Kundendaten in Kontoauszügen schwärzen nicht mehr erlaubt ???

10. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Kundendaten in Kontoauszügen schwärzen nicht mehr erlaubt ???

Hallo zusammen,

um eine Ratenzahlung für Überzahlungen in meiner Zeit des Leistungsbezugs zu vereinbaren, muss ich u. a. Kontoauszüge an den Inkasso-Service der Arbeitsagentur Recklinghausen schicken. Ich bin selbständig.

Ist das Schwärzen von Kundennamen in diesen noch erlaubt und wird akzeptiert ???
:???:
Nach den Infos, die ich im Internet gefunden habe, erscheint es mir, als sei dies nicht mehr erlaubt.

Diesen Eindruck erweckt beispielsweise folgender Absatz (wenn dieser sich auch auf die Beantragung von Leistungen bezieht):

"Laut den Volljuristen von datenschutz-notizen.de sind zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit grundsätzlich alle Einnahmen relevant. An dieser Stelle dürfe also keine Schwärzung vorgenommen werden. Anders sehe es jedoch bei den Ausgaben von Bürgergeld-Antragsstellern aus."

Quelle: https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-kontoauszuege-schwaerzen-diese-daten-muessen-sie-dem-jobcenter-nicht-verraten-8-6-24;art1373668,11623707

Danke vorab und Gruß!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Ist das Schwärzen von Kundennamen in diesen noch erlaubt und wird akzeptiert ???
Ja.
Die Recklinghausener Stelle will nur sehen, ob und welcher Höhe sie von dir Ratenzahlungen fordern kann.
Man will dein Einkommen nachgewiesen haben.
Von welchem Kunden---ist dabei egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130026 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Ist das Schwärzen von Kundennamen in diesen noch erlaubt

Es war nie verboten.



Zitat (von lore123):
Diesen Eindruck erweckt beispielsweise folgender Absatz

Nicht mal ansatzweise.
Wie kommt man darauf?



Zitat (von lore123):
um eine Ratenzahlung für Überzahlungen in meiner Zeit des Leistungsbezugs zu vereinbaren, muss ich u. a. Kontoauszüge an den Inkasso-Service der Arbeitsagentur Recklinghausen schicken.

Dann dürfte das schwärzen der Personenbezogenen Daten sogar Pflicht sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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