Lohnpfändung von Inkasso so möglich??

8. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung von Inkasso so möglich??

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe, bitte nur antworten, wer sich 100% sicher ist.
Ich versuche mich einigermaßen kurz zu halten.

Erstmal zur Vorgeschichte:
Ich habe vor knapp 4 Jahren einen Auto-Kredit bei der Santander aufgenommen in Höhe von 12.000€. Aus Grund von diversen Schicksalsschlägen, konnte ich schnell nicht mehr bezahlen. Daraufhin erhielt ich einen Brief einer Kanzlei, dass sich diese ab sofort um die offenen Forderung (9.900€) kümmert. Ich habe mit der Kanzlei recht schnell eine Ratenvereinbarung getroffen von 150,00€ und diese dann immer pünktlich bezahlt, ohne Ausnahme.

Jetzt, nach knapp 4 Jahren bekomme ich einen Brief von der Santander, dass die Forderung (6.700€) komplett verkauft wurde an ein Inkasso (Ak*** Kap****) und ich mich ausschließlich an diese Firma wenden sollte. Ich habe dann erstmal die 150,00€ ab sofort an diese Firma bezahlt. Ich hatte auch 2 Monate nach dem Brief der Santander kein einziges Schreiben von AkKap erhalten. Da ich mein Auto aber abmelden wollte, da es einen Motorschaden hat, musste ich bei der Inkassofirma anrufen, damit die den Fahrzeugbrief der Zulassungsstelle schicken. Daraufhin hat mich die Frau am Telefon total ausgefragt und sagte, ich solle sofort monatlich 460€ bezahlen. Wenn ich dem nicht zustimme bis 17:00 Uhr (gleicher Tag!), wird die Lohnabtretung an meinen Arbeitgeber geschickt, denn das wäre auch der pfändbare Betrag. Ich habe darauf nicht reagiert. Jetzt drohen die bereits zum zweiten Mal mit einem Gerichtsverfahren, da ich nicht zu dieser Bezahlung bereit bin.

Nun habe ich zwei wichtige Fragen:

1. Ich bin verheiratet, Ich verdiene 1.700€ netto, meine Frau 1.200€. Bin ich laut Pfändungsgesetz denn nicht meiner Ehefrau unterhaltspflichtig??
Dann wäre nämlich nur 130€ pfändbar? Habe ich bereits dem Inkasso so gesagt, worauf hin die jetzt meine Kontoauszüge verlangen!!, und behaupten, da meine Frau selbst Geld verdiene (woher wissen die das??), ich ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig bin. Wenn ich bis 20.12. die Kontoauszüge nicht rausrücke, werden diese per Gericht verlangt, geht das?? Außerdem bis 03.01.15 die Lohnabtretung an meinen AB offengelegt.

2. Ist denn die Ratenvereinbarung mit der Anwaltskanzlei nicht mehr gültig? Kann das einfach so einseitig beendet werden? Ich habe immer bezahlt und bin auch weiterhin dazu bereit.



Vielen Dank im Voraus!! Bin langsam verzweifelt...

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30 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>1. Ich bin verheiratet, Ich verdiene 1.700€ netto, meine Frau 1.200€. Bin ich laut Pfändungsgesetz denn nicht meiner Ehefrau unterhaltspflichtig?? <hr size=1 noshade>

Bei 1200€ eigenem Einkommen kann die Frau für sich selbst sorgen. Da brauch es keinen Unterhalt vom Ehemann mehr.

quote:<hr size=1 noshade>2. Ist denn die Ratenvereinbarung mit der Anwaltskanzlei nicht mehr gültig? Kann das einfach so einseitig beendet werden? Ich habe immer bezahlt und bin auch weiterhin dazu bereit. <hr size=1 noshade>

Das Auto ist quasi die Sicherheit für den Kredit. Wenn du dem Kreditgeber mitgeteilt hast, dass die Sicherheit nicht mehr zur Verfügung steht (Auto kommt weg), dann darf der Kreditgeber den Kredit kündigen und die offene Restsumme sofort einfordern. Ob das hier alles korrekt gelaufern ist, sei dahingestellt - aber grundsätzlich ist die Beendigung der Ratenvereinbarung in solchen Fällen OK.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Bei 1200€ eigenem Einkommen kann die Frau für sich selbst sorgen. Da brauch es keinen Unterhalt vom Ehemann mehr.


Verstehe ich schon. Aber ich brauche etwas schwarz auf weiß. Jeder Ehepartner ist doch grundsätzlich verpflichtet, etwas zum Familienunterhalt beizutragen. Also muss ich doch, egal wie viel meine Ehefrau verdient, auch etwas von meinem Gehalt abgeben für laufende Kosten, Miete etc...

Das Entscheidene: bin ich dann auch bei der Pfändungstabelle einer Person (Ehefrau) unterhaltspflichtig?

Wäre super, wenn das jemand wüsste!

Zitat:
Das Auto ist quasi die Sicherheit für den Kredit. Wenn du dem Kreditgeber mitgeteilt hast, dass die Sicherheit nicht mehr zur Verfügung steht (Auto kommt weg), dann darf der Kreditgeber den Kredit kündigen und die offene Restsumme sofort einfordern. Ob das hier alles korrekt gelaufern ist, sei dahingestellt - aber grundsätzlich ist die Beendigung der Ratenvereinbarung in solchen Fällen OK.


Ja, ich habe denen mitgeteilt, dass ich das Auto abmelden möchte. Das war aber nachdem die Frau am Telefon die Lohnabtretung angedroht hat und die 460,00€ verlangt hat. Außerdem verkaufe ich das Auto nicht, sonder melde es in ein paar Wochen wieder an!

Danke!

-- Editiert MaHa4 am 08.12.2014 11:01

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei 1200€ eigenem Einkommen kann die Frau für sich selbst sorgen. Da brauch es keinen Unterhalt vom Ehemann mehr. <hr size=1 noshade>

Ob es Unterhalt braucht oder nicht, ist im ersten Moment aber irrelevant. Es kommt erst mal nur darauf an, ob man gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist. Allerdings könnte ein Gläubiger per Antrag die Pfändungsgrenze herabsetzen lassen (§850c ZPO ). Das Gericht wird dann nach billigem Ermessen urteilen, wobei es die Gesamtsituation berücksichtigen wird. Je nachdem, wie sich diese auch aufgrund von gesamten Verbindlichkeiten darstellt, könnte das Gericht auch zum Schluss kommen, dass trotz Einkommens der Frau der Freibetrag nicht herabgesetzt wird.

quote:<hr size=1 noshade>aber grundsätzlich ist die Beendigung der Ratenvereinbarung in solchen Fällen OK. <hr size=1 noshade>

Du musst hier zwei Dinge unterscheiden. Dass die Bank damals den Kredit gekündigt hat, ist durchaus OK. Soweit so gut.

Nun gibt es aber eine Ratenvereinbarung mit dem Anwalt oder dem Inkasso. Und dieses zu kündigen ist so erst einmal nicht möglich, solange der TE die Ratenvereinbarung einhält. Und nach eigener Aussage hat er das auch.

Ansonsten: Telefoniere nicht mit den Idioten vom Call-Center. Die erzählen viel, wenn der Tag lang ist und noch mehr Blödsinn. Ich würde das Inkasso per Einschreiben mitteilen, dass man einer Erhöhung der Rate der mit Anwalt XYZ abgeschlossenen Ratenvereinbarung nicht zustimmt. Würde das Inkasso die Lohnabtretung offen legen oder anderweitig noch ein einziges mal drohen, würde man sofort Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, sowie das Aufsichtsgericht informieren. Des weiteren würde ich eine Frist setzen, den Fahrzeugbrief auszuhändigen zwecks Abmeldung des Fahrzeuges, andernfalls würde man einen Anwalt auf deren Kosten einschalten und ggf. Schadensersatzklage (KFZ-Steuer usw.) anstreben.

Wichtig: Bezahle stur weiterhin deine Raten. Spare ggf. Geld an, um den Rest der Schuld frühzeitig abzulösen.

So würde ich vorgehen. Also weder einschüchtern lassen noch bedrohen lassen. Solange die den mit Anwalt geschlossenen Ratenzahlungsvertrag nicht kündigen, können die auch sowieso nichts wollen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,


vielen Dank für deine Antwort!

Noch mal zur Sicherheit: Ich habe die Ratenvereinbarung mit einer Kanzlei abgeschlossen, die anscheinend nur die Zahlung für Santander "gesteuert" hat, aber die Forderung nicht gekauft hat (vor ca. 3,5 Jahren). Nun wurde sie verkauft an diese Inkasso Firma.
Die Ratenvereinbarung gilt also immer noch, wenn ich dich richtig verstanden habe?


Rein gesetzlich ist doch jeder Ehepartner zum Unterhalt verpflichtete, richtig? Also egal, wie viel jeder verdient. Um meine Ehefrau also aus der Pfändungstabelle auszuschließen, benötigt es wieder einen extra Beschluss?

Ich denke, ich werde nun wirklich mal ein solches Einschreiben aufsetzten, dass ein Beschluss notwendig wäre zwecks Unterhaltspflicht und Pfändung, sowie die Ratenvereinbarung mit Firma A.

Sollte ich dem Schreiben vll. auch die Ratenvereinbarung beilegen?

Danke nochmal!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die Ratenvereinbarung gilt also immer noch, wenn ich dich richtig verstanden habe?


Zunächst ja. Man kann bei einer Abtretung dem neuen Gläubiger zunächst auch stets dieselben Vorbehalte machen wie dem Ursprungsgläubiger. Das steht auch so irgendwo im BGB (müsste den Paragraphen ggf. nochmals raussuchen). Hier wäre das der Vorbehalt, dass es eine nicht gekündigte und wirksame Ratenvereinbarung gibt.

quote:
Um meine Ehefrau also aus der Pfändungstabelle auszuschließen, benötigt es wieder einen extra Beschluss?

Ja. Es kann zwar durchaus so sein, dass deine Frau gestrichen werden würde (sie liegt auch selbst oberhalb der Freigrenze) aber automatisch ist das halt nicht der Fall.

quote:
Ich denke, ich werde nun wirklich mal ein solches Einschreiben aufsetzten, dass ein Beschluss notwendig wäre zwecks Unterhaltspflicht und Pfändung, sowie die Ratenvereinbarung mit Firma A.

Ich würde alles andere erst mal weg lassen. Nur darauf abzielen, dass die nicht weiter drohen sollen und dass es eine Ratenvereinbarung gibt, an die sie sich zu halten haben.

quote:
Sollte ich dem Schreiben vll. auch die Ratenvereinbarung beilegen?

In Kopie. Normalerweise haben die das aber auch selbst vorliegen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jeder Ehepartner ist doch grundsätzlich verpflichtet, etwas zum Familienunterhalt beizutragen. <hr size=1 noshade>

Nein, ist er nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

Erstens fÄllt mir auf, dass du schreibst, dass du vor 3 1/2 Jahren mit dem Anwalt eine Ratenzahlung vereinbart hast (150 Euro monatlich) damals waren noch 9900 Euro offen. Wenn du 3 Jahre an den Anwalt zahlst müssten bereits 5500 Euro abgezählt sein abgezahlt sein. Macht bei mir einen Restbetrag von 4400 und nicht 6700. nehmen wir an, der Anwalt hat nun auch etwas angezogen, umsehen Kosten zu decken müssten zumindest maximal 5000 Euro (wenn überhaupt denn ich habe nur mit 3 Jahren gerechnet nicht mit 3/ 1/2) offen sein. Woher kommen also die 1700 Euro?

Wenn bereits Anwaltskosten gezahlt wurden, dürften eigentlich keine Inkassokosten mehr anfallen.
Ist die Forderung tituliert? Wenn nicht können die nicht einfach eine Lohnpfändung beantragen. Das dürfen und können Sie NUR mit Vollstreckungstitel.

Lass dir mal die Forderungsaufstellung DETAILLIERT zusenden. Also nicht Hauptforderung, Nebenforderung
Sondern: Hauptforderung, Auslagen , Inkassokosten, Zinsen, Kontoführungsgebühren, Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarung.

Dann würde ich erst einmal einzelnen Positionen widersprechen, wenn du noch nichts unterschrieben hast. Also Kontoführungsgebühren, Inkassokosten kürzen, Ratenzahlungsvereinbarung - Gebühren kürzen und das schriftlich mitteilen welche Kosten du anerkennst.

Und dann deine monatliche Rate nur noch mit dem Vermerk: ausschließlich zur Verrechnung mit der Hauptforderung. Denn bis jetzt zahlst du nichts von deiner eigentlichen Forderung ab sondern ausschließlich die Kosten vom Inkassounternehmen. Das heißt im blödesten Fall zahlst du jetzt erst mal 2 Jahre nur um die Inkassokosten zu tilgen und nichts von der Hauptforderung.

Außerdem würde ich mir von dem Anwalt auch noch einmal zusenden lassen, was er sich abgezwackt hat und wieviel jetzt effektiv zur Tilgung der eigentlichen Hauptschuld an den Mandanten ging.

Dann kannst du dich ja noch einmal melden

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

lestate: Die Zinsen laufen auch weiter. Nach Basiszins ist das auch nicht gerade wenig. Zwar können das auch nicht alles Zinsen sein, aber naja.

Ansonsten hast du mit der Forderungsaufstellung natürlich Recht. Wenn man anfängt, die Forderungsaufstellung zu zerpflücken werden manche Inkassos auch ganz handzahm, weil man dann in den Topf "Lässt sich nicht ver*******rn" landet.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

MPreisen, ich bin mir nicht sicher, ob die den Basiswissen ansetzen wenn die Forderung nicht tituliert ist. Das hab ich irgendwie nicht rausgelesen, kam nicht so bei mir an als wenn es schon eine VB gibt.


ich würde deshalb wirklich nachschauen, welche Positionen die anführen und in welcher Höhe



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#10
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

die Forderung ist nicht tituliert.
Was aber, wenn ich bei dem ursprünglichen Kreditvertrag sowas wie eine Lohnabtretungserklärung unterschrieben habe, die im Vertrag mit drin stand?

Habe jetzt ein Einschreiben an die geschickt mit folgendem Text, ich hoffe, es ist so i.O.:

Sehr geehrte Frau ****,


Einer Erhöhung der Rate, wie mit der Rechtsanwaltskanzlei Wendt per Ratenvereinbarung abgeschlossen, stimme ich nicht zu.

Sollten Sie dennoch die Lohnabtretung an meinen Arbeitgeber offen legen oder mir weiterhin drohen, werde ich sofort Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, sowie das Aufsichtsgericht informieren.

Des Weiterhin bitte ich Sie, mir bis 01.01.2015 eine Kopie der Abtretung der Santander sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung zu schicken über: Hauptforderung, Auslagen, Inkassokosten, Zinsen, Kontoführungsgebühren, Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarung.


Sobald ich eine Antwort erhalten, würde ich mich gerne hier noch einmal melden.

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt habe ich nochmals eine Frage:

Die Inkasso verlangt in jedem Schreiben, dass ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate bereit stelle.

Ich mein, mehr Privatsphäre gibts doch gar nicht.

Die drohen jetzt auch damit, die Vermögensauskunft per GV zu beantragen.

Haben die da überhaupt eine Chance?

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#12
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

...und noch etwas fällt mir ein.

habe mir mal alle meine Unterlagen rausgesucht und ein Schuldanerkenntnis an den damaligen Anwalt gefunden, dass ich per Notar hätte abgeben sollen.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich das damals gemacht hätte.

Falls doch, könnte die Inkasso so nun einfach ohne Titel die Lohnpfändung machen? Was wäre, wenn ich die Annerkenntnis ohne Notar geschickt hätte.

Wenn ich die Raten nicht einmal ausgesetzt habe, zählt das dann trotzdem? Oder nur, wenn ich meine Rate nicht mehr bezahlen kann?

Danke für Hilfe!



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Kontoauszüge gehen denen nichts an, sofern es sich nur um eine Lohnpfändung handelt und nicht um eine Kontopfändung. Was sie ggf. verlangen dürfen zur Prüfung der Korrektheit der Lohnpfändung sind deine letzten 3 Lohnabrechnungen. Diese Auskunftspflicht ergibt sich aus §836 ZPO Absatz 3 . Aber auch nur dann, wen das beantragt wurde. Schau dir daher ggf. nochmal den Gerichtsbeschluss an, ob du da zur Auskunft verpflichtet wirst und sobald du einen für eine Pfändung bekommst.
Solange sie aber keinen Titel haben, haben sie 0 Anspruch auf Auskünfte dieser Art.

quote:<hr size=1 noshade>Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich das damals gemacht hätte. <hr size=1 noshade>

Gut so, das würde man mit einem Titel gleichsetzen.

quote:<hr size=1 noshade>Falls doch, könnte die Inkasso so nun einfach ohne Titel die Lohnpfändung machen? <hr size=1 noshade>

Nein. Und eine Vermögensauskunft beantragen ist genausowenig möglich ohne Titel.

Selbst wenn die einen Titel/ ein notarielles Schulanerkenntnis hätten: Es gibt eine wirksame Ratenvereinbarung, die nicht aufgekündigt wurde. Insofern gibt es ein Vollstreckungshindernis.

Ich würde nun das Aufsichtsgericht des Inkassos informieren und beantragen, denen die Lizenz zu entziehen. Offensichtlich ist das Inkasso fachlich und sachlich nicht in der Lage, Rechtsdienstlistungen zu erbringen und stört massiv den Rechtsfrieden. Denn die drohen mit Vollstreckungsmaßnahmen ohne einen Titel zu haben, um eine Verdreifachung der Ratenhöhe zu erpressen und sie erpressen Einblick in Unterlagen, die sie im Moment nichts anzugehen haben. Sie haben ja nicht einmal die Ratenzahlung gekündigt, hätten dafür auch keine Grund, da du keine Rate versäumt hast.
Dann würde ich zuschauen, wie sich das Inkasso mit Ausreden herauswindet.

Derweil stur weiter die Raten zahlen.

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-- Editiert mepeisen am 15.12.2014 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

vielen Dank für deine Antworten.

So ganz seriös wirkt das alles nicht...

Im ersten Schreiben steht, die hätten eine unterschriebene Lohnabtretungserklärung von mir vorliegen, seit den letzten zwei Schreiben keine Rede mehr davon, immer nur neue Fristen. Werde diese Erklärung nun ebenfalls verlangen, was das denn sein sollte (evtl. meinen die die Anerkenntnis?).
Und ich glaube, die sind auch von der Gesamtforderung runtergegangen. Vor zwei Monaten waren es 6.700€, jetzt stehen im Briefkopt nur noch 6.100€, nachdem ich aber nur 300€ abgezahlt habe bei denen bis jetzt...

Außerdem schreiben die, sie würden die gerichtlichen Schritte prüfen nach Ablauf der Frist bis zum 03.01.2014. Ja, 2014!!. Drunter steht die Frist für die Kontoauszüge bis 20.12.2014. Ich mein bei einem derart wichtigem Schreiben, müssten die doch mal prüfen, welche Daten die schreiben, solche Fehler sind doch sehr unseriös....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Werde diese Erklärung nun ebenfalls verlangen

Man kann natürlich nochmal eine Runde mit denen fliegen.

Ich würde das auch ruhig so formulieren: "Sie drohen mir mit dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers oder einer Pfändung? Dann legen Sie mir zuerst mal umgehen die Titelkopie oder ein vergleichbares Dokument vor. Sie haben 7 Tage Zeit, danach werde ich das Aufsichtsgericht informieren und mich dort über ihr Geschäftsgebaren beschweren. Des Weiteren legen Sie mir umgehend eine detaillierte Forderungsaufstellung vor, da sie auch hier frei erfundene Beträge eingestellt zu haben scheinen. Kontoauszüge werde ich Ihnen keine vorlegen, ich bin dazu nicht verpflichtet. Ich verweise erneut auf die wirksame und nach wie vor gültige Ratenvereinbarung, die ich gewillt bin zu erfüllen. Diskussionen darüber werde ich nicht akzeptieren. Genauso wenig werde ich eine Kündigung der Ratenvereinbarung akzeptieren."

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Jetzt warte ich mal ab, wie sie auf das erste Schreiben reagieren.

Zur Not, werde ich das nochmals so formulieren.

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Die weiteren denkbaren Vollstreckungstitel - neben dem Gerichtsurteil - sind in [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794.html]§ 794 ZPO [/URL] genannt. Nach Absatz 1 Nr. 5 kann aus Urkunden nur dann unmittelbar vollstreckt werden, wenn die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung vor einem Notar erklärt worden ist. Alles andere ist kein vollstreckbarer Titel und es müsste zunächst ein Urteil/Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.

Auch nach der Forderungsabtretung an den Inkasso-Laden kannst du dich auf die vorher abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung berufen. Das folgt aus [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__404.html]§ 404 BGB [/URL]. Wenn der Inkasso-Laden deinem Arbeitgeber gegenüber jetzt die Gehaltsabtretung offenlegt, wäre das Vertragsbruch.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Inkasso hat nun tatsächlich auf Antwort meines "Drohbriefes" die Lohnabtretung an meinen Arbeitgeber gemacht, trotz der Frist zum 03.01.2015!
Ich hatte denen die Frist gegeben bis 05.01., mir eine Forderungsaufstellung zu senden, habe ich noch nicht. Der Betrag ist definitiv um mind. 1.000€ zu hoch. Die Ratenvereinbarung wird völlig ignoriert! Auch liegt der Lohnabtretung kein Titel bei! Müsste aber doch in jedem Fall oder? Die berufen sich ausschließlich auf den damaligen Kreditvertrag mit Santander, in dem stand, dass ich der Lohnabtretung einwillige.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Da ich verheiratet bin, bin ich doch jetzt erst einmal unterhaltspflichtig lt. Lohnsteuerkarte, oder? Sollte in diesem Fall mein Arbeitergeber einfach den Antwortbrief ausfüllen mit "einer Person unterhaltspflichtig", "monatliche Überweisung: 60,00€" ??? Dann müsste das Inkasso ja erst wieder vor Gericht beantragen, dass meine Frau nicht als unterhaltspflichtig angesehen wird, oder? Ich kann monatl. 150€ zahlen wie lt. Vereinbarung, laut Inkasso pfändbar: 380€....
Ist es nun am Besten, ich gehe zum Anwalt? Leider habe ich für einen solchen kein Geld momentan. Welche Möglichkeiten hat mein Arbeitgeber? Der muss nun innerhalb zwei Wochen den Antwortbrief abschicken und ab nächsten Monat den Lohn abtreten. Darf der das überhaupt ohne Titel? Reicht der Kreditvertrag mit der "Lohnabtretungsklausel"??

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Auch liegt der Lohnabtretung kein Titel bei!

Lohnabtretung ist ja was anderes als eine Pfändung. Eine Lohnabtretung muss nur so nachgewiesen werden, dass ein entsprechend von dir unterschriebenes Dokument vorgelegt wird.

quote:
Ich kann monatl. 150€ zahlen wie lt. Vereinbarung, laut Inkasso pfändbar: 380€....

Was das Inkasso gerne gepfändet hätte und wie die Realität aussieht, mag vollkommen unterschiedlich sein. Bei deinen 1700€ netto werden bei 1 Unterhaltspflichtigen maximal 125,83€ gepfändet. Wie du selbst anhand der Freibeträge herausgefunden hast. Da das weniger als die 150€ sind, könnte man sich auch theoretisch hinstellen und es dabei belassen und die einfach pfänden lassen. Dann kriegen sie am Ende weniger als denen zusteht.

quote:
Der Betrag ist definitiv um mind. 1.000€ zu hoch


quote:
Welche Möglichkeiten hat mein Arbeitgeber?

Er könnte einfach der Lohnabtretung widersprechen, formlos und ohne weitere Begründung. Man kann natürlich andeuten, dass man Kenntnis darüber hat, dass die Anzeige der Lohnabtretung widerrechtlich erfolgt sei.

Wichtig ist natürlich, dass es entweder eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt, die Lohnabtretungen ausschließen oder sonst etwas, auf das sich der Arbeitgeber stützen kann. Wenn der Arbeitgeber sagt, er könne rechtlich der Abtretung nicht widersprechen, akzeptiere das.

Ansonsten würde ich den Weg zum Anwalt empfehlen, sowie zur Polizei (Strafanzeige wegen Nötigung). Es gibt eine Ratenvereinbarung, du hast sie eingehalten und das Inkasso fordert auch 1000€ zu viel, will sich widerrechtlich über die Lohabtretung bereichern, hat zuvor mit Versuch, einfach einseitig die rate zu erhöhen Geld erpressen wollen, was denen so nicht zusteht.
Bei deinem Verdienst ist ein beratungsschein wohl eher nicht möglich.

Ich würde daher empfehlen, wenn du mit dem Anwalt einen Termin ausmachst, direkt zu ihm zu gehen mit A) der Info, dass du seine Kostennote ggf. in Raten bezahlst und B) mit dem klaren Auftrag, die Abtretung mit einstweiliger Verfügung aufheben zu lassen und zudem mit Auftrag, direkt per negativer Feststellungsklage die 1000€ unberechtigter Forderung beizukommen.

Falls alles nichts hilft, könnte man den Arbeitgeber anweisen, das gepfändete Geld bei Gericht zu hinterlegen, weil die Anzeige der Lohnabtretung widerrechtlich erfolgt sei und man erhebliche Zweifel daran habe, dass das Inkasso überhaupt dieses Geld in dieser Höhe fordern darf, auch weil keine Vollmacht vorliegt. Dann kommt auch das Inkasso erst mal nicht ans Geld ran und man kann auch hier wieder "in Ruhe" das ganze klären. Geschickt wäre es dann, jeweils selbstständig bei Gericht die Differenz zur ursprünglichen 150€-Rate aufzufüllen, denn die Hinterlegung bei Gericht ist ebenfalls schuldbefreiend und so kann man immer argumentieren, dass man ja weiterhin die 150€-Rate bezahlt hat ;-)
Ohne weiteren Gerichtsbeschluss kommt das Inkasso dann an das gepfändete Geld trotzdem nicht ran.

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-- Editiert mepeisen am 02.01.2015 12:55

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Bei deinen 1700€ netto werden bei 1 Unterhaltspflichtigen maximal 125,83€ gepfändet. Wie du selbst anhand der Freibeträge herausgefunden hast.


ja, das wäre mir ja dann egal, sollen sie ruhig pfänden. Aber wird denn meine Ehefrau nun wirklich mit netto 1.200€ als unterhaltsberechtig angesehen oder nicht? Das ist entscheident.

quote:
Lohnabtretung ist ja was anderes als eine Pfändung. Eine Lohnabtretung muss nur so nachgewiesen werden, dass ein entsprechend von dir unterschriebenes Dokument vorgelegt wird.


Mag sein, aber ich habe doch immer noch eine gültige Ratenvereinbarung! Mein Arbeitgeber ist ja nun der Einzige, der widersprechen kann, richtig? Kann dieser sich auf die Ratenvereinbarung berufen?

quote:
Wichtig ist natürlich, dass es entweder eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt, die Lohnabtretungen ausschließen oder sonst etwas, auf das sich der Arbeitgeber stützen kann.


Das einzige im Arbeitsvertrag ist "der Mitarbeiter darf ihre Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger Zustimmung des Unternehmens verpfänden oder abtreten. Die Zustimmung erfolgt im freien Ermessens des Unternehmens."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das ist entscheident.

Nein, im Moment nicht, da noch nicht gepfändet wird, sondern es nur eine Lohnabtretung gibt. Dein Arbeitgeber muss sich bei der Abtretung zunächst an die Pfändungsfreigrenze halten.
Theoretisch könnte das Inkasso auf die Idee kommen, den Pfändungsfreibetrag für dich herabsetzen zu lassen wegen dem verdienst der Ehefrau, das geht aber nur über einen Antrag bei einem Gericht (k.A. ob das auch ohne Titel geht, ich bezweifele das) und da kann man dann auch die Sinnfrage stellen bzw. anmerken, dass die Anzeige der Lohnabtretung widerrechtlich gemacht wurde. Ziemlich dumme Situation fürs Inkasso ;-)

quote:
Kann dieser sich auf die Ratenvereinbarung berufen?

Der Drittschuldner kann nur relativ schwer Einwände gegen die Abtretung erheben. Aber das Inkasso bzw. der Gläubiger schaut dumm aus, würde es gegen den Arbeitgeber klagen und dann würde das Gericht feststellen, dass die Anzeige der Lohnabtretung sowieso widerrechtlich war.

quote:
Das einzige im Arbeitsvertrag ist "der Mitarbeiter darf ihre Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger Zustimmung des Unternehmens verpfänden oder abtreten. Die Zustimmung erfolgt im freien Ermessens des Unternehmens."

Na das ist doch was. Dann wäre das Einfachste, wenn der Arbeitgeber einfach nur kurz schreibt: "Wir widersprechen der Lohnabtretung." Sprich: Wenn dein Arbeitgeber auf deiner Seite wäre. Und du zahlst weiterhin stur und brav die 150€. Fertig aus. Dann würde der Ball beim Inkasso liegen bzw. dann muss der Gläubiger über ein Gericht erst einen Titel bekommen. Einem Mahnbescheid kann man widersprechen und vor Gericht die (bis dahin immer noch) erfüllte Ratenzahlung vorbringen. Mich würde wundern, wenn ein Gericht dann der Klage statt gibt. Wichtig ist, dass du denen keinerlei Grund gibst, die Ratenvereinbarung zu kündigen. Es muss also jede Rate bezahlt werden. Ich hoffe, du hast als Reflex keine Rate ausgelassen im Dezember oder so.

Also: Mit Arbeitgeber sprechen, dass er der Lohnabtretung widerspricht und weiterhin die 150€ zahlen, dann brauchst auch nicht zu einem Anwalt. Achja: Hast du die Forderungsaufstellung mal bei der Hand, dass man drüber schauen kann ob die wirklich um 1000€ zu hoch ist? Dann würde ich nämlich auch trotzdem den gang zu einem Anwalt empfehlen mit dem Auftrag einer negativen Feststellungsklage.

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-- Editiert mepeisen am 02.01.2015 18:22

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#22
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mein Chef ist auf meiner Seite. Ich sag ihm gleich am Montag, dass er widersprechen soll.

Habe die Aufstellung soeben erhalten.

Die Gesamtforderung beläuft sich nun auf 6.008€.
Davon 4.991€ Hauptforderung sowie 1.016€ Zinsen!
(5,00% + Basiszinssatz)

Ich habe aber damals die Ratenvereinbarung auf einen Gesamtbetrag abgeschlossen! Nach Abzug der Raten wären das nun genau o.g. Hauptforderung!
Ich denke nicht, dass ein Inkasso nach Abtretung nochmal Zinsen draufhauen darf???
Bei Abtretung zum 23.06. betrug die Hauptforderung 6.021€ und Zinsen 882€... Ich werde daraus nicht schlau..

Auf der Urkunde zwischen Santander und Inkasso ist kein Betrag angegeben. Die Aufstellung ist allein vom Inkasso

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist die Aufstellung irgendwie detailliert oder sind das nur diese zwei Summen genannt?
Wenn ja, ist das so verkehrt womöglich nicht. Du hättest demnach bisher exakt 930€ gezahlt, richtig? Diese Zahlungen wurden anscheinend direkt auf die Hauptforderung verrechnet. Das ist soweit ganz gut. Da die Zinsen weiterlaufen, haben sie sich in der Summe auch etwas erhöht.

Oder anders herum: Du hattest am 23.6.2014 noch 6900€ Schulden, jetzt "nur noch" 6000€.

Oder hast du deutlich mehr gezahlt seitdem?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#24
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, ich zahle zwar jeden monat meine Rate aber der Zinsbetrag wird immer höher?? Das ist dort monatlich aufgeführt.

In sich mag das schon stimmen, aber der Anwalt hat 9.980€ verlangt, die ich monatlich abbezahlen soll mit 150€.
Dann hätte ich bis jetzt 4.950€ abbezahlt und nach Abtretung kommen wieder 1870€ drauf?

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#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hab das Ganze nur überflogen

Man müsste mal sehen was Du damals im Zusammenhang mit dem RA unterschrieben hast ?

Warst Du irgendwann mal mit der ratenzahlung in Verzug ?

Kannst Du mal die letzte Forderungsaufstellung des RAs hier verlinken ?

Gibt es irgendeine Aufstellung des Inkassobüros ?

Das Inkassobüro ist jetzt der neue Forderungsinhaber oder lediglich vom RA zum Forderungseinzug beauftragt ?

Wenn Du verlinkst dann amen und Anschrift abdecken

Das Inkassofirmen gebührentechnisch gerne tricksen ist kein Geheimnis

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
In sich mag das schon stimmen, aber der Anwalt hat 9.980€ verlangt, die ich monatlich abbezahlen soll mit 150€.
Dann hätte ich bis jetzt 4.950€ abbezahlt und nach Abtretung kommen wieder 1870€ drauf?

Ah ok, du beziehst dich auf die kompletten 3 Jahre? Das kann vielleicht stimmen, wenn man die Zinsen noch berücksichtigt. Grob überschlagen kommt das aber wirklich zu viel vor. Es hilft nichts. Fordere eine komplette detaillierte Forderungsaufstellung an, nachdem dein AG der Abtretung widersprochen hat, dann wird man sehen, was los ist. Und man wird dann auch sehen, ob der Gang zu einem Anwalt notwendig ist oder nicht. Wie gesagt: Weiterhin brav die 150€ abbezahlen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#27
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich stoße das Thema nochmals an. Mein Arbeitgeber sagt, er kommt nicht raus aus der Sache, muss also die Lohnabtretung machen. Er meinte auch, dadurch dass ich ledig war, als ich den Kredit abgeschlossen habe, gelte ich auch bei der Pfändungstabelle als ledig. Stimmt das??
Der Anwalt meines AG hat das Inkasso mit der gültigen Ratenvereinbarung konfrontiert. Darauf meinte die Dame dort, ich wäre mit einer Rate im Rückstand gewesen. Es kann natürlich sein, dass ich auf Grund des Dauerauftrages den ersten Monat nach Kündigung durch Santander, die Rate noch an den Anwalt von vorher bezahlte hatte. Ist dieser nicht verpflichtet, das Geld dann an den neuen Gläubiger weiterzuleiten?? Außerdem habe ich nie eine Mahnung oder so was erhalten. Jetzt kam ein Brief des Inkassos, ich dem ich "erinnert" werde, die "offene Rate von 150,00€ schnell zu begleichen." Außerdem: "Bitte zahlen Sie in Zukunft pünktlich Ihre Raten, damit Sie keine Probleme bekommen". Also ich bin mir nicht sicher, aber hat das Inkasso mit diesem Schreiben nicht der Ratenvereinbarung über 150,00/Monat zugestimmt bzw. anerkannt und muss sich nun auch daran halten? Ich muss bis 17.02. meinen Arbeitgeber ein anwaltliches Schreiben vorlegen, in dem auf die noch zu klärenden Umstände in meinem Fall hingewiesen wird, ansonsten werden ab nächsten Monat 400€ abgebucht. Was soll ich nun nur tuen? Denkt ihr, ein Anwalt kann so ein Schreiben kurzfristig aufsetzten und wie teuer ist soewtas?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Stimmt das?? <hr size=1 noshade>

Nein, das ist Blödsinn.
Es gilt stets der aktuelle Status. Wenn du derzeit verheiratet bist, dann gilt die höhere Freigrenze.

quote:<hr size=1 noshade> Ist dieser nicht verpflichtet, das Geld dann an den neuen Gläubiger weiterzuleiten?? <hr size=1 noshade>

Normalerweise gibt es darüber zwischen Inkasso und Bank eine vertragliche Vereinbarung, richtig. Zudem hilft dir §407 BGB : Solange du von der Abtretung nichts weißt, darfst du schuldbefreiend auch an die Santander zahlen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich muss bis 17.02. meinen Arbeitgeber ein anwaltliches Schreiben vorlegen, in dem auf die noch zu klärenden Umstände in meinem Fall hingewiesen wird, ansonsten werden ab nächsten Monat 400€ abgebucht. Was soll ich nun nur tuen? Denkt ihr, ein Anwalt kann so ein Schreiben kurzfristig aufsetzten und wie teuer ist soewtas? <hr size=1 noshade>

Dann würde ich folgendes machen: Gehe zu einem Anwalt und beauftrage ihn, ohne Vorankündigung per einstweiliger Verfügung bzw. Eilantrag noch diese Woche die angezeigte Lohnabtretung für unwirksam erklären zu lassen (bzw. diese Woche noch den Antrag zu Gericht bringen). Nimm am besten alle Kontoauszüge mit, so dass glaubhaft gemacht werden kann, dass du keine Rate ausgelassen hast. Auch die Ratenvereinbarung mit dem Ursprungsgläubiger mit zum Anwalt nehmen.
Der Vorteil bei dieser Variante ist: Das Inkasso muss deinen Anwalt bezahlen.

Wenn du deinen Anwalt einfach nur einen Brief für deinen AG schreiben lässt, hast du Schwierigkeiten, das Geld für den Anwalt irgendwann erstattet zu bekommen.

Dem Inkasso würde ich gar nicht antworten, die bekommen das mit der Verfügung mit. Einfach stur weiter die Raten bezahlen. Ggf. kann dein Anwalt im Nachgang dem Inkasso nochmal einen Brief schreiben mit Aufforderung, eine aktuelle Forderungsaufstellung vorzulegen, damit man das mit den Zinsen Und Co genauer prüfen kann.

Dem Arbeitgeber kann deinen Anwalt diese Woche einen Brief schreiben, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wurde und dass er das Geld bitte nicht auskehren möchte, sondern bis zur Entscheidung über die Verfügung zurückhalten möge. Mehr nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.02.2015 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
MaHa4
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube der Brief, indem über den Verkauf der Forderung berichtet wurde, kam am 27.08.14. Ein paar Tage später hab ich dann per Dauerauftrag die Rate noch an den alten Anwalt gezahlt. Habe nicht schnell genug reagiert.

Was ist mit dem Erinnerungsschreiben vom Inkasso? Ist das keine Anerkennung der Rate von 150,00€?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Habe nicht schnell genug reagiert.

Im Zweifel hat es sich einfach unglücklich überschnitten. Aber wie gesagt: Die können und dürfen dir daraus normalerweise keinen Strick drehen.

quote:
Was ist mit dem Erinnerungsschreiben vom Inkasso? Ist das keine Anerkennung der Rate von 150,00€?

Das Erinnerungsschreiben ist doch erst mal egal, da du doch mit keiner Rate in Verzug bist. Und natürlich könnte man nun sagen, dass die das anerkannt haben, aber A) solange die die Lohabtretung nicht zurückziehen, würde wohl auch gepfändet werden, da dein Arbeitgeber die Lohnabtretung wohl anerkennen will und B) gibt es nichts anzuerkennen, denn es gab längst eine Ratenvereinbarung und solange du nicht in Verzug bist, müssen die sich daran halten.

Ich vermute, mit dem Brief wollen die dich ablenken, damit du keine Gegenmaßnahmen ergreifst und damit dann gepfändet wird. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen: Geh zu einem Anwalt, beauftrage den am morgigen Freitag eine einstweilige Verfügung zu beantragen und den Arbeitgeber aufzufordern, das gepfändete Geld bis zur Entscheidung der einstweiligen Verfügung zurückzuhalten und nicht ans Inkasso zu zahlen. Zahle weiterhin die Raten.

Womöglich haben die diese angeblich fehlenden 150€ auch gar nicht verrechnet und sie sind im Nirvana verschwunden? Das darf nicht sein. Daher auch den Anwalt beauftragen, eine Forderungsaufstellung anzufordern, damit du das prüfen kannst. Die verarschen dich sonst nur.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.02.2015 17:50

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