Hallo,
heute ist mir aufgefallen das die Landesbank Berlin meinen Kreditkartenvertrag gekündigt hat, da der offene Rechnungsbetrag zwei mal in Folge nicht abgebucht werden konnte (mein Fehler).
In einem Schreiben von 20.August (2.Mahnhung) steht folgendes:
"[...] Bitte beachten Sie: können wir den Betrag erneut nicht von Ihrem Girokonto einziehen, werden wir Ihren Kartenvertrag kündigen. In diesem Fall wird dann der Gesamtsaldo mit einer Frist von 14 Tagen fällig gestellt. Nach erfolglosen Ablauf dieser Frist beauftragen wir einen Inkassodienst [...]"
Der Vertrag wurde ja bereits gekündigt, nun will ich aber vermeiden das die Bank ein Inkassobüro einschaltet. Könnte ich mit der schadenminimierungspflicht bei der Landesbank argumentieren? Bei der Forderung handelt es sich um 1.100€. Diese kann ich als Student leider nicht auf einen Schlag aufbringen.
Die Frist von 14 Tagen läuft noch bis Ende dieser Woche, am Telefon sagte mir die Dame vom Kundenservice eine Ratenzahlung nach Beendigung des Kartenvertrages ist nur über das Inkassounternehmens möglich.
Wie würdet ihr Vorgehen? Meine Wunschlösung wäre in 4 Monatsraten die Schuld zu begleichen (direkt bei der LBB) ohne mich mit einen Inkassobüro rumzuschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Alvinyakitori am 09.09.2019 12:14
LBB Amazon Kreditkarte
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das Wichtigste ist, dass du den Gläubiger (die Bank) über deine Zahlungsprobleme informierst und beispielsweise eine Ratenzahlung dort beantragst. Auch wenn sie das nicht gewähren. Ab da greift zumindest hinsichtlich der außergerichtlichen Inkassokosten dann die Schadensminderungspflicht.
ZitatDas Wichtigste ist, dass du den Gläubiger (die Bank) über deine Zahlungsprobleme informierst und beispielsweise eine Ratenzahlung dort beantragst. Auch wenn sie das nicht gewähren. Ab da greift zumindest hinsichtlich der außergerichtlichen Inkassokosten dann die Schadensminderungspflicht. :
Ok danke für deine Antwort.
Hat die Kündigung des kartenvertrages automatisch einen negativen Schufaeintrag zur Folge?
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Wenn du die Schufaklausel unterschrieben hast, gibt es einen negativen Eintrag und der wird erst 3 Jahre nach Erledigung gelöscht wenn du die Forderung nicht binnen 4 Wochen zahlst.
Des Weiteren reicht es nicht der LBB zu schreiben, dass du nicht sofort zahlen kannst/willst, du musst es auch belegen. Dann stellt sich die Frage warum du die Schulden gemacht hast und ob ein Straftatbestand vorliegt.
Zitat:du musst es auch belegen
Nö. Müssen tut man erst mal gar nichts, es geht hier nicht um irgendein Gerichtsverfahren, es geht um die Schadensminderungspflicht des Gläubigers.
Zitat:Dann stellt sich die Frage warum du die Schulden gemacht hast und ob ein Straftatbestand vorliegt.
Insofern nur relevant, wenn man beispielsweise über die Kreditwürdigkeit im Vorfeld getäuscht hatte. Wenn man denen gesagt hat "nur Student ohne regelmäßiges Einkommen" und die einem trotzdem eine Kreditkarte rausgerückt haben, dann liegt erst mal kein Betrug vor.
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