Lange Banklaufzeit = Inkasso klingelt?!

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
momoroele
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Lange Banklaufzeit = Inkasso klingelt?!

Problem: eine Stromrechnung vergessen zu zahlen, nach 4 Wochen kommt die Mahnung mit der Zahlungsfrist, Betrag wird noch vor dem Stichtag bei der Bank eingezahlt und überwiesen.

Soweit, sogut? Denkste!

Problem: die Bank trödelt über eine Woche rum, bis der Betrag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist.
Jetzt steht der Inkassofuzzi vor der Tür und will mir den Strom abklemmen! :(

Frage: bin ich dafür verantwortlich zu machen, wenn die Bank so trödelt, oder gilt für mich in solch einem Fall der Datumsstempel auf dem Einzahlungsbeleg???

Danke für jeden hilfreichen Hinweis!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Naja, zunächst hast du doch getrödelt!
Wenn ich den Einzahlungsbeleg vorweise, wird der Strom sicher nicht ebgeklemmt.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
momoroele
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Du verstehst mich falsch - es geht darum, das ich den Betrag am vorletzten Tag der Fristsetzung eingezahlt habe, er aber erst über eine Woche später (!) auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, was nun dazu führte, das der Empfänger in dieser Zeit den Inkassofuzzi loshetzte!

Was kann ich denn dafür, das die Bank so lange mit dem Geld herumspielt? Ich habe doch die Frist gewahrt?!

Gibt es denn da nicht verbraucherfreundliche Vorschriften, wie lange sich Banken maximal beim Geldtransfer Zeit lassen dürfen???

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Nun, die Frist hättest Du vielleicht gewahrt, wenn das Geld bis zum ende des gewähreten Zeitraums beim Empfänger eingegangen wäre.

Es ist ja allgemein bakannt, das eine Überweisung mehrere Tage dauern kann. In keinem Fall funktioniert sie von einem Tag auf den anderen, wenn zwei unterschiedliche Geldinstitute betroffen sind.

Du hast also zu spät gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

falsch.

wenn frist lediglich zur zahlung gesetzt war hat er die frist gem. § 269 I BGB gewahrt, da leistungsort dann bei ihm war und er alles erforderliche rechtzeitig veranlasst hat.

etwas anderes kann nur gelten wenn die frist zum eingang auf dem konto dort gesetzt war.

vgl. auch:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html

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