Hallo Zusammen,
vorab muss ich eingestehen, dass auch ich damals mit gerade 18 Jahren zu den unvernünftigen und verantwortungslosen Jugendlichen gehört habe, die als Schüler einfach mal einen Handyvertrag abgeschlossen und anschließend die Rechnungen nicht fristgerecht beglichen haben.
So war es selbstverständlich und eigentlich nur fair, dass ich nach einiger Zeit von T-Mobil gekündigt wurde und einen Negativeintrag in der Schufa erhalten habe.
Dieser Eintrag ist nach Abblauf des 3. Jahres mittlerweile gelöscht worden und die Schufa somit "sauber".
Trotzdem wurde mein kürzlich gestellter Mobilfunkantrag von E-Plus abgelehnt. Nach Recherchen ist dies wohl auf einen negativen Vermerk im Fraud Prevention Pool (FPP) der Firma Bürgel zurück zu führen.
Ich stelle mir nun die Frage:
Ist die Firma Bürgel nicht auch rechtlich dazu verpflichtet, nach einem definierten Zeitraum negative Daten zu einer Person zu löschen? Bei der Schufa ist dies ja auch klar geregelt.
Vielen Dank vorab.
Gruß
Tom
Löschung - Eintrag ins FPP von Bürgel
31. Januar 2006
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Frage vom 31. Januar 2006 | 12:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung - Eintrag ins FPP von Bürgel
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