Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit einer Bank und einem Inkassobüro.
Folgender Sachverhalt:
Ich hatte mir irgendwann mal bei einer Bestellung per Ratenkauf eine Kreditkarte mit andrehen lassen.
Diese habe ich dann eine Weile recht intensiv genutzt, dann aber zur Seite gelegt und nur noch die "Schulden" monatlich abbezahlt.
Das habe ich dann irgendwann wohl einfach vergessen. Daraufhin kam am 21.12.2020 ein Brief von der Bank "Kündigung Ihres Kredites".
So weit so gut. Das hab ich selbst vermasselt, seh ich ein.
In dem Brief wurde ich aufgefordert den offenen Betrag von rund 1700,- € innerhalb von sieben Tagen zu bezahlen.
Ich habe der Bank dann eine Mail an die im Kündigungsschreiben genannte E-Mailadresse gesendet:
Zitat:
...
Leider ist es mir jedoch nicht möglich, den gesamten Betrag in einer Summe zu begleichen.
Ich habe soeben 250,- € an Sie überwiesen (siehe Anhang).
Den jetzt noch offenen Restbetrag werde ich im Januar unverzüglich nach Gehaltseingang (Mitte Januar) an Sie überweisen.
Für den Zahlungsverzug bitte ich um Entschuldigung.
Bitte nennen Sie mir die bis zum 15. Januar 2021 anfallenden Zinsen, damit ich diese dann gleich noch mitüberweisen kann.
...
Im Anhang habe ich einen Überweisungbeleg über die 250 € mitgesendet.
Hierauf erhielt ich keine Antwort.
Am 16.01.2021 habe ich dann den restlichen Betrag überwiesen und zeitgleich wieder eine E-Mail an die Bank geschrieben:
Zitat:
...
wie bereits in meiner E-Mail vom 21. Dezember 2020 angekündigt habe ich soeben den offenen Restbetrag an sie überwiesen (siehe Überweisungsbeleg im Anhang).
Sollten inzwischen noch Zinsen angefallen sein bitte ich um Mitteilung des genauen Betrags. Diesen werde ich dann unverzüglich überweisen.
Sollte Sie der Schufa bereits die offene Forderung mitgeteilt haben möchte ich Sie bitten diese umgehend über die Erledigung zu
informieren.
...
Auch hierauf erhielt ich keine Antwort. Also habe ich die gleiche E-Mail am 25.01.2021 erneut gesendet.
Wieder keine Antwort.
Am 27.01.2021 erhielt ich dann schließlich Post von "EOS Deutscher Inkasso Dienst":
Zitat:
Abgetretene Forderung der EIG vorm. {BANKNAME} von zzt. EUR 1.640,00
...
Hauptforderung 1.453,41
Inkassovergütung 185,10
Weiterer Verzugsschaden (Zinsen) 1,49
...
Dem Inkassobüro habe ich dann direkt eine E-Mail geschrieben und der Forderung vollumfänglich widersprochen da diese bereits bezahlt wurde.
Hierauf habe ich heute folgende Antwort bekommen:
Zitat:
Abgetretene Forderung der EIG vorm. {BANKNAME} von zzt. EUR 188,85
...
Die Zahlung über EUR 1.453,41 erreichte unsere Auftraggeberin erst am 20.01.2021.
...
Die von Ihnen vorgenommene Zahlung erfolgte zu spät. Die durch unsere Beauftragung entstandene Inkassovergütung wird von der heutigen Rechtsprechung akzeptiert und lehnt sich an das Gebührentableu für Rechtsanwälte an. Diese Kosten haben Sie als Verzugsschade gem. §§ 280, 286 BGB zu tragen.
...
So. Nun meine Fragen hierzu:
1.) Ich habe der Bank ja mitgeteilt, dass ich den Betrag nicht sofort komplett bezahlen kann und einen konkreten Zahlungsvorschlag gemacht. War die Beauftragung des Inkassobüros hier überhaupt in Ordnung? Habe da mal was von "Kostenminderungspflicht" gehört. Oder zieht das nur bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit?
2.) EOS schreibt ja selbst "abgetretene Forderung". Dürfen die dann überhaupt Inkassogebühren berechnen?
3.) Die Bank hat der Schufa den Zahlungsausfall gemeldet, bis heute jedoch nicht die Erledigung. Den Zahlungseingang hat mir ja das Inkassobüro bestätigt. Bis wann MÜSSEN die denn die Erledigung an die Schufa melden?
Sorry für den langen Post.
Und vielen Dank schon mal im Voraus