Hi! Ich habe ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit folgender Aufstellung erhalten :
Forderungssume \\ 23,70 Euro
Zinsen \\ 0,08 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. § 4 Abs 5 RDGEG
i. V. m. Nr. 2300 VV RVG aus 23,70 Euro \\ 45 Euro
Post und Telekommunikationsentgeltpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG \\ 9 Euro
Gesamtforderung 77,78 Euro
Sind die aufgeführten Posten (ohne die Hauptforderung, die ist okay) berechtigt?
Kosten von Inkasso richtig?
4. März 2018
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Frage vom 4. März 2018 | 11:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten von Inkasso richtig?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 4. März 2018 | 13:40
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Warst du denn in Verzug?
Welcher Gläubiger, welches Inkasso?
Eine 1,0 Gebühr ist nach Rechtsmeinung mitunter im Massengeschäft bereits deutlich zu hoch. Rechnerisch wäre es allerdings OK. Die Meinungen reichen von 0,00€ über 18€ (Gebühr Schreiben einfacher Art) bis hin zu 0,8 Gebühr (das ist es, was derzeit Schuldnerberater und Verbraucherzentralen überwiegend als Höchstgrenze ansetzen).
#2
Antwort vom 5. März 2018 | 22:31
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Ich gehe davon aus, dass die allgemeinen Voraussetzungen (Verzug, Mahnung etc.) gegeben sind und keine Ausschlussgründe (Registrierung, Konzerninkasso etc.) vorliegen.
ZitatZinsen \\ 0,08 Euro :
In dieser Form ein Verstoß gegen § 11a I Nr. 3 RDG (zu verzinsende Forderung, Zinssatz und Zeitraum fehlt).
Zinsrechner: https://www.mahngerichte.de/de/zinsrechner.html
Zitat:1,0 Geschäftsgebühr gem. § 4 Abs 5 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG aus 23,70 Euro \\ 45 Euro
Zu erstatten ist die Vergütung, deren Höhe davon abhängt, was der Gläubiger beauftragt hat, wobei die Deckelung auf dem Teil liegt, die ein Rechtsanwalt maximal nach RVG verlangen kann. Die Deckelung richtet sich dann auch danach, was genau beauftragt worden ist - entweder 0,3 = 15.- € oder (in der Regel) 0,5 =
22,50 €..
Zu dieser Formulierungspraxis: https://www.123recht.net/Versto%C3%9F-gegen-Inkasso-Aufklaerungspflicht-bedeutet-einen-Wettbewerbsversto%C3%9F-__f530206.html
Zitat:Post und Telekommunikationsentgeltpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG \\ 9 Euro
20 % mal die Geschäftsgebühr (max. 20.- € ) ergibt den Deckelungsbetrag. Ansonsten gilt obiges.
-- Editiert von Xipolis am 05.03.2018 22:35
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