Kurze Frage

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)
Kurze Frage

Hallo liebes Forum,

Kann mir jemand sagen wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist ob dann ein Gläubiger noch Betrugsanzeige erstatten kann bzw. darf?

Wäre schön wenn mir jemand diesbezüglich ne Auskunft geben kann...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ja.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die zivilrechtliche Insolvenz verhindert nicht die Strafverfolgung.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Die zivilrechtliche Insolvenz verhindert nicht die Strafverfolgung.


Im Gegenteil. Wirst Du im Zusammenhang mit einer Insovenzforderung wegen eines strafbaren Verhaltens verurteilt, greift für diese Forderung nicht die später erteilte Restschuldbefreiung. Die Forderung ist also weiterhin zu bezahlen, bzw. vollstreckbar.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nicht automatisch. Dmait die Forderung gem. §302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird, muss sie vom Gläubiger entsprechend angemeldet werden. eine nachträgliche ummeldung ist leider nicht möglich.

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