Kosten und Betrug nach Lastschrift Rückbuchung

12. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)
Kosten und Betrug nach Lastschrift Rückbuchung

Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe letzten Monat 3 Mal mit Karte bei Kaufpark eingekauft. Es ging hierbei um knapp 28 und knapp 29 Euro.
Leider kam ich in finanzielle Not so dass ich michgezwungen sah die einzigen Beträge die rückbuchbar waren. Das waren die drei Beträge von Kaufpark.
2 Wochen später habe ich dann wieder Geld bekommen und habe die 3 Beträge natürlich sofort wieder zurücküberwiesen noch bevor irgendeine Mahnung kam.
Jetzt habe ich heute 2 Briefe vom Inkassobüro bekommen (am 30.04 habe ich bezahlt) wo steht dass ich einmal für die 28 Euro und für die 29 Euro jeweils 110 Euro und 104 Euro bezahlen soll.
Ich habe daraufhin dort angerufen und meinen Fall geschildert und auch gesagt dass ich bereits überwiesen habe (entsprechende Kontoauszüge habe ich natürlich) bevor auch nur eine Mahnung kam.
Sie meinte dann dass ich die Kontoauszüge zu denen hinbringen soll und dann wirds mit der Forderung verrechnet so dass dann noch 75 und 85 Euro "Bearbeitungsgebühr" bleibt die ich zu zahlen habe.
Leider hatte ich mich ein wenig uneinsichtig gezeigt da ich das Geld ja überwiesen habe bevor etwas kam und habe gesagt dass ich so hohe Gebühren nicht tragen werde da ich schließlich überwiesen habe.

So drohte sie mir dann dass eine Anzeige wegen Betruges gestellt werden würde wenn ich die Inkassogebühren nicht tragen werde (Die Hauptforderung habe ich, wie gesagt, schon beglichen)

Ich habe ungeschickt reagiert indem ich mir keine Schuld eingestehen wollte, dass ist mir schon klar.

Aber jetzt zu der eigentlichen Sache:
1. können die wirklich so hohe Gebühren erheben obwohl ich längst gezahlt habe?
2. Können die mich wirklich wegen Betruges anzeigen?

Post vom Inkassobüro?

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21 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vorab: Mit Inkassos telefoniert man nicht.

Zitat:
So drohte sie mir dann dass eine Anzeige wegen Betruges gestellt werden würde

Daraufhin hätte ich geantwortet: "Dann erstatte ich eine Strafanzeige wegen schwerer Nötigung und gewerblichen Betrugs, da Kaufpark vertraglich garantiert niemals auch nur einen Cent ans Inkasso bezahlt."

Anzeigen kann man viel. Das ist im Wesentlichen aber ein Bluff. Du hast bezahlt, daraus ergibt sich schon mal, dass niemand geschädigt wurde. Damit ist der Betrugsvorwurf vom Tisch.

Ich würde das Inkasso ignorieren. Ggf. einmalig die Forderung zurückweisen und dann ist gut.
Wichtig sind nur Briefe von einem Gericht.

-- Editiert von mepeisen am 12.05.2015 16:48

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Aber nun hat es dann doch noch weitere Fragen aufgeworfen.
Warum telefoniert man mit Inkassos nicht?
Warum ist es eine Nötigung?`
Warum gewerblicher Betrug? (Warum zahlt Kaufpark nicht einen Cent ans Inkasso?)
Bist du dir sicher dass die mich nicht wegen Betruges anzeigen werden/damit Erfolg haben?

Ich bin einfach total verunsichert derzeit

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Warum telefoniert man mit Inkassos nicht?

Weil die geschult sind, Blödsinn zu erzählen und weil sie geschult sind, den Gegenüber einzuschüchtern um Geld einzunehmen. Im Wesentlichen aber, weil man das Gesagte nie nachweisen kann und sich selbst schnell mal unbedacht verplappert.

Zitat:
Warum ist es eine Nötigung?`

Im Wissen, dass der gegenüber eigentlich keine Straftat begangen hat, ihm trotzdem anzukündigen, Strafanzeige stellen zu wollen, damit er sich höchst strittigen Gebühren, die nur vor einem Zivilgericht zu klären sind, bezahlt. Tja...

Zitat:
Warum gewerblicher Betrug? (Warum zahlt Kaufpark nicht einen Cent ans Inkasso?)

Weil das normalerweise so üblich ist durch diverse Vertragskonstrukte. Es ist vielleicht eine Nebelkerze, von Betrug zu sprechen. Also auch ein kleiner Bluff. Es sollte auch eher zeigen, dass man genau weiss, wie der Hase läuft.

Zitat:
Bist du dir sicher dass die mich nicht wegen Betruges anzeigen werden/damit Erfolg haben?

Betrug bedingt:
A) Vorsatz
B) Eine Schädigung und gleichzeitige Bereicherung
C) Eine Täuschungshandlung
D) Rechtswidrigkeit

A ist zweifelhaft, kann man aber ggf. konstruieren
B ist irgendwie nicht gegeben.
C auch nicht.
gut, das zurückzuholen war nicht OK, also vielleicht D noch irgendwie.
Genaueres könnte man im Strafrechtforum erfragen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
So drohte sie mir dann dass eine Anzeige wegen Betruges gestellt werden würde wenn ich die Inkassogebühren nicht tragen werde (Die Hauptforderung habe ich, wie gesagt, schon beglichen)

Ist natürlich Unsinn was hier die Inkasso Call Agent Dame erzählt
Trotzdem sind der Gegenseite durch den Storno diverse Kosten entstanden welche ich zeitnah und zweckgebunden an den GL überweisen (nicht ans Inkassobüro) würde

ERGO : 2 Überweisungen a 10 € tätigen ( mit der jeweiligen rechnungsnummer )
Im Verwendungszweck die R Nummer und " RLS Gebühren/Mahnkosten/Zinsen "

Zwar werden vorgerichtliche Inkassogebühren mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt aber Du solltest Dich trotzdem auf einige böse Briefe einstellen bzw die restforderung wie hier beschrieben zurückweisen
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html



-- Editiert von thehellion am 12.05.2015 21:44

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:
ERGO : 2 Überweisungen a 10 € tätigen ( mit der jeweiligen rechnungsnummer )
Im Verwendungszweck die R Nummer und " RLS Gebühren/Mahnkosten/Zinsen "


-- Editiert von thehellion am 12.05.2015 21:44


Also ich nehme die Nummer die in dem Kontoauszug als Verwendungszweck stand bei deren Abbuchung, füge sie als Verwendungszweck in die neue Überweisung ein und hänge hinten dran "RLS Gebühren/Mahnkosten/Zinsen"...
Habe ich das so richtig Verstanden?

Als ich das zurück gebuchte wieder beglichen habe, habe ich auch diesen Verwendungszweck genommen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Also ich nehme die Nummer die in dem Kontoauszug als Verwendungszweck stand bei deren Abbuchung, füge sie als Verwendungszweck in die neue Überweisung ein und hänge hinten dran "RLS Gebühren/Mahnkosten/Zinsen"...
Habe ich das so richtig Verstanden?

Ja genau !

Gem neusten Urteil sind 3,65 € RLS Kosten zu zahlen
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html


-- Editiert von thehellion am 12.05.2015 21:44


Hier steht ja Folgendes "Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer mangels Kontodeckung dann ca 6 € dazurechnen (Bankstornogebühren)
Resultiert dieser Lastschriftstorno aus einer mangels Kontodeckung fehlgeschlagenen EC Zahlung dann nochmals 10 € dazurechnen (Kosten einer EMA Anfrage/Adressermittlung durch die Bank ) "

Heisst das nun ich überweise dann pro Rückläufer 6 Euro an den Gläubiger (Kaufland) und dann 10 Euro an das Inkasso weil die meine Adresse rausfinden mussten?
Und dann nochmal 2,50 pro Brief von denen...

So richtig dann?

Möchte auch noch mal schnell die Auflistung vom Inkassobüro schreiben:

*Auflistung Anfang*

Hauptforderung = 28,29 (habe ich schon bezahlt)
Zinsen = 0,08 Euro (auch schon bezahlt)
Inkassokosten = 0 Euro
Nebenforderung (Mahnkosten, Auskunftskosten, Rücklastschrift usw...) = 15,46 Euro (Ich nehme an diese 15,46 Euro muss ich noch an Kaufland überweisen wegen den Rückläufern, oder?)

Hinzu kommen die durch unsere Beauftragung enstandenen Gebühren:
Gegenstandswert = 28,29 Euro
1,3 Geschäftsgebühr = 58,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale = 11,70 Euro

Gesamter zu zahlender Betrag = 114,03 Euro

*Auflistung Ende*

Sorry wenn ich so viel frage, aber mir ist zum ersten Mal so etwas passiert

-- Editiert von PopeBenedikt am 12.05.2015 23:37

-- Editiert von PopeBenedikt am 12.05.2015 23:38

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Frage : Du hattest ja bezahlt ohne Pin - also nur mit Unterschrift ?

Werden im Inkassoschreiben Adressermittlungskosten aufgelistet ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Frage : Du hattest ja bezahlt ohne Pin - also nur mit Unterschrift ?
Werden im Inkassoschreiben Adressermittlungskosten aufgelistet ?


Ja, wurde aufgelistet... Habe den Post über dir noch mal bearbeitet. Da steht jetzt auch die Auflistung die ich bekommen habe.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es ist ein Inkassobüro und keine Anwaltskanzlei welche geschrieben hat ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Es ist ein Inkassobüro und keine Anwaltskanzlei welche geschrieben hat ?


Ich glaube da steht das es Rechtsanwälte sind (Rechtsanwälte Wagner - Pauls - Kalb)

Betreff: Forderung der Sirius Inkasso GmbH
Händler: Kaufpark Gm.... usw

Von diesem Inkassobüro Sirius habe ich so direkt vorher noch nie was bekommen.
Wie gesagt: Am 13.04 hatte ich zurückgebucht, am 30.04. wieder überwiesen. Habe auch keine Mahnung vorher gehabt oder so was.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ist kurios
Gem des Schreibens ist das Inkassobüro Sirius Forderungsinhaber?

Kannst Du evtl mal das Schreiben hier verlinken ?
(Namen und Anschrift von Dir abdecken)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Das ist kurios
Gem des Schreibens ist das Inkassobüro Sirius Forderungsinhaber?
Kannst Du evtl mal das Schreiben hier verlinken ?
(Namen und Anschrift von Dir abdecken)


Ja ich werde das Schreiben morgen mal hier rein stellen. Kanns nur gerade nicht abfotografieren da ich noch jemand bin der auf Handys verzichtet. Muss warten bis meine Frau morgen wach wird.

Vielleicht hilft es ja wenn ich das Anschreiben mal Fix abtippe:

Rechtsanwälte Wagner - Pauls - Kalb

Anschrift der Anwälte ----------

Frau
Sascha J.
Meine Straße 13
Meine Stadt

Zeichen

Betreff: Forderung der Sirius Inkasso GmbH
Händler: kaufpark GmbH & Co OHG, Consolstr. 2-6 Kaufvertrag vom 13.04.2015

Sehr geehrter Herr J,
die Sirius Inkasso GmbH hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Der seinerzeit beim Kauf der Ware von ihnen unterzeichnete Lastschriftbeleg liegt uns vor,
Bedauerlicherweise wurde dennoch die vorgelegte Lastschrift nicht eingelöst. Der von ihrer Bank mitgeteilte Grund
der Rücklastschrift lautete: "wegen Widerspruchs"

Wir haben nunmehr die Weisung, den in Rechnung gestellten Gesamtforderungsbetrag im Wege eines
gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen. Im Zuge eines solchen Verfahrens wurden weitere,
nicht unerhebliche Kosten von mindestens 50,00 Euro entstehen, welche ebenfalls von ihnen zu tragen wären.

Zur Vermeidung dieser Maßnahme und weiterer Kosten fordern wir sie auf, nachstehende Gesamtforderung bis zum 18.05.2015 auf der Konto ...... zu überweisen

Auflistung hier......

Wir möchten Sie zudem darüber in Kenntnis setzen dass die Sirius Inkasso GmbH über die vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen an Die SCHUFA übermittelt. (Jetzt ein wenig gekürzt)

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Rechtsanwalt


----------------------------
Wie gesagt... morgen kann ich es auch noch fotografieren

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann würde ich dem Anwalt doch erst mal schreiben "Werter Anwalt. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht und einer Abtretungsurkunde zurück. Dass im Übrigen ein Inkassobüro die Hilfe eines Anwalts benötigt, halte ich für einen üblen Scherz. Gerne beantrage ich beim Aufsichtsgericht einen Entzug der Lizenz wegen offensichtlich nicht vorhandener Sachkenntnis und Fachkenntnis." Und dann parallel zweckgebunden das Nachvollziehbare überweisen.

-- Editiert von mepeisen am 13.05.2015 08:28

Signatur:

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#15
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Geht so etwas was die machen überhaupt? Ich meine kaufpark hat ja das Inkasso beauftragt nehme ich an.. und das Inkasso beauftragt dann (ohne jemals Kontakt mit mir aufgenommen haben) einen Anwalt???

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So wie es aussieht, hat das Inkasso die Forderung aufgekauft und dann selbst einen Anwalt beauftragt. Man kann nun jetzt schon eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken (www.rechtsdienstleistungsregister.de und dort das Inkasso suchen). Tenor: Das Inkasso benötigt ganz grundsätzlich die Hilfe eines Anwalts. Es zeigt sich,d ass die Mitarbeiter des Inkassos weder über die gebotene Sachkenntnis, noch über Fachkenntnis verfügen, überhaupt Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Das Gericht möge bitte von Amts wegen dem Inkasso mangels Zulassungsvoraussetzungen die Lizenz entziehen."

Das Inkasso kommt dann in erhebliche Erklärungsnot. Es wird zwar ggf. nichts weiter passieren, weil es sich herausredet. Aber es hat gewissermaßen einen Warnschuss gegeben von dir und es ist manchmal spassig zuzuschauen. Einen ernsten Hintergrund hat es auch: Das ist pure Kostentreiberei, was die machen. Mehr nicht. Je mehr sich beschweren, desto eher passiert etwas.

Signatur:

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ok das dürfte reichen !
Problem ist das hier eine echte Anwaltskanzlei involviert ist und das angeblich vorgeschaltete Inkassobüro sirius keine Gebühren begehrt

Vorgerichtliche Anwaltsgebühren sind i.d.r im Verzugsfall durchsetzungsfähig
Bei Inkassogebühren eine Inkassobüros kann man aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung tricksen und so vorgehen wie im Link empfohlen

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#18
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Ok das dürfte reichen !
Problem ist das hier eine echte Anwaltskanzlei involviert ist und das angeblich vorgeschaltete Inkassobüro sirius keine Gebühren begehrt
Vorgerichtliche Anwaltsgebühren sind i.d.r im Verzugsfall durchsetzungsfähig
Bei Inkassogebühren eine Inkassobüros kann man aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung tricksen und so vorgehen wie im Link empfohlen


Bedeutet also, ich muss alles bezahlen?
Auch obwohl ich das Geld schon 2 Wochen vor diesem schreiben längst (und auch definitiv an die richtige Verbindung) überwiesen habe? Ich kann ja nichts dafür wenn das Geld da irgendwo weggekommen ist. Habe ja einen Beleg.
Auch wenn ich also nachweisen kann, lange vor diesem Anwaltsbrief die Kosten bezahlt zu haben, sind deren Anwaltsgebühren gerechtfertigt?

-- Editiert von PopeBenedikt am 13.05.2015 09:19

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
PopeBenedikt
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Und ausserdem muss ich jetzt wirklich 3x die Auskunftskosten und 3x die Anwaltsgebühren bezahlen?
Habe ja direkt 3 Briefe bekommen. Ist das nicht Unsinn? Klar, ich habe 3 Rücklastschriften zu verantworten. Aber Muss ich dann wirklich auch den Anwalt dreifach bezahlen?

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde auf die korrigierte Abrechnung warten in welcher die Zahlungen berücksichtig sind
Durch das Einfordern von Vollmacht bzw Abtretungsurkunde gewinnst Du einige tage Zeit
Für den Anwalt sind das 3 Vorgänge mit 3 mal Gebühren

@mepeisen . Es werden ja keine Inkassogebühren eingefordert

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
@mepeisen . Es werden ja keine Inkassogebühren eingefordert

Das ist richtig. Eine Beschwerde hat es aber dennoch verdient in meinen Augen. Ein Inkasso, dass unfähig ist, Mahnbriefe zu verschicken, ich bitte dich. Wieso war es notwendig fürs Inkasso, zu einem Anwalt zu rennen?
Wenn der Gläubiger selbst zu einem Anwalt rennt...

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