Leere Flasche Bier in S-Bahn

31. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
pfandgut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leere Flasche Bier in S-Bahn

Liebe Foristen,

Im März 2017 trank ich mit zwei Freunden in geselliger Runde ein Bier. Wir tranken die Bierflaschen leer, meine beiden Freunde entsorgten die Bierflaschen im Müllcontainer, meine leere Bierflasche nahm ich mit um sie als Pfandgut am nächsten Kiosk einzutauschen. Wir fuhren mit der S-Bahn Richtung Hauptbahnhof, auf dem Weg nach draußen begegnete uns eine Fahrkartenkontrolle. Hier wurde mir ein Strafzettel i.H.v. 40,00 € angeboten. Mein Verweis auf die leere Bierflasche wurde mit dem Hinweis entkräftet, das ich das Bier in der S-Bahn leergetrunken haben könnte. Wenige Tage später meldete ich mich beim zuständigen Verkehrsbund telefonisch und teilte mit, dass ich nicht gewillt bin die Strafe zu bezahlen, weil ich diese für unrechtmäßig halte, weil ich nur Leergut mit mir führte. Gestern erhielt ich ein Schreiben vom Inkasso, ich solle 70,85 € zahlen.

Gibt es hier eine rechtliche Einschätzung zu diesem Fall?

-- Editiert von pfandgut am 31.01.2018 18:26

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Gibt es hier eine rechtliche Einschätzung zu diesem Fall?

Derjenige, der etwas fordert, muss diesen Anspruch auch begründen, wenn es im Streitfall vor Gericht geht. Beispielsweise ein Video vorzeigen, wo du verbotenerweise handelst.

Ich würde stur bei der Wahrheit bleiben und dem Inkasso deutlich machen "Ich zahle nichts und lege es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an. Da sie kein Video vorzeigen können, auf dem ich in der Bank verbotenen Tätigkeiten nachgehe, ist die Diskussion hiermit beendet. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Klagen Sie oder lassen Sie mich in Ruhe."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen