Lohnpfändung aufgrund Titel vom Arbeitsgericht

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
leusel3
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)
Lohnpfändung aufgrund Titel vom Arbeitsgericht

Guten Tag zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe mich vor dem Arbeitsgericht mit meinem ehemaligen Arbeitgeber auf eine Rückzahlung von 10.000€ geeinigt.
Die Zahlung wurde in monatlichen Raten a 300€ beginnend im Januar festgelegt.

Hauptberuflich bin ich derzeit Student, arbeite aber auch Nebenbei und besitze einen unbefristeten Arbeitsvertrag aus dem hervorgeht, dass ich monatlich ca. 750€ Lohn bekomme.

Im Januar war es mir leider nicht möglich die erste Rate zu tilgen, da ich den Lohn immer erste zum Ende des Folgemonats ausgezahlt bekomme. Also kriege ich meinen ersten Lohn für Januar jetzt erst Ende Februar.

Der Gläubiger war damit jedoch nicht einverstanden und hat aufgrund des Verzugs der Ratenzahlung eine sofortige Lohnpfändung erwirkt. Ich schätze mal eine Kontopfändung wird umgehend folgen.

Für Ersteres habe ich gestern den Bescheid vom zuständigen Amtsgericht erhalten, der mich über die Lohnpfändung unterrichtet.

Mal abgesehen davon, dass der dort aufgeführte Arbeitgeber überhaupt nicht mein Arbeitgeber ist, so dass mich das kurzfristig jetzt nicht betrifft, habe ich eine Möglichkeit gegen eine solche Lohnpfändung Einspruch einzulegen?

Der Gläubiger lässt sich auf keine erneute Ratenzahlung ein. Kann ich denn mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ich bin definitiv Zahlungswillig und kann die vereinbarten Raten auch zahlen, da ich beim Fußball auch noch eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalte, die aber natürlich 'unter der Hand' erfolgt, also nirgendwo aufgeführt ist. Ansonsten habe ich kaum monatliche Kosten (ca. 300€ für Handy, Nahrung und Kleidung). Miete zahle ich auch nicht, da ich noch bei meinen Eltern lebe.

Die 10.000 € kann ich aber definitiv nicht auf einmal zahlen. Und eine erneute Ratenzahlung wird vom Gläubiger nicht bewilligt.

Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit da jetzt zu handeln? So eine Kontopfändung und Lohnpfändung ist natürlich sehr nervig, obwohl ich durch das sog. P-Konto über einen gewissen Freibetrag trotzdem verfügen könnte.

Inwieweit trifft mich die Lohnpfändung? Kriege ich nun gar keinen Lohn überwiesen? (vorausgesetzt die Pfändung geht noch bei meinem richtigen Arbeitgeber ein)

Ich bin für Ratschläge und Tipps sehr sehr dankbar, die Situation belastet mich sehr!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mal abgesehen davon, dass der dort aufgeführte Arbeitgeber überhaupt nicht mein Arbeitgeber ist, so dass mich das kurzfristig jetzt nicht betrifft, habe ich eine Möglichkeit gegen eine solche Lohnpfändung Einspruch einzulegen?

Gegenfrage: Wieso solltest du das Recht haben bzw. mit welcher Begründung willst du Einspruch einlegen?

quote:
Kann ich denn mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren?

Das wirst du, sobald er bei dir vorstellig wird, ihn fragen müssen. Wenn der Gläubiger aber nein sagt, dann geht da nichts.

Fakt ist: Du hast dich nicht an die Vereinbarung gehalten, damit ist sie hinfällig. Der Gläubiger muss dir keine neue Vereinbarung gewähren.

Die Lohnpfändung betrifft nur den pfändbaren Teil des Lohns. Die 750€ liegen unterhalb der Freigrenze, daher passiert da nichts. Wenn auch deine Aufwandsentschädigung unter den restlichen rund 250€ liegt, ist mit P-Konto auch dort nichts pfändbar (am Monatsende das Konto leer räumen).

Tja, was kannst du tun. Eigentlich nichts. Du kannst es so weiter laufen lassen. Wenn die Pfändungen des Gläubigers im Sande verlaufen, wird dieser meist gesprächsbereiter. Du kannst fleißig sparen, das Geld in die berühmte Keksdose stecken um dann, wenn ein GV vor der Türe steht oder wenn etwas Zeit ins Land gegangen ist, dem Gläubiger diese Einmalzahlung anzubieten.

Du kannst auch einfach stur eine Rate X an den Gläubiger überweisen mit Verwendungszweck beispielsweise "Zahlung nach Urteil XYZ, Nur HF". Zwar muss dir niemand eine Ratenzahlung gewähren aber niemand wird so blöd sein und die Annahme des Geldes einfach verweigern.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leusel3
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deine Hilfe.
Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass sich hier so viele Leute bereiterklären, zu helfen.

Natürlich ist es mein Verschulden, da ich mich nicht an die Abmachung gehalten habe. Da will ich mich auch gar nicht rausreden oder rechtfertigen!

Was ist denn, wenn ich einfach die versäumte Rate und die für den Februar fällige Rate jetzt zahle und dann einfach jeden Monat weiterhin die vereinbarte Rate?

Warum sollte der Gläubiger dann die Pfändungen zurückziehen?

Er ist doch so doppelt abgesichert, bekommt seine monatlichen Raten und hat noch die Pfändungen laufen, falls ich doch mal unverhofft zu Vermögen komme.


Andere Frage:
Was für Möglichkeiten hat der Gläubiger meinen Arbeitgeber ausfindig zu machen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Warum sollte der Gläubiger dann die Pfändungen zurückziehen?

Du hast dir die Antwort selbst gegeben.

quote:
Was für Möglichkeiten hat der Gläubiger meinen Arbeitgeber ausfindig zu machen?

Da er einen Titel hat, sind das einige. Er wird ihn auch irgendwann ausfindig machen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leusel3
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Okay, also wird er die Pfändung nicht zurückziehen...

Gibt es denn gar kein Argument, welches ich anbringen könnte, um den Gläubiger zu einer erneuten Ratenzahlung zu bewegen?

Wenn nicht, ist doch die einzige Möglichkeit, die monatliche Rate über ein paar Monate in eine 'Keksdose' zu stecken und dann nach einem halben Jahr zu sagen:

"Wie Sie sicherlich gemerkt haben verlaufen die Pfändungen im Sande, da ich während meines Studiums den Freibetrag nicht überschreiten werde.

Um die Zahlung der Gesamtforderung zu beschleunigen, unterbreite ich folgendes Angebot:
Sofortige Zahlung von Summe X (Keksdose) bei anschließender Gewährung einer Ratenzahlung für die Restschuld in Höhe von XYZ."

Oder sollte ich diesen Gedankengang ganz schnell wieder streichen?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Okay, also wird er die Pfändung nicht zurückziehen...

Ich kann nicht hellsehen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.

quote:
Gibt es denn gar kein Argument, welches ich anbringen könnte, um den Gläubiger zu einer erneuten Ratenzahlung zu bewegen?

Rein rechtlich nicht.

quote:
Oder sollte ich diesen Gedankengang ganz schnell wieder streichen?

Kann man machen. Man muss im Prinzip lediglich, sobald dir der GV nach Hause geschickt wird, die Keksdose angeben. Alles andere ist zu heikel (auch hinsichtlich möglicher Straftatbestände).

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120000 Beiträge, 39814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das wirst du, sobald er bei dir vorstellig wird, ihn fragen müssen. Wenn der Gläubiger aber nein sagt, dann geht da nichts. <hr size=1 noshade>

Der GV kann bis zu 6 Raten gewähren wenn dann die Schuld beglichen ist, auch wenn der Gläubiger das nicht möchte.

Ansonsten bleibt nur die Pfändung. DIe dürfte hier gegen 0 gehen.



quote:<hr size=1 noshade>Man muss im Prinzip lediglich, sobald dir der GV nach Hause geschickt wird, die Keksdose angeben. <hr size=1 noshade>

Meines Wissens nach erst wenn eine Vermögensauskunft ansteht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>auch wenn der Gläubiger das nicht möchte. <hr size=1 noshade>

§802b ZPO Absatz 2 wird eingeleitet mit "Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen..."
Es sind dann auch sogar 12 Monate.

quote:<hr size=1 noshade>Meines Wissens nach erst wenn eine Vermögensauskunft ansteht. <hr size=1 noshade>

Könntest hier recht haben. Es wäre mir aber zu heikel, wenn ein GV zuhause sitzt und fragt, ob man besondere Wertgegenstände hat.

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