Kostendopplung Anwalt & Inkasso

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Manamana74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostendopplung Anwalt & Inkasso

Hallo, ihr Lieben...
ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung, Ihr könnt etwas Licht in mein für mich kompliziertes Inkasso/RA-Dunkel bringen.
Angefangen hat es im Jan. 2016, als ich eine offene Rechnung meines DSL-Anbieters einfach "verbummelt" habe. Die Forderung besteht also zu Recht.
Die Mahnungen kamen per Mail, die in meinem Spam-Ordner gelandet sind.
Dann bekam ich Ende Januar einen Brief der BID-Inkasso mit der Gesamtforderung von 87,39 Euro.
Aufstellung im Einzelnen:
Übergebene Forderung: 18,32 €
Zinsen: 0,07 €
Mahnspesen + evtl. Bankrücklastkosten: 15,00 €
1,0 Geschäftsgebühr .... aus 18,32 : 45,00 €
Post+ Telekommunikationspauschale: 9,00 €
gesamt also 87,39 Euro


Ich dachte nur "ups" und wollte die Sache schnellstmöglich aus der Welt schaffen.
Bin also auf das Schuldnerportal der BID im Internet gegangen, um dort eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Mir war es nicht möglich, den Betrag als Ganzes zu bezahlen.
Dann bekam ich eine Bestätigungsmail, in der diese Vereinbarung aktzeptiert wurde.
Auszug aus der Mail:
In Kenntnis der bestehenden Gesamtforderung erkläre(n) ich/wir:

Die fällige Schuld zzgl. weiterer Zinsen erkenne(n) ich/wir als Gesamtschuldner an. Nachdem ich/wir die Gesamtforderung nicht sofort zahlen können, bitte(n) ich/wir um Genehmigung nachstehenden Abzahlungsvorschlages. Zum Beweis der Zahlungsbereitschaft werde(n) ich/wir

[x] sofort/am 01.03.2016 einen Teilbetrag von EUR 30,00.

[x] in monatlichen Raten von EUR 30,00 ab 01.04.2016

Komme ich mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug (Verfallklausel), ist die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig. Die zusätzlichen Vergleichskosten erkenne(n) ich/wir an.

Zuerst hat mich der letzte, unten aufgeführte Satz etwas stutzig gemacht, war aber froh, dass ich dies so klären konnte.

Leider bin ich mit der letzten Rate a 27,39 € erneut in Verzug geraten. Ich hoffte aber, dass mir BID nun eine Rechnung über den Endbetrag schickt, und ich dies mit der Zahlung aus der Welt schaffen kann.

Doch Pustekuchen. Ein paar Tage später flatterte mir ein Schreiben der RA-Kanzlei Hörnlein & Feyer ins Haus. Diese fordern nun von mir einen Gesamtbetrag von 138,11 € Euro.
Als Anhang befindet sich eine, für mich total unübersichtliche Aufstellung der Kosten.
Diese Kanzlei fordert nicht nur die Kosten des Gläubigers, für den die Kanzlei die anwaltliche Vertretung darstellt, sondern auch die Gebühren des Inkassobüros.
Ich versuche, die aufgeführten Kosten darzustellen. In Klammern benenne ich die Spaltenüberschrift der Aufstellung)

Hauptforderung des Gläubigers:
nach wie vor 18,32€ (HF)
Mahnspesen 15,00€ (Unverz. Kosten) 26.01.2016

Inkassokosten 69,00€ (Unverz. Kosten) 27.01.2016
beinhaltet
1,0 Geschäftsgebühr...
...aus 18,32 € 45,00€ (Umsatz)
Post&Telekommunikations-
entgeltpauschale 9,00€ (Umsatz)

Teilzahlungsgebühr 150,00€ (Unverz. Kosten) 03.02.2016
1,5 Einigungsgebühr gem...
...aus 87,37 € 67,50€ (Umsatz)
Post&Telekommunikations-
entgeltpauschale 13,50€ (Umsatz)

Zahlung per Überweisung -30,00€ 01.03.2016 (der Betrag von 150 verringert sich auf 120,00€ in den Unverz. Kosten)
Zahlung per Überweisung -30,00€ 01.04.2016 (der Betrag von 120 verringert sich auf 120,00€ in den Unverz. Kosten)

Anschriftenprüfung 2,50€ 20.05.2016 (nun in den Unverz. Kosten 92,50€)

4,17 % (5,00 Prozent
punkte über dem Basissatz
aus 13,32€ 0,21€ 23.05.2016 ( Zinsen 0,22€)
4,17 % (5,00 Prozent
punkte über dem Basissatz
aus 5,00 € 0,07€ 23.05.2016 ( Zinsen 0,29€)

Letzter Forderungsstand:
in der Spalte Umsatz ein Betrag von 111,11 €
in der Spalte Unverz. Kosten ein Betrag von 92,50 €
in der Spalte verz. Kosten ein Betrag von 0,00 €
in der Spalte Zinsen ein Betrag von 0,29 €
in der Spalte Hauptforderung 18,32 €


Auf dem Anschreiben des Anwalts wird nun folgende Endaufstellung angegeben.
Meine derzeitlichen Verbindlichkeiten: 110,82€
Zinsen 0,29€
0,5 Geschäftsgebühr gem. 2300 ... 22,50€
Post und Telekomm.Pauschale 4,50€


Ich hoffe, ich verwirre euch jetzt damit nicht zu sehr... Aber meine Frage ist: Darf ein RA Forderungen eines IB einfordern..?
Und laut der Aufstellung ist noch kein Cent an meinen DSL-Anbieter geflossen.
Und wurde auf meiner Ratenzahlungsvereinbarung keine bestimmte Gebühr angegeben... Denn hätte ich das gewußt, hätte ich bestimmt nicht so verfahren...
Ich hoffe, ihr konnt mir einen Rat geben, wie ich jetzt handeln kann und soll...

Lieben Gruß
Michaela

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du damals diesen Wisch tatsächlich unterschrieben?
Ich würde nichts weiter bezahlen.
Ich würde gegenüber dem Anwalt folgendes schreiben und bewusst diese deutlichen Worte wählen "Werter Anwalt. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ich wurde von, Inkassobüros arglistig getäuscht. Zum einen sind 15€ Mahngebühren Wucher und nicht mal ansatzweise erlaubt. Daneben hat das Inkasso maximal Anspruch auf eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art. Auch die Teilzahlungsgebühr bestreite ich, diese war nie konkret benannt worden. Eine Anschriftenüberprüfung war weder notwendig noch bezahle ich so einen Blödsinn. Davon abgesehen ist die Kostendopplung durch Inkasso und Anwalt ebenfalls verboten.
Ich widerrufe hiermit jegliche Ratenzahlungseinigung und stelle in Aussicht, dass ich beim zuständigen Aufsichtsgericht und der zuständigen Anwaltskammer wegen systematischen Betrugs und verbotener Kostendopplung jeweils einen Entzug der Lizenz/Zulassung beantragen werde. Ich denke sie haben mich verstanden. Suchen sie sich einen anderen Dummen, den sie veralbern können."

Natürlich braucht man Nerven, denn die ein oder anderen Bettelbriefe kommen trotzdem. Ich gehe aber nicht davon aus, dass man angesichts der sowieso bereits verbotenen Kostendopplung jemals klagen wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manamana74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Um auf deine Frage mit einer eventuellen Unterschrift zu kommen.... nein, ich habe keine Unterschrift geleistet. Ich habe auf der Online-Seite des BID im Schuldnerportal die oben erwähnte Zahlungsvereinbarung ausgefüllt... Es kam eine Mail, dass der BID sein Einverständnis mit diesen Zahlungsmodalitäten erklärt + ein HTML Anhang, worin folgender Wortlaut stand:

In Kenntnis der bestehenden Gesamtforderung erkläre(n) ich/wir:

Die fällige Schuld zzgl. weiterer Zinsen erkenne(n) ich/wir als Gesamtschuldner an. Nachdem ich/wir die Gesamtforderung nicht sofort zahlen können, bitte(n) ich/wir um Genehmigung nachstehenden Abzahlungsvorschlages. Zum Beweis der Zahlungsbereitschaft werde(n) ich/wir

[x] sofort/am 01.03.2016 einen Teilbetrag von EUR 30,00.

[x] in monatlichen Raten von EUR 30,00 ab 01.04.2016

Komme ich mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug (Verfallklausel), ist die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig. Die zusätzlichen Vergleichskosten erkenne(n) ich/wir an.


Ich habe heute mit meinem DSL-Anbieter korrespondiert, um zu erfahren, ob dieser Betrag noch offen ist. Ist er nicht.
Bedeutet das im Klartext, dass von meinen gezahlten 60 Euro die HF beglichen wurde..?
Und wenn ja, warum dann der RA noch im Namen des Gläubigers (1&1) das Geld eintreiben will..?

Ich werde deinen Rat beherzigen und der Kanzlei diesen Brief zukommen lassen...
Wenn ich viele Beiträge richtig gelesen hab, werde ich aber um einen Mahnbescheid wohl nicht herum kommen, oder..?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ja, warum dann der RA noch im Namen des Gläubigers (1&1) das Geld eintreiben will..?

Weil eine Kuh solange gemolken wird, bis sie keine Milch mehr gibt oder bis es wegen Überforderung der Kuh Ärger mit dem Tierschutz gibt.

Zitat:
Wenn ich viele Beiträge richtig gelesen hab, werde ich aber um einen Mahnbescheid wohl nicht herum kommen, oder..?

Ich kann mich nur wiederholen. Die Kostendopplung in derselben Angelegenheit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Und wenn ein Anwalt und ein Inkasso außergerichtlich für den Gläubiger tätig sind um Geld einzutreiben, ist das dieselbe Angelegenheit. So ist es überall zu lesen.
Ich denke ganz persönlich, dass dies ein (erbärmlicher) versuch ist, die Schuldner zu verarschen. So ein Anwalt, das klingt bereits gefährlich. Da muss man ja eingeschüchtert sein. Und die, die sich nicht einschüchtern lassen, tja, da hat man es einfach mal probiert. Strafrechtlich verboten ist das ja nicht. Und da liegt der Knackpunkt: Es ist nicht durchsetzbar, was sie fordern aber ausdrücklich unter Strafe verboten eben auch nicht.

Man kann ja im Brief noch den Satz ergänzen "Ihre Mandantin hat mir übrigens bestätigt, dass keine Forderung mehr offen ist. Daher denke ich, dass Sie hier auch gezielt täuschen über ihr tatsächlich von der Gläubigerin zugestandenes Honorar. Sie wollen mir mal bitte unverzüglich das gesamte zwischen Gläubiger, Inkasso und Anwalt geschlossene Vertragswerk zukommen lassen, damit ich diesen Verdacht prüfen kann."

Wir wissen doch alle bzw. es ist ein offenes aber totgeschwiegenes Geheimnis, dass die großen Inkassos für die großen Gläubiger stets kostenlos oder gegen eine Flatrate arbeiten. Die schummeln also. Und spätestens wenn man dabei ertappt wird, wollen die doch gar nicht vor Gericht.

Sollten sie keine Ruhe geben, würde ich ohne weitere Diskussion die Anwaltskammer und das Aufsichtsgericht informieren. Beides kostet nichts bzw. nur Briefporto.
Begründung beim Inkasso: Die müssten normalerweise eine besondere Fachkenntnis und Sachkenntnis haben, die Mitarbeiter vernünftig geschult sein. Wenn aber die Hilfe eines Anwalts benötigt wird und er zusätzlich abrechnet, dann liegt diese Kenntnis offenbar nicht vor. Damit darf das Inkasso gar nicht zugelassen sein und von Amts wegen muss dem Inkasso die Zulassung entzogen werden.
Bei der Anwaltskammer: Der Anwalt übernimmt Fälle eines Inkassos, die bereits abgerechnet haben. Er rechnet für einen weiteren Mahnbrief eine weitere Gebühr ab, obwohl die Kostendopplung vom Bundesgerichtshof verboten ist und obwohl das Inkasso bereits alles außergerichtliche erbracht hat. Der Anwalt verdingt sich hier offenbar zu einem reinen Druckmittel und zur Kostentreiberei, um illegal zu Lasten eines Schuldners gewinne zu generieren. Dem Anwalt ist zu verbieten, dass er Fälle zur außergerichtlichen Tätigkeit übernimmt, in denen bereits ein Inkasso erfolglos oder nur halb erfolgreich tätig war.

Das sind die Druckmittel, die du zur Verfügung hast. Und die Druckmittel sind wirksam, denn wenn die Pappenheimer eines nicht wollen, dann ist es ihre Gelddruckmaschine verlieren. Sie werden sich also mit allerhand Ausreden da herumwinden und eines ist sicher: Ich denke danach werden sie dir nie wieder irgendwelche Briefe oder gar einen Mahnbescheid schicken. Jedenfalls sind diese Mittel (Verlangen des Vertragswerks und Beschwerden bei Kostendopplung) bisher immer als sehr wirksam berichtet worden, wenn jemand das probiert hat.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Das man versucht dich Gebührentechnisch abzuzocken ist offensichtlich

Frage : die aussage das die hf vom Tisch ist hast Du nur mündlich von einem Call Agent ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manamana74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen
Nochmals ein großes Danke für deine Antwort... ich werde es in die Tat umsetzen...

@alucard2005
ja, diese Aussage wurde mir am Telefon gemacht. Zusammen mit der Aussage, dass, wenn es offenstehende Beträge gäbe, wohl mein Anschluss gesperrt worden wäre.

0x Hilfreiche Antwort



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