Hallo,
mir wurde durch die Telek** mein Telefon- und DSL Anschluss von heute auf morgen abgestellt, weil ich der Änderung der AGBs widersprochen habe - das ist soweit in Ordnung.
Allerdings war mir ohne DSL auch die Nutzung der TISCA** DSL Flatrate nun nicht mehr möglich, Ich habe daher bei Tisca** "aus wichtigem Grund, (§626)" fristlos gekündigt, mit der Bitte mir doch Alternativen anzubieten um die Flatrate weiter zu nutzen, wenn sie die fristlose Kündigung nicht akzeptieren.
Drauf ist Tiscali allerdings nicht eingegangen, hat einen weiteren Monatsbeitrag von meinem Konto abgebucht (trotz Widerruf der Einzugsermächtigung).
Inzwischen habe ich Post vom Creditrefo**, dem freundlichen Inkassobüro von Tisca** erhalten .....
Frage: Wie seht ihr die Chance, daß die außerordentlich Kündigung in einem Rechtsstreit anerkannt wird. Habe ich da wirklich sooooo falsche Vorstellungen, was das "außerordentlich" angeht? Wie soll ich meine Flatrate ohne DSL Anschluss nutzen?
P.S.: Eine schriftliche oder telefonische Klärung mit Tisca** war bisher leider nicht möglich.
Kündigung aus wichtigem Grund / Tisca**
13. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2004 | 21:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung aus wichtigem Grund / Tisca**
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2004 | 09:40
Von
Status: Beginner (139 Beiträge, 45x hilfreich)
Schwierig!
Das sind zwei voneinander unabhängige (Telek.. und Tisca..) Verträge, die rein rechtlich nichts miteinander zu tun haben!
Da Du den Verlust des Telefonanschlusses ja selbst herbeigeführt/verschuldet hast, sehe ich da wenig Chancen!
Du kannst ja auch nicht Deinen PC verkaufen und dann sagen, die Grundlage für den Internetzugang sei nicht mehr gegeben - das wäre im Grunde das gleiche...
Und jetzt?
Schon
268.356
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
Top Inkasso Themen
-
12 Antworten
-
1 Antworten