Kvb Mahnung nach 15 Jahren

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kvb Mahnung nach 15 Jahren

Guten Abend,
ich habe vor einigen Wochen ein schreiben der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bekommen in dem es hieß, dass nach mehrfacher Aufforderung des Rechtsanwalts Hungerkamp die kvb den Fall jetzt wieder in eigene Hände genommen hat und verlangen von mir ein erhöhtes Beförderungsgeld von knapp 200€ für eine Schwarzfahrt aus dem Jahr 2005. Ich kann weder leugnen noch dementieren ob es sein kann.
Ich habe dann versucht mit der kvb telefonisch in Kontakt zu treten jedoch teilte mir der Herr am Telefon mit, dass ich es telefonisch keinen Ansprechpartner gibt und ich dieses über email machen sollte.
Gesagt getan.. kvb antwortet auf dem Postweg, dass alles seine Richtigkeit hätte.. ich wieder eine email geschrieben mit der Bitte mir eine Kopie des Titels zukommen zu lassen da ich nie solche Post erhalten habe.. ein paar Tage später hatte ich eine erneute Antwort mit einer Kopie des besagten Titels der mir 2009 zugestellt worden sein soll.
Ich habe dann abermals eine email geschrieben mit der bitte mir einen empfangsbestätigung zukommen zu lassen da ich so ein schreiben nie bekommen habe.
Ich bekam abermals ein schreiben mit dem Vermerk, dass mir dieser Bescheid ordnungsgemäß zugestellt worden sein soll.
Kommt mir alles komisch vor.
Was ich auch eine Frechheit finde, ist dass der Betrag sich jetzt auch noch um 20€ erhöht hat weil die kvb auf meine emails immer per Post antwortet und somit die zahlungsfrist verstrichen ist.
Ich meine recht soll recht bleiben aber nach 15 Jahren aus heiterem Himmel zu bekommen, kommt mir komisch vor.. und über den Rechtsanwalt Hungerkamp der mich angeblich mehrfach angeschrieben hat liest man nur sehr schlechte Dinge.
Habt Ihr eine Idee wie ich am besten weiter vorgehe?
Es tut mir leid, wenn ich euch in der für uns alle schlimmen Situation mit so etwas belästige und hoffe, dass alle Teilnehmer wohlauf sind.

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
mit einer Kopie des besagten Titels der mir 2009 zugestellt worden sein soll.


Wann haben Sie diese Titelkopie erhalten?

Weil ab Zugang haben Sie nunmehr nur 14 Tage sich dagegen zu wehren.
Schreiben Sie das Mahngericht an, widersprechen Sie dem Vollstreckungsbescheid und monieren Sie die fehlende Zustellung.

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#2
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kopie wurde am 10.03. geschrieben und ein paar Tage später zugestellt.

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Hast du denn zu dem Zeitpunkt an der Adresse gewohnt?

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#4
 Von 
amadenno86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, zu dem Zeitpunkt habe ich an angegebener Adresse gewohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Schnellstens ein Fax an das Mahngericht senden, welches den Titel ausgestellt hat.
Dort erst einmal hilfsweise Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid stellen + Wiedereinsetzung in den vorherigen beantragen. Begründung: keine Zustellung!
Zustellungsnachweis für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid würde ich anfordern.

-- Editiert von vundaal76 am 19.03.2020 13:24

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn man damals aber dort gewohnt hatte, dürfte aber ein Einspruch eher unsinnig sein. Dann geht es eher um Schadensbegrenzung. Also Zinsverjährung u.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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