Lastschrift von Paypal bei der Bank zurückziehen. Was macht Paypal ? Kommt es zu einer Klage?

29. April 2020 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Der Threadstarter wurde bei einem Kauf auf Ebay Kleinanzeigen betrogen und hat mit PayPal Familie&Freunde bezahlt, was keinen Käuferschutz bietet. Die Idee ist, die Lastschrift von PayPal auf dem Bankkonto zurückzuziehen, um das Geld zurückzubekommen. Es gibt Diskussionen darüber, ob PayPal Mahnungen schickt und ein Inkasso-Unternehmen einschaltet, aber das Geld wahrscheinlich nicht einklagt. Es wird empfohlen, dass der Threadstarter die Bank informiert und eventuell eine Rücklastschrift durchführt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konto von PayPal im Minus sein wird und es zu Konsequenzen wie Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung und negativer Schufa kommen kann. Es wird auch erwähnt, dass es wichtig ist zu überprüfen, ob ein unautorisierter Zugriff auf das PayPal-Konto stattgefunden hat. Es gibt auch den Vorschlag, eine Strafanzeige zu erstatten.

 Von 
go545102-82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastschrift von Paypal bei der Bank zurückziehen. Was macht Paypal ? Kommt es zu einer Klage?

Hallo zusammen,

Ich wurde bei einem Kauf auf Ebay Kleinanzeigen betrogen(Ware wurde nie verschickt) aber habe leider mit PayPal Familie&Freunde bezahlt somit keinen Käuferschutz seitens PayPal. Meine Idee war es jetzt das ich die Lastschrift von PayPal auf meinem Bankkonto Widerrufen lasse und so mein Geld zurückbekomme. Meine Frage ist nun wie die Chancen stehen das dies auch klappt. Ich habe schon mit der Bank gesprochen von deren Seite aus ist das kein Problem.

Ich habe hier schon gelesen das Paypal Mahnungen schickt und irgendwann ein Inkasso-Unternehmen einschaltet aber das Geld wohl niemals einklagt?Das ich mein PayPal Konto verliere ist mir klar aber das wäre nicht so tragisch immerhin geht es hier um 700€.

Bedeutet das wenn ich lange genug warte und allem Widerspreche lässt PayPal die Forderung fallen und ich behalte mein Geld? Wenn ja was muss ich beachten ? Hat das Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit?

Vielen Danke im vorraus!

Marius



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Wir geben dir hier sicherlich keine Anleitung zum Betrug, zudem sich jeder der hier antworten würde, der Beihilfe schuldig machen würde.

-- Editiert von The Mentalist am 29.04.2020 16:27

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Es kommt darauf an, ob Sie zivilrechtlich Anspruch auf diese EUR 700 haben.
Können Sie den Betrug bitte genau beschreiben.

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#3
 Von 
go545102-82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wir geben dir hier sicherlich keine Anleitung zum Betrug, zudem sich jeder der hier antworten würde, der Beihilfe schuldig machen würde.

-- Editiert von The Mentalist am 29.04.2020 16:27


Das war nicht meine Absicht ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen und der sagte mir das ich das Geld zurückbuchen soll. Wollte eigentlich nur Wissen ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat. Immerhin wurde ich ja Betrogen.

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#4
 Von 
go545102-82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Es kommt darauf an, ob Sie zivilrechtlich Anspruch auf diese EUR 700 haben.
Können Sie den Betrug bitte genau beschreiben.


Meine Freundin hat etwas mit meinem PayPal Konto bei Ebay Kleinanzeigen bestellt ohne das ich das wusste. Da sie sich nicht gut damit auskennt hat sie per Freunde&Familie bezahlt. Daraufhin hat der Verkäufer sich nicht mehr gemeldet und hat die Ware auch nie verschickt. Außerdem hat er die exakt gleichen Artikel die meine Freundin eigentlich gekauft hat sofort wieder Online gestellt und erneut zum Kauf angeboten. Da habe ich auch beweise zu. Ich habe auch mit Paypal telefoniert aber denen ist das alles egal.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5762 Beiträge, 2546x hilfreich)

Dann hast du einen Anspruch gegenüber deiner Freundin.

Deine Freundin hat Anspruch gegenüber dem Verkäufer.

Zitat (von go545102-82):
Immerhin wurde ich ja Betrogen.


Nö. Zum einen wurde deine Freundin betrogen, zum anderen darfst du nicht Paypal betrügen, nur weil jemand anderes deine Freundin betrogen hat.

Zitat (von go545102-82):
ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen und der sagte mir das ich das Geld zurückbuchen soll.


Gewagte Ansicht. Würde ich mir schriftlich geben lassen, weil der Anwalt haftet schließlich für seine Aussage. Würde mich aber nicht wundern, wenn der sich im Ernstfall nicht mehr an seine Aussage erinnern kann.

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#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von go545102-82):
Bedeutet das wenn ich lange genug warte und allem Widerspreche lässt PayPal die Forderung fallen [...] Hat das Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit?
Nein hier wird gar nichts fallen gelassen. Dein PP-Konto wird 700 € im Minus sein, ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen m.W. ... was folgen wird ist logisch. PP will sein Geld haben, schaltet ein Inkasso ein & die Folgenden Kosten inkl. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung, Gerichtsvollzieher... negative Schufa usw usw. Das volle Programm. Damit erübrigt sich die Frage.

Alles andere haben meine Vorredner schon gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go545102-82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Zitat (von go545102-82):
Bedeutet das wenn ich lange genug warte und allem Widerspreche lässt PayPal die Forderung fallen [...] Hat das Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit?
Nein hier wird gar nichts fallen gelassen. Dein PP-Konto wird 700 € im Minus sein, ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen m.W. ... was folgen wird ist logisch. PP will sein Geld haben, schaltet ein Inkasso ein & die Folgenden Kosten inkl. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung, Gerichtsvollzieher... negative Schufa usw usw. Das volle Programm. Damit erübrigt sich die Frage.

Alles andere haben meine Vorredner schon gesagt.



Also ist es egal das ich die Zahlung nicht getätigt habe und auch nichts davon wusste ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von go545102-82):
Zitat (von DStein):
Zitat (von go545102-82):
Bedeutet das wenn ich lange genug warte und allem Widerspreche lässt PayPal die Forderung fallen [...] Hat das Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit?
Nein hier wird gar nichts fallen gelassen. Dein PP-Konto wird 700 € im Minus sein, ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen m.W. ... was folgen wird ist logisch. PP will sein Geld haben, schaltet ein Inkasso ein & die Folgenden Kosten inkl. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung, Gerichtsvollzieher... negative Schufa usw usw. Das volle Programm. Damit erübrigt sich die Frage.

Alles andere haben meine Vorredner schon gesagt.



Also ist es egal das ich die Zahlung nicht getätigt habe und auch nichts davon wusste ?
Ist es dein PP-Konto? Dann haftest du auch mit den Konsequenzen die daraus resultieren Lastschriften von PP zurückzubuchen. Welche Maßnahmen dann aber folgen wenn du dein PP-Konto nicht ausgleichst oder der jeweilige Besitzer.

Die Chance auf ein neues 2. eigenes Konto ist damit dann auch Geschichte wenn man sein erstes verloren hat.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2582 Beiträge, 752x hilfreich)

Bei der Höhe der FO bin ich mir ziemlich sicher, dass PP klagt im Falle eines Widerspruchs gegen einen MB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Wurde denn Paypal gemeldet, dass ein nicht-autorisierter Zugriff auf das Paypal-Konto stattgefunden hat?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128150 Beiträge, 40937x hilfreich)

Zitat (von go545102-82):
Was macht Paypal ?

Üblicherweise Konto einschränken / sperren
Per Inkasso nerven ohne Ende
Am Ende dann Mahnbescheid / Klage



Zitat (von go545102-82):
Meine Frage ist nun wie die Chancen stehen das dies auch klappt.

Bei der Rückbuchung stehen die Chancen bei 100%.
Beim behalten des Geldes stehen die Chancen recht schlecht. Da wird man bei einer Rückbuchung am Ende möglicherweise noch kräftig draufzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Jetzt mal halblang. Das Geld zurück zu buchen ist noch lange kein Betrug. Dazu muss noch deutlich mehr dazu kommen. Das Zurückbuchen ist erst mal eine Option, für dich ich als Bankkunde (PayPal ist übrigens auch eine Bank) exakt 0 Gründe braucht. Bereits, wenn ich sage "Ich will das zurückbuchen", darf ich das.

Wenn man das nicht wusste und der Freundin das Passwort nicht gegeben hatte bzw. sie keine pauschale Erlaubnis zur freien Nutzung des Kontos hatte, ist es ein unautorisierter Zugriff. Das kann man PayPal melden oder eine Rücklastschrift machen, Betrug wird das ganz sicher nicht. Sofern es der Wahrheit entspricht natürlich. Wenn man lügt, weil es in Wahrheit doch nicht die Freundin war, dann sieht es womöglich anders aus.

Mit so einer Aktion würde man das allerdings dann der Freundin in die Schuhe schieben und das dürfte ja auch nicht in deinem Interesse sein. Insofern würde für mich der Punkt mit dem unautorisierten Zugriff (obgleich die einfachste Variante) ausscheiden.

Kommen wir nun zum zweiten Problem, dem Dreiecksbetrug, der hier offenbar vorliegt. Man dürfte davon ausgehen, dass das Ziel-PayPal-Konto, um das es geht, gehackt wurde. Das heißt, dass auf Seite des Geldempfängers ebenfalls ein unautorisierter Zugriff vorlag, das Geld umgeleitet wurde und damit reingewaschen. Und damit hat man dann doch am Ende ein Problem. Denn selbst wenn man das Geld nun per Rücklastschrift zurückfordert. Im Grunde kann die Bank PayPal sich schadlos halten bzw. das Geld einfordern. Man selbst müsste es sich vom Betrüger zurückholen. Den man womöglich nie finden wird.

Welche "Lösungen" gibt es?

1. Rücklastschrift und hoffen, dass PayPal das nicht ernsthaft nachverfolgt.
2. Strafanzeige und hoffen, dass der Betrüger zu dumm war und Spuren hinterlassen hat oder man Geldboten oder Paketboten oder sonst etwas erwischt, von denen man sich das Geld zurückholen kann

Andere Lösungsvarianten sehe ich nicht. Punkt 1 ist in meinen Augen aber immer noch kein Betrug. Es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Diskussion, etwa ob sich der Käuferschutz auch auf solche Fälle erstreckt, ob ein unautorisierter Zugriff seitens Freundin vorlag (wie gesagt eher eine dumme Argumentation) usw.

Übrigens: Bei eindeutigen Fällen trägt das PayPal durchaus auch mal vor Gericht aus. Lediglich bei ihren undurchsichtigen Käuferschutz-Entscheidungen und einigen weiteren Dingen meidet PayPal das Gericht wie die Pest.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Das alles wird aber nichts daran ändern dass PP ein Inkasso einschalten wird. Meist ist es KSP oder Infoscore, wenn das PP-Konto eine Zeit lang im Minus ist. Und bei so einer Summe kann man mit Klage rechnen am Ende.

Selbst wenn man später die Summe ausgleicht... wird es möglicherweise sein dass das PP-Konto dauerhaft eingeschränkt ist.

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