Lohnpfändung meines Mitarbeiters

4. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)
Lohnpfändung meines Mitarbeiters

Hallo liebe Mitstreiter,

ich reg mal ein neues Thema an und vll hat ja jemand ein paar hilfreiche Tipps.

Heute flatterte ein Brief einer Rechtsanwältin in mein Büro. Forderung eines Kreditinstitut gegen einer meiner Mitarbeiter. Der gesamte Brief kam mir komisch vor. Hab schon einige Zeit bei Dr. Google verbracht und auch das ein oder andere Erfahren.

Ich fang mal von vorne an.

Also Brief einer Rea der aussieht als wäre er mit Schreibmaschine getippt. Ist in der heutigen Zeit eher ungewöhnlich, aber nicht schlimm. Sie fordert die Abtretung des pfändbaren Gehalts an Sie.
Beilage soll sein ( Beilage schon komische Wortwahl, aber ok) Kopie der Abtretung und Forderungsaufstellung

Was habe ich als Beilage? Die Forderungsaufstellung, die Drittschuldner-Auskunft die ich ja ausfüllen soll und eine Kopie einer Seite des Barkreditvertrag wo nirgendwo die Rea mit aufgeführt ist.

Ergo fehlt mir also die offizielle Vollmacht oder die Abtretung also Erklärung der Beziehung zwischen der Rea und dem Kreditunternehmen und der amtliche zugestellte Bescheid.
Bisher habe ich also herausgefunden, dass so eine Vorpfändung durchaus möglich ist, aber innerhalb von einem Monat das offizielle eintrudeln muss. Sollte da nichts kommen, muss auch nicht gezahlt werden.

Dann habe ich mir die merkwürdige Forderungsaufstellung mal angeschaut. Da ich so etwas noch nicht hatte, hab ich mal versucht mich durchzulesen.

Von € 3.678,00 Kreditbetrag sind noch € 1.917,15 offen. Hinzu kommen € 1.167,29 Gebühren mit Zinsen von 14% Gesamtbetrag von € 5.680,46


Der Kredit wurde bereits 2004 aufgenommen. Dann wurde der KN arbeitslos und konnte nicht zahlen.
2006 dann der Mahnbescheid
2006 Vollstreckungsbescheid
2006 Zwangsvollstreckungsauftrag
2006 GK und GVZ kosten

2007 wieder ZVA und GVZ

2008 dann Antrag auf Eidesstattliche versicherung die auch abgegeben wurde, zzgl natürlich den GVZ und GK Kosten

2009 wieder die ZVA und GVZ

2010 GVZ

2011 ZVA und GVZ

2012 ZVA und GVZ ( GVZ da dann im Mai, Juli und Oktober)

2013 nix

2014 wieder die EV

Und dann in 2015 die Zinsen aufgerechnet seit 2006 mit 14%

Ist das nach der Abgabe der EV eigentlich noch zulässig die ganzen Kosten auflaufen zu lassen? Muss dann nicht erst einmal für 3 Jahre Ruhe sein?

Die Zinsen über den Zeitraum sind natürlich extrem wucher, aber wohl zulässig soweit ich bisher gelesen habe.

Dann hatte mein MA dem Kreditunternehmen angeboten € 50,00 im Monat zu bezahlen als er die Arbeitsstelle aufgenommen hat, das wollte das KU aber nicht, dies wäre zu wenig. Das war noch vor der Pfändung.

Wenn ich es jetzt richtig drauf ankommen lasse, geht das KU eh quasi leer aus, da er bei mir oft unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Nur bei vielen Arbeitstagen (22) im Monat liegt er mit knapp € 17,00 drüber.

Bin am überlegen einen Vergleich mit einer Ratenzahlung anzubieten mit gleichzeitiger Stundung. Macht das Sinn vor dem offiziellen Pfändungsbescheid??

Bin über eigene Erfahrungen und für Tipps dankbar....

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7 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Hier mal ein paar Quellen/Infos:

Möchte der Gläubiger nun eine Lohnpfändung erwirken, wendet er sich an das zuständige Vollstreckungsgericht. Dort stellt er unter Vorlage seines Titels und Angabe des Arbeitgebers einen Antrag auf Lohnpfändung. Daraufhin erlässt das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber zugestellt wird.

Wenn Du keinen PfüB bislang bekommen hast, schreib kurz und knackig zurück, dass Du die Aufforderung einer Lohnpfändung zurückweist, da es an eben so einem Bescheid mangelt.
Es sei auch noch ausdrücklich erwähnt, dass der Gläubiger ggf. doppelt pfänden kann.
Einmal kann er einen pfändbaren Anteil des Lohnes einfordern und dann auch noch das was auf seinem Konto pfändbar ist (Stichwort: Freibeträge).

Beispiel: Er verdient 1100,00 Euro, nach der Tabelle sind 18 Euro pfändbar (alleinstehend, keine Kinder). Durch sein Gehalt erreicht sein Kontostand mehr als den Freibetrag (z.B. 1500 Euro). Hier darf erneut die Differenz zw. Freibetrag und Guthaben gepfändet werden.

Dazu kommt, wie Du schon korrekt bemerkt hast, dass die Gebühren nicht i.O. sind. Es ist nur das abzutreten, was in dem PfüB erwähnt ist, nicht ein Cent mehr (ggf. Zinsen beachten).
Mehr noch: Ein Großteil der Zinsen ist vermutlich bereits verjährt.
Zinsen sind nur 5 % über den Basiszinssatz einforderbar. Eine Tabelle über den Verlauf kann man im Internet finden (Stichwort: Basiszinssatz).

Es scheint als wolle man die gesetzlichen Hürden hier umgehen und hofft so an mehr Geld als an die 50 Euro zu gelangen, dass das nicht ganz legal ist, kann man sich an einer Hand abzählen.
Wenn Du Deinem MA helfen magst, rede mit ihm und schildere die Situation, so ist er auch darauf vorbereitet. Er solle zum Bsp. schnellstmöglich sein Konto in ein P-Konto umwandeln.

Kleiner Tipp: Weihnachtsvergütungen sind nach § 850a ZPO Ziffer 4 unpfändbar bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro. - Vielleicht kann man so auch noch helfen.

Gruß, Albarion

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Offenbar gibt es hier bereits Titel. Daher wäre ein Gespräch mit dem Mitarbeiter angebracht. Zwar kannst du das zurückweisen, wie Albarion schreibt, aber dann kommt der PfÜB und es geht einen Monat später mit weiteren Kosten doch zur Pfändung. Ändert wohl nicht viel, da der Mitarbeiter das im Moment wohl sowieso nie zurückbezahlen kann, aber naja.

Das kommt mir ziemlich bekannt vor. Schweizer Kredit ohne Schufa? Eine "kleine Karin" aus dem Norden?

Zitat:
Ein Großteil der Zinsen ist vermutlich bereits verjährt.

Leider nein auf den ersten Blick. Es gab immer wieder Vollstreckungsmaßnahmen und die lassen die Verjährung neu beginnen. Ob die Maßnahmen zu viel waren, ja, es sieht so aus. Aber da hätte sich der Mitarbeiter 2012 wehren müssen.

Zitat:
Die Zinsen über den Zeitraum sind natürlich extrem wucher, aber wohl zulässig soweit ich bisher gelesen habe.

Ja und nein. Besagte Anwältin arbeitet oft im strafrechtlich relevanten Bereich. Das ist tatsächlich Wucher bzw. sittenwidrig. Aber das Problem: Er hat dem Mahnbescheid offensichtlich nicht widersprochen. Damit sind dieser wucherischen Zinsen wohl erst mal zu zahlen, die lässt sich das da immer reinschreiben.
Daher unbedingt klären, wie die Fakten sind. Denn wir hatten hier im Forum schon einen Fall, wo diese Anwältin im Gerichturteil nur 5% über Basiszins stehen hatte und gegenüber dem Arbeitgeber trotzdem auf 14% bestehen wollte, sogar Klagen gegen den Arbeitgeber ankündigen wollte, was natürlich Quatsch ist. Diese Masche von ihr ist übrigens gerade Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Das nur am Rande.

Zitat:
Bin am überlegen einen Vergleich mit einer Ratenzahlung anzubieten mit gleichzeitiger Stundung. Macht das Sinn vor dem offiziellen Pfändungsbescheid??

Das macht nur bedingt Sinn, denn mit 50€ monatlich geht etwa die Hälfte alleine an Zinsen auf die Hauptforderung drauf. Zinsen auf Kosten usw. Er kommt da aus der Nummer nur schwer raus.

Ich lese mal raus, dass du deinem Mitarbeiter helfen willst. Ein offenes Gespräch mit ihm ist unabdingbar, um die Fakten auf den Tisch zu bekommen, also auch, was nun wirklich beispielsweise hinsichtlich Zinsen im VB steht. Denn wenn du deinem Mitarbeiter helfen willst, dann geht deine Liebe sicherlich nur so weit bis zu dem, was tatsächlich erlaubt ist von Seiten dieser (ja, ich sage das bewusst nun) verbrecherischen Anwältin und ihrem Kredithaien-Pack.

1. Lösungsvariante: Privatinsolvenz. Das macht alleine beim Betrachten der puren Fakten (also der Beträge) Sinn. Denn mit 50€ im Monat oder gar noch weniger (dem wenigen pfändbaren im Jahr) kommt der aus der Nummer auch in 6 Jahren nicht raus, denn da bleibt rechnerisch kaum noch ein Euro um überhaupt die Hauptforderung zu tilgen. Wenn sich ein Schuldner beispielsweise in diesem Forum melden würde, würde ich ihm das auch empfehlen (und nicht nur ich). Wenn noch weitere Schulden dazu kommen, dann macht die PI sowieso Sinn (http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme). Kannst ihm das Forum auch beispielsweise empfehlen, um sich zu informieren.
Du könntest ihm ggf. eine seriöse Schuldnerberatung zur Seite stellen, die den Weg dann mit ihm geht. Aufpassen bei den Nicht-öffentlichen. Da hat es auch einige Schafe. Wichtig sind welche, die wirklich etwas tun, wirklich noch mal mit dieser netten Anwältin verhandeln usw. Keine, die nur Geld umverteilen oder sagen "Bezahl erst mal an uns, wir kümmern uns". Das ist unseriös. Wichtig sind vor allem anerkannte Schuldnerberatungen, keine, die zusätzlich mit irgendwelchen Anwälten verbandelt sind, weil sie keine Schuldner beraten dürfen o.ä.

2. Lösungsvariante: Auf PfÜB warten, dann das pfändbare bezahlen. Je länger diese Leute nahezu leer ausgehen, desto höher die Verhandlungsbereitschaft. Alle Maßnahmen (Gerichtsvollzieher und Co.) bezahlen diese Kredithaie und solange es ihnen nichts bringt, kann man mit einem Lächeln in Ruhe zuschauen. Damit löst sich das Problem aber nicht und der Erfahrung nach verhandelt die Anwältin grundsätzlich erst dann (und auch dann nur widerwillig), sobald es auf eine Privatinsolvenz zugeht, sobald also eine anerkannte Schuldnerberatung eingeschaltet ist und dieses Wort auch in den Mund nimmt. Aber versuchen kannst du es. Wichtig: Lass dir schriftlich bestätigen, dass mit Zahlen von xx Monaten zu je x€ sämtliche (!) Ansprüche aus Kreditvertrag, Titel und etwaigen Kosten beglichen sind und der entwertete Titel ausgehändigt wird, dass etwaige eingeleitete Maßnahmen zurückgezogen werden und keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
Diese Anwältin trickst auch bei vergleichen, formuliert bewusst schwammig, so dass am Ende nur ein vergleich auf die Hauptforderung gab und plötzlich noch 1000e Gebühren und Zinsen gefordert werden o.ä.

3. Einen versierten Anwalt hinzu ziehen. Dieser kann noch mal durchleuchten, ob es nicht wirklich ein Härtefall ist und wirklich absolut wucherisch bzw. sittenwidrig, was da passiert ist. wie gesagt arbeitet diese Anwältin hart im strafrechtlichen Bereich. Dieser Wucher mit den 14% hat System bei ihr. Und das übersteigt den ursprünglichen Kreditzins oft um mehr als das doppelte, was untrügliche Zeichen sind, dass zumindest eine theoretische Chance besteht, da nachträglich gegen den VB anzugehen und die Schulden drastisch einzudampfen. Dann kommt man im Anschluss auch gut raus. Und ich persönlich würde mich freuen, wenn diese Verbrecher so einen Denkzettel bekommen.
Die "Mazda Kreditvermittlung" (echter Name ähnlich, wird hier aber wohl aus gutem Grund zensiert), wo das seinen Ursprung nimmt (frage deinen Mitarbeiter mal danach), machen mittlerweile sogar Fernsehwerbung. Da kriege ich wirklich das Kotzen, wenn ich sehe, wie viele Menschen die mit ihren Maschen ins Chaos und in die Insolvenz stürzen. Sobald es nur irgendein Mini-Problem gibt, machen die sich mit ihren wucherischen Forderungen nochmal richtig die Taschen voll.
Aber: Der Weg ist nicht sicher. Kann auch sein, dass der Anwalt zum Schluss kommt, dass da 0 Chancen bestehen oder dass man am Ende bei diesem versuch scheitert.

Unabdingbar für den Mitarbeiter: Wie Albarion schreibt auf jeden Fall ein P-Konto einrichten. Wenn er auch noch Schulden bei seiner eigenen Bank hat (Dispo) wird's kompliziert. Wenn er noch Immobilie o.ä. hat, wird's kompliziert.

-- Editiert von mepeisen am 05.12.2015 06:59

-- Editiert von mepeisen am 05.12.2015 07:02

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#3
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die Hilfe.

Habe am Freitagabend noch mit meinem MA in Ruhe gesprochen um noch weitere Infos zu erhalten. Er kennt einen Anwalt, dem er den ganzen Vorgang einmal zeigen wird. Er hat von mir alles in Kopie mitbekommen.

Ja es geht tatsächlich um die "kleine Karin" ;) und wie schon erwähnt, hat mich der ganze Brief ja schon stutzig gemacht.

Das mit dem " erst einmal mehrere Monate den pfändbaren Betrag" überweisen und später Verhandeln finde ich eine gute Idee, vor allem wenn sie ja anscheinend schon bekannt ist.

Auf das P-Konto hätte ich ja auch selber kommen können, danke nochmal für die Erinnerung. Hatte in der Vergangenheit schon den ein oder anderen MA der etwas Probleme hatte und denen immer direkt ein P-Konto empfohlen. Manchmal seh' ich wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht...

Mit der "Mazda" hatte ich bisher eine gute und eine richtig miese Erfahrung. Daher bin ich da auch schon extrem vorsichtig geworden. Nur bleibt leider vielen Menschen heute ja kaum eine andere Wahl wenn man mal dringend ein paar Euro braucht. Da ist man froh, wenn man überhaupt etwas bekommt. Da steh ich allerdings auch auf dem Standpunkt, dass man das Geld auch rechtzeitig zurück bezahlen sollte.

Zitat (von mepeisen):
Ändert wohl nicht viel, da der Mitarbeiter das im Moment wohl sowieso nie zurückbezahlen kann, aber naja.


Naja, er könnte derzeit schon mehr bezahlen, aber warum sollte er.... Die Zinsen sind eine Frechheit und weitere Vollsteckungsmaßnahmen trotz EV ist doch auch nur im die Kosten hoch zu treiben. Von einem Restbetrag von knapp € 2.000,- auf bald € 6.000,- ist nicht richtig. mM sind da € 2.500,- angemessen.

Zitat (von mepeisen):
Denn wir hatten hier im Forum schon einen Fall, wo diese Anwältin im Gerichturteil nur 5% über Basiszins stehen hatte und gegenüber dem Arbeitgeber trotzdem auf 14% bestehen wollte, sogar Klagen gegen den Arbeitgeber ankündigen wollte, was natürlich Quatsch ist. Diese Masche von ihr ist übrigens gerade Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Das nur am Rande.


Und wegen genau solcher Infos habe ich mal hier rein geschrieben. Sowas ist immer gut im Vorfeld zu wissen, wenn man sich wehren möchte.. :)

Die 2. Lösungsvariante finde ich die Bestmögliche. Sie hat ja jetzt 1 Monat Zeit für einen offiziellen PFb. Ausserdem warte ich mal ab, was der Anwalt meines MA zum Vorgang überhaupt sagt.

Ich danke vielmals für die Antworten..

Signatur:

Rechtschreibfehler, fehlende und falsch gesetzte Kommas sind vollkommen beabsichtigt und dienen zur

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die 2. Lösungsvariante finde ich die Bestmögliche. Sie hat ja jetzt 1 Monat Zeit für einen offiziellen PFb. Ausserdem warte ich mal ab, was der Anwalt meines MA zum Vorgang überhaupt sagt.

Ein Brief von der Anwältin selbst ist KEINE Vorpfändung. Auch eine Vorpfändung mit der Wirkunmg, dass der pfändbare Anteil "in ein Arrest" kommt, kommt immer von einem Gerichtsvollzieher.
Insofern kannst du wie gesagt auch der Gehaltsabtretung widersprechen und dann wird sie sich an ein Gericht wenden müssen. Die Ein-Monats-Frist gibt es also derzeit nicht.

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#5
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber widersprechen sollte ich? Ich dachte vielleicht ist das Ignorieren des Schreibens eine gute Alternative. Schließlich könnte es ja sein, dass ich es net bekommen habe. War ja nur ein normaler Brief und kein Einschreiben. Will ja keine schlafenden Hunde wecken, bevor ich nicht mehr vom Anwalt weiß. Zeit schinden so lange es geht.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber widersprechen sollte ich?

Ja, aus Eigeninteresse solltest du das tun. Sie haben dir eine Lohnabtretung vorgelegt (oder was auch immer) und dem kann man in einem Satz widersprechen.
Ggf. sollte man mit dem Arbeitnehmer klären, dass Lohnabtretungen ausgeschlossen sind. Da eventuell mal oben im Arbeitsrechtsforum fragen oder deinen Anwalt, ob du dazu eine Zusatzvereinbarung brauchst oder nicht. Bin mir da nicht sicher.

Wo du dich als Arbeitgeber nicht mehr wehren darfst, ist eine Pfändung, die wirklich per Gerichtsbeschluss und von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Da musst du pfänden gemäß Freibetrag und auch überweisen. Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Pfändung per Gericht wehren will, muss er das selbst machen und du bekommst dann ggf. die Info vom Gericht, dass die Pfändung einstweilen eingestellt ist.

Es gäbe noch eine Alternative: Du pfändest das Mögliche, hinterlegst es aber bei Gericht. Solch eine Hinterlegung ist möglich, wenn strittig ist, ob der Empfänger das Geld wirklich erhalten darf. Damit bist du als Arbeitgeber fein raus und dein Mitarbeiter vielleicht auch. Die kleine Karin muss dann die Herausgabe des Geldes bei Gericht erzwingen und dagegen kann sich dein Mitarbeiter zur Wehr setzen ;-)
Würde ich aber auch nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt machen, diese Nummer. Denn wie gesagt, diese kleine Karin ist schon eine Hausnummer und agiert auch gerne mit heftigsten Drohungen.

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#7
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wo du dich als Arbeitgeber nicht mehr wehren darfst, ist eine Pfändung, die wirklich per Gerichtsbeschluss und von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wird.


Jap. Das weiß ich und mach ich auch schon in einem anderen Fall. Ist ne ganz schöne blöde hin und her Rechnerei jeden Monat.


Zitat (von mepeisen):
Es gäbe noch eine Alternative: Du pfändest das Mögliche, hinterlegst es aber bei Gericht.


Bei Gericht? Hab ja keine Vorgangsnummer, Kontonummer etc. Ich wollte ja eigentlich weniger Aufwand und nicht mehr.. ;)

Dann beschäftige ich erst einmal die kleine Karin und bestehe auf eine Vollmacht der Vertretung, das gibt dann auch Zeit, bis ich was von meinem MA und seinem Anwalt erfahre.

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