Krankenkasse setzt Höchstbeitrag fest – Steuererklärung 2022 nicht abgegeben, Insolvenz läuft

10. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Braunschweiger38120
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse setzt Höchstbeitrag fest – Steuererklärung 2022 nicht abgegeben, Insolvenz läuft

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell im letzten Jahr meiner Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und habe nun von meiner Krankenkasse einen Beitragsbescheid / Sanktions-Beitragsbescheid erhalten.

Es geht um rückwirkende Beiträge für 2022, die zum Höchstbeitrag festgesetzt wurden, weil der Einkommensteuerbescheid 2022 nicht vorliegt. Die Krankenkasse bietet an, die Beiträge neu zu berechnen, wenn der Steuerbescheid nachgereicht wird.

Der Insolvenzverwalter hat mich bisher nicht ausdrücklich zur Abgabe der Steuererklärung 2022 aufgefordert.

Meine Fragen an euch:
• Wie würdet ihr in dieser Situation am besten vorgehen?
• Muss ich solche Bescheide zwingend an den Insolvenzverwalter weiterleiten?
• Gilt eine solche Krankenkassen-Nachforderung als neue Schuld oder als Insolvenzforderung?
• Hat jemand Erfahrung damit, ob das im letzten Insolvenzjahr problematisch werden kann?
• Ist es sinnvoll, die Steuererklärung 2022 jetzt nachzureichen, auch wenn sie bisher nicht angefordert wurde?

Ich möchte alles korrekt und transparent machen und bin dankbar für Erfahrungswerte oder Hinweise.

Vielen Dank euch!
:smile: :smile:




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130555 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Braunschweiger38120):
Ist es sinnvoll, die Steuererklärung 2022 jetzt nachzureichen

Durchaus.
Ich weis nur nicht, ob die jetzt noch angenommen wird.



Zitat (von Braunschweiger38120):
Gilt eine solche Krankenkassen-Nachforderung als neue Schuld oder als Insolvenzforderung?

Das sind neue Schulden.



Zitat (von Braunschweiger38120):
Hat jemand Erfahrung damit, ob das im letzten Insolvenzjahr problematisch werden kann?

Schulden können immer problematisch werden. Irgendwann beginnt dann die Zwangsvollstreckung
seitens der KK.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9984 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat:
Der Insolvenzverwalter hat mich bisher nicht ausdrücklich zur Abgabe der Steuererklärung 2022 aufgefordert.


Dann sollte man das nun aber schnell mal besprechen, ob das Sinn macht

-- Editiert von User am 11. Februar 2026 09:50

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40838 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Braunschweiger38120):
Der Insolvenzverwalter hat mich bisher nicht ausdrücklich zur Abgabe der Steuererklärung 2022 aufgefordert.
Das muss er auch nicht.
Die KK muss diesen Bescheid erteilen, denn sie kann nicht wissen, wie es um deine Einkommensituation steht.

Zitat (von Braunschweiger38120):
Die Krankenkasse bietet an, die Beiträge neu zu berechnen, wenn der Steuerbescheid nachgereicht wird.
Das solltest du in Angriff nehmen und der KK mitteilen, dass du dich zeitnah um den Steuerbescheid kümmerst.

Was hat dich gehindert, die Steuererklärung für 2024 beim FA vorzulegen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2337 Beiträge, 463x hilfreich)

Zitat (von Braunschweiger38120):
Der Insolvenzverwalter hat mich bisher nicht ausdrücklich zur Abgabe der Steuererklärung 2022 aufgefordert.
In der Wohlverhaltensphase bist Du selbst für Deine Steuererklärung verantwortlich.

Zitat (von Braunschweiger38120):
Wie würdet ihr in dieser Situation am besten vorgehen?
Steuererklärung abgeben.

Zitat (von Braunschweiger38120):
• Muss ich solche Bescheide zwingend an den Insolvenzverwalter weiterleiten?
Nein, aber es ist sinnvoll.

Zitat (von Braunschweiger38120):
• Gilt eine solche Krankenkassen-Nachforderung als neue Schuld oder als Insolvenzforderung?
Neue Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.900 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.017 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.