Hallo liebes Forum,
Kann mir jemand sagen wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist ob dann ein Gläubiger noch Betrugsanzeige erstatten kann bzw. darf?
Wäre schön wenn mir jemand diesbezüglich ne Auskunft geben kann...
Kurze Frage
18. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2005 | 11:54
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 11x hilfreich)
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#1
Antwort vom 18. August 2005 | 13:19
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
ja.
#2
Antwort vom 18. August 2005 | 15:42
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die zivilrechtliche Insolvenz verhindert nicht die Strafverfolgung.
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#3
Antwort vom 18. August 2005 | 19:21
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
quote:
Die zivilrechtliche Insolvenz verhindert nicht die Strafverfolgung.
Im Gegenteil. Wirst Du im Zusammenhang mit einer Insovenzforderung wegen eines strafbaren Verhaltens verurteilt, greift für diese Forderung nicht die später erteilte Restschuldbefreiung. Die Forderung ist also weiterhin zu bezahlen, bzw. vollstreckbar.
Gruß,
Axel
#4
Antwort vom 19. August 2005 | 12:46
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Nicht automatisch. Dmait die Forderung gem. §302 InsO
von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird, muss sie vom Gläubiger entsprechend angemeldet werden. eine nachträgliche ummeldung ist leider nicht möglich.
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