Rücklastschrift, die Berechnung von Entgelten
im Zusammenhang mit Rücklastschriften sind unzulässig!Unklar ist, wieso die Bank eine Forderung aufkauft? Das ist seltsam. Rückgabekosten von 50,34 ist mehr als dreist, das ist auch kein Wucher mehr, das ist nur mit einem Schreibfehler zu entschuldigen
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Kannst du bitte deine Angaben konkretisieren? Ich blick da nicht ganz durch. Die "Deutsche Bank RLS Bearbeitung" fordert von dir Geld, weil eine Lastschrift von deinem Konto (bei der Deutschen Bank?) nicht abgebucht werden konnte? Und die haben die Forderung aufgekauft?
Bei wem hast du denn nun Waren bestellt? Und wer hat nun die Rechnung an den Ursprungsläubiger bezahlt? Hat die Bank die Rechnung gezahlt und das Geld "vorgestreckt"?
Fragen über Fragen...
Hallo olafbn,
mein Kto. ist nicht bei der Deutschen Bank.
Die Deutsche Bank RLS hat die Forderung vom ursprünglichen Lieferanten Media Markt gekauft. Und macht wohl für Media Markt das Mahnwesen / Inkasso.
Die Bank hat wohi die Rechnung beglichen, da Sie ja die Forderung von Media Markt gekauft haben.(lt. schreiben, s.o)
Der Brief der Deutschen Bank ist 1 zu 1 so abgeschrieben, wie ich ihn bekommen habe. Da steht nicht mehr und auch nicht weniger drin.
Gruß
Da stimmt was nicht, laß Dich nicht über´s Ohr hauen, Forderungen kaufen nennt man Factoring, das macht bestimmt nicht die deutsche Bank, wäre mir neu, und Inkasso sicher auch nicht.Was ist den RLS?Wem die Beine kribbeln hat RLS-Syndrom, aber sicher nicht die Bank
Hi Nemo,
stimmt doch, die DB hat ne eigene Factoring Gesellschaft-> gugst Du hier: http://www.deutsche-bank.de/lexikon/1424_ENG_HTML.html
Der Briefkopf ist:
Deutsche Bank AG
Payment / VS Frankfurt
Abt. RLS Bearbeitung
Ih würde mal tippen RLS bedeutet RückLastSchrift Bearbeitung.
Also die "echte" Deutsche Bank ist es mit sicherheit.
Gruß
Das scheint zu stimmen, daß die DB eine Factoringgesellschaft hat, sie kauft die Forderung vom Media-Markt auf und bekommt Gebühren vom MM in Höhe von 0,8-2,5 %, das wären dann bestenfalls 2,27 Euro + 50,34 + 10,20 = 62,81 zu 90,99 = sind 69 % Gebühren von der Hauptforderung, das ist eine Superfinanzierung!!Mahnkosten können schon mal gar nicht entstanden sein, denn Du hast ja wohl keine bekommen, da zahlst Du jetzt erstmal die 90,99 und dann sehen wir mal weiter
Ich finde die Entwicklung der Gebühren sehr interessant (im negativen Sinne) !
Du erwähnst nur die o.g. Mahnung....neben der Information der Rücklastschrift durch Deine Hausbank (die Du erhalten haben mußt, denn dazu ist die Hausbank verpflichtet)... hast Du nicht auch irgendwelche Erinnerungen bzw. ggf. Zahlungsaufforderungen erhalten ?
Falls die Forderung wirklich verkauft worden sein sollte, dann fordere eine Abtretungsurkunde vom neuen Forderungsinhaber. Und weise alle Kosten neben der ursprünglichen Forderung zurück mit dem Hinweis auf den Forderungskauf. Es dürfen dir nämlich keine weiteren Kosten auferlegt werden, da der jetzige Forderungsinhaber das Geld auf eigenes Risiko eintreibt.
Zumindest st dann erstmal die Gegenpartei am Zuge und muss die in Rechnung gestellten Kosten erklären und Nachweise liefern. Da sollte einiges an Klarheit bringen.
Hi "Tänzer" schreib mal Neuigkeiten, ich hab was gegen Abzocke
Also, ich habe denen jetzt erstmal ein Brief geschrieben, mit der bitte mir die Abtretungsurkunde in Kopie zuzusenden.
Mal sehen was kommt.
Bin fr weitere Tipps dankbar.
gruß
Und was und wieviel bezahlt?
ich habe die 90,99 gezahlt.
gruß der tänzer
Alles klar, halt uns auf dem Laufenden
In dem Urteil hat der BGH XI ZR 245/01
entschieden:" Werden Miete, Rechnungen, Beiträge etc. nicht vom Konto abgebucht, weil keine ausreichende Deckung vorhanden ist, dürfen Banken für die Rücklastschriften keine Gebühr berechnen. Auch nicht für die Kundenbenachrichtigung."
Das komplette Urteil kann man sich bei der Verbraucherzentrale beschaffen.
Das ist richtig, dummerweise ist das aber so, wenn Du einen Scheck erhälst, der nicht gedeckt ist, mußt Du die Gebühren tatsächlich zahlen, die für die eigene Bank und die für die
Bank des Ausstellers berechnet werden
Ich hab den selben Brief bekommen. Ich habe bei OBI eingekauft, Lastschrift konnte nicht eingelöst werden.
Rechnungsbetrag: 62,12
Kosten die durch Rückgabe entstanden sind: 21,34
Mahnkosten: 10,20
Gesamtbetrag: 93,66
Das kann doch nicht rechtens sein. Ich habe jetzt eine Auflistung angefordert, aus der hervorgeht, wie die Kosten entstanden sind, sowie eine Abtretungsurkunde der Forderungen.
Hallo zusammen,
gleicher Fall bei mir. Bin schon etwas weiter. Abtretungsbestätigung des Media Marktes hatte due DeuBa bei mir nun beigelegt. Sie schlüsselt die Forderung wie folgt auf:
Ursprungsbetrag: 29,99
Retourenkosten Ihrer Bank: 6,00 (2x3,00)
Adressgebühren Ihrer Bank: 0,00
unsere Retourenkosten: 15,34 (2x7,67)
Kostenpauschale für Mahnschreiben: 10,20
Insgesamt würden also die Gebühren 105% des Ursprungsbetrages betragen. Wucher.
Der Hammer ist ja, dass sie nach RLS des Ursprungsbetrages von 29,99 wenige Tage später einfach 40,66 € (=29,99 + irgendwelche Gebühren) eingezogen haben. Ohne Benachrichtigung, Brief etc. Deswegen 2x Retourenkosten. Habe geschrieben, dass hierüber keine Einzugsermächtigung vorlag und ich für die zweite RLS sicher keine Gebühren zahlen werde.
Mal eine allgemeine Frage: Nach Forderungskauf im ersten Schreiben direkt Mahnkosten von 10,20 € aufzuführen; ist so etwas rechtens?
Danke
Pampersrocker
Und jetzt?
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