Lindorff Inkasso - Ratenzahlung vereinbart, jetzt auf einmal nicht mehr?

30. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Zahnfee2013
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lindorff Inkasso - Ratenzahlung vereinbart, jetzt auf einmal nicht mehr?

Hallo!
Ich habe mit der Fa. Lindorff ein Problem. Durch einen kurzfristigen Engpass habe ich eine Ratenzahlung vereinbart und ab Frühjahr (also jetzt) eine Erhöhung beantragt.

Die ziemliche unfreundliche Dame am Telefon verlangte das ich Ihr alles über meine Finanzen erzähle. Das lehnte ich ab. Darauf erhielt ich Ihre durchaus freche, fast schon erpresserische Antwort: wenn Sie die Daten nicht angeben bekommen Sie keine Ratenzahlung. Als ich anfing die Forderung zu begleichen musste ich keine Angaben machen, jetzt wird darauf bestanden. Ich wurde heute aufgefordert alles zu bezahlen, es existiert keine Ratenzahlung mehr.

Ist das wirklich gesetzlich in Ordnung? Was kann ich tun?

Vg

Übrigens wurden die Raten immer pünktlich
gezahlt.

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-- Editiert Zahnfee2013 am 30.03.2013 15:45

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gibt es hierbei einen Mahnbescheid/Vollstreckungstitel? Oder ist das alles bisher außergerichtlich gewesen?

Die Ratenzahlungsvereinbarung ist grundsätzlich verbindlich. Die einfach so aufzukündigen funktioniert normalerweise nicht. Hier ist aber die Frage, was du alles für Angaben machen musstest und wieso, was du unterschrieben hast und wie der Wortlaut war.

Insofern entweder einfach stur den alten Betrag weiterbezahlen oder den aus deiner Sicht höheren Betrag stur zahlen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 30.03.2013 16:28

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#2
 Von 
Zahnfee2013
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Nein es bestehen keine Titel seitens eines Gerichts. Ich habe damals um Ratenzahlung gebeten und sie wurde stattgegeben.

Ich sollte Angaben zum Einkommen, monatlichen Verpflichtung, Angaben zum Arbeitgeber,zu meiner Person wie Familienstand etc. weil sie mich und meine Situation verstehen wollen.

Ich werde mich nochmals schriftlich an das Unternehmen wenden und denen genau das gleiche mitteilen was ich oben geschrieben habe. Bin ganz schön verunsichert.

Von einer Kündigung steht insofern nichts drin, sondern das ich noch eine Restforderung habe nach den bereits gezahlten Zahlungen und die bis 05.04. gezahlt werden muss. Da die bislang eingeleiteten Maßnahmen erst nach Ausgleich des gesamten Betrages gestoppt werden.

Wenn die Frist abläuft und es ist kein Geld da, wird die Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen (den hab ich natürlich auch nicht mitgeteilt).

Ich finde das ziemlich dreist und einschüchternd.
Vg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen in etwa folgendes schreiben:

quote:

Hallo.

Sie haben meinem Wunsch nach Erhöhung der Rate mit einer Kündigung der Ratenzahlung beantwortet. Das funktioniert nicht. Sie haben der Ratenzahlungsvereinbarung zugestimmt und ich bestehe darauf, dass diese erhalten bleibt.

Ich werde ohne Anerkennen einer Rechtspflicht meinerseits die Rate erhöhen. Sollten Sie Maßnahmen ergreifen, beispielsweise Mahnbescheid stellen oder aber das Ganze meinen Arbeitgeber melden, werde ich mich anwaltlicher Hilfe bemühen.

Ich bin weder mit einer Rate in Verzug noch gibt es irgendeinen tieferen Sinn, weshalb sie mir die Erhöhung der Rate verweigern. Schon alleine daher ist die Aufkündigung der Ratenzahlung sinnbefreit.



Viel mehr nicht. Mach nicht den Fehler, nichts mehr zu zahlen. Entweder die alte Rate stur weiterzahlen oder die neue Rate.

Eine Frage noch: Könntest du die gesamte Summe denn zahlen? Wie hoch ist die Forderungssumme, wie hoch die Rate?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass die gespräche mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agents ;-)

Gib mal mehr Infos bzw verlink mal die letzte Forderungsaufstellung des Inkassoladens (Namen abdecken)

Ratenzahlung schriftlich vereinbart ?

Um wieviel gehts ca ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Wurde da ernsthaft in einer schriftlichen Vereinbarung der Lohnanspruch abgetreten?!?

Ansonsten ist es schwierig für die, überhaupt konkrete Konditionen zu beweisen, schon gar nicht können die einfach ohne Titel den Lohn einkassieren - sie dürfen wahrscheinlich noch nicht mal den Arbeitgeber kontaktieren. Das hindert natürlich deren Agents nicht daran, das Blaue vom Himmel herunter zu lügen und die Leute einzuschüchten.

Solche Ratenvereinbarungen sind fast immer extrem nachteilig und sollten nicht unterschrieben werden.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es eine Lohnabtretung gäbe, dürfen die auch den Arbeitgeber kontaktieren. Wenn man dem aber die Ratenzahlungsvereinbarung nachweist und dass man nicht in Verzug ist, kann der problemlos seine Rolle als Drittschuldner zurückweisen.

Schließlich muss man nur dann als Drittschuldner haften, wenn es eine Grundlage für die Forderung gibt. Ohne Verzug bei der Ratenzahlung gibt es aber für das Einfordern des kompletten Rests keine rechtliche Grundlage.

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