Lowell Inkasso Wuppertal - Nötigung?

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Lowell Inkasso Wuppertal - Nötigung?

Hallo Leute,

leider hat mich jetzt folgendes Inkasso angeschrieben: Inkasso Becker Wuppertal.

Es geht sich um eine Forderung in Höhe von 390,44 € welche sich laut deren Forderungsaufstellung so zusammensetzt:
offene Beträge: 306,90 € (stimmen soweit, da hier wirklich nicht bezahlt wurde, Clever Fit Fitnessstudio)
Bankkosten bish. Gläubiger: 8 €
Mahnspesen bish. Gläubiger: 2,50 €
4,12 % (5,00 % über Basisznssatz aufgrund der Hauptforderung): 2,84 €
Erstattung der vertraglich mit dem Gläubiger vereinbarten 1,30 Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV RVG i.V.m. § 14 RVG aus 306,90: 58,50 €
Erstattung der vertraglich mit dem Gläubiger vereinbarten Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale analog Nr. 7002 VV RVG: 11,70 €


Ich habe also, weil es wirklich mein Fehler war, 320,- € zweckgebunden mit dem Betreff "Hauptforderung + erlaubte Auslagen" überwiesen.

Es war dann auch Ruhe, dann ist jedoch ein Schreiben gekommen in dem knapp 140 Euro gefordert wurden. Habe ich dann ignoriert. Jetzt ist kurioserweise erneut eins gekommen mit nur noch 110 Euro offen. Natürlich sind die E-Mails nicht angekommen / wurden nicht beantwortet.

Was mich sehr stutzig macht ist folgender Passus:
"Vermeiden Sie die gegebenenfalls anfallenden Kosten der Titulierung im gerichtlichen Mahnverfahren von weiteren EUR 83,75. Wird dann die neue Gesamtforderung von voraussichtlich EUR 195,36 nicht binnen 2 Wochen gezahlt, drohen auch noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen neben Kosten"

Ich finde das es hier schon eine Nötigung ist.

Habe jetzt mal folgendes Schreiben aufgesetzt, welches ich dann per Einschreiben verschicken möchte. MIt einem Zeugen der dies Bestätigen kann:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste ich feststellen, dass Sie die billigste Masche abziehen die es gibt. "E-Mails angeblich nicht angekommen." (E-Mail vom 30. Oktober 2019 um 13:46 Uhr, sowie 08. Dezember 2019 um 22:29 Uhr.

Ich habe erneut ein Schreiben von Ihnen erhalten, 10.02.2020, indem plötzlich die Forderung um gute 30,- € verringert wurde obwohl im vorletzten Brief noch von guten 140,- Euro die Rede war.

Gerne können Sie Ihre Kosten mithilfe eines Würfels berechnen lassen, jedoch haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich diese Kosten nicht bezahlen werden.

Da es Sie es bis zum heutigen Tage nicht geschafft haben mir eine detaillierte Forderungsaufstellung zukommen zu lassen weise ich diese Fantasiekosten erneut zurück.

Sollten Sie mir eine Aufstellung zukommen lassen, so beachten Sie bitte, dass ich hierfür sämtliche Unterlagen wünsche. Dies schließt eine Kopie des Vertrages mit dem Ursprünglichen Gläubiger mit ein und eine detaillierte Auflistung aller Kosten die Sie fordern. Selbstverständlich mit Kopien der Kontoauszüge, falls die Kosten nicht ersichtlich sind.

Ihr Schreiben vom 10.02.2020 umfasst weiterhin, wie ich finde, eine Nötigung, da mir hier „Vollstreckungsmaßnahmen" angekündigt werden, ohne das ein Titel vorliegt.

Ich erwarte hiermit Ihr „Erledigt" Schreiben bis zum 03. Februar 2020.

Sie werden kommende Woche ebenfalls diese E-Mail als Einschreiben via Post erhalten.



Mit freundlichen Grüßen
"

Ich wäre daher für Meinungen sehr dankbar.


Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ich erwarte hiermit Ihr „Erledigt" Schreiben bis zum 03. Februar 2020. Schwierig - selbst Inkassounternehmen verfügen üblicherweise nicht über die Fähigkeit zu Zeitreisen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich erwarte hiermit Ihr „Erledigt" Schreiben bis zum 03. Februar 2020. Schwierig - selbst Inkassounternehmen verfügen üblicherweise nicht über die Fähigkeit zu Zeitreisen...


:crazy: Vielen dank, es sollte natürlich der 03. März 2020 sein :party:

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Ich finde das es hier schon eine Nötigung ist.
Ich nicht. Das ist lediglich ein Hinweis über Kosten die noch entstehen können.
Mit dem Rest gehe ich konform.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich sehe hier überhaupt keine Nötigung seitens des IB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Ich finde das es hier schon eine Nötigung ist.

Nein, ist es eher nicht.
Es wird auf negative Folgen in Form von möglichen Kosten hingewiesen.
Nahe an der Grenze, aber noch nicht überschritten.



Zitat (von inkassoopfer2020):
leider musste ich feststellen, dass Sie die billigste Masche abziehen die es gibt.

Na, wenn man selber auch nur die billigste Variante nimmt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe hier überhaupt keine Nötigung seitens des IB.

Zur Erinnerung. Vodafone wurde für eine pauschale Ankündigung eines Schufa-Eintrages schon mal gerügt von Gerichten und es wurde erklärt, dass man darin eine Nötigung sehe. Gefehlt hat der Passus, dass bei einem Widerspruch auch kein Schufa-Eintrag erfolgt.

Auch hier fehlt völlig der Hinweis, dass man auch dem Mahnverfahren ja widersprechen kann. Davon abgesehen, dass es Schwachsinn ist, wenn bereits mehr als nötig bezahlt wurde (also mehr als Hauptforderung und aufgeführte Kosten), dann für die verbliebenen 70,20€ Inkassokosten über 140€ aufzurufen. Das deutet auf irgendeine verbotene Kostendopplung hin.

Nichts desto trotz würde ich das aber auch nur zum Anlass nehmen, mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos zu beschweren. Sie mögen doch dem Inkasso mal mittels Auflagen erklären, dass solch eine Nötigung nicht erlaubt ist und dass sie gefälligst das RVG zu beachten haben und mit dem Unsinn aufzuhören haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nötigung ist das nicht. Halt die üblichen Bettelbriefe. Cool bleiben, schläft ein bzw wird mangels Durchsetzungsfähigkeit irgendwann ausgebucht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

vielen dank für die lieben Ratschläge. Damit hier alle was zu lachen haben gibt es ein Update:
Haben heute einen weiteren "Bettelbrief" bekommen.

Zitat:

"Betreff: "Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens"

Sehr geehrte(r) xxxx,

nachdem Sie die offene Forderung unseres Auftragsgebers bisher nicht ausgeglichen haben, blieb ihm keine Wahl: Er hat uns beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Dadurch sind schon jetzt weitere Kosten* entstanden.

Die aktuelle Gesamtforderung beläuft sich daher auf:

136,77 €



Sicher wollen Sie vermeiden, dass sich die Kostenspirale durch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides und eine möglicherweise darauf folgende Zwangsvollstreckung noch weiter dreht. Wir konnten unseren Auftraggeber überzeugen, Ihnen noch eine letzte Chance zu geben:

Zahlen Sie bis zum nächsten Montag
116,52 € und profitieren Sie von der hierdurch eintretenden Kostenreduzierung.

Sollten Sie nicht zahlen, werden wir Ihre Leistungsfähigkeit nochmals prüfen und dann gegebenenfalls den Mahnbescheid beantragen. Mit unserem Auftraggeber ist unsere Vergütung entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vereinbart. Ihnen entstehen also die gleichen Kosten wie bei einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Sie finden die Kosten auf dem Mahnbescheid als "Schadensersatz aus Verzug nach §§ 280, 286 BGB".

Ihr Vorteil: Sie vermeiden den kostenintensiven Vollstreckungsbescheid und die für Se mit vielen Nachteilen verbundene Zwangsvollstreckung!

Zitat Ende

Ich bin ja fast vom lachen vom Stuhl gefallen. Also es wurde ein Mahnbescheid beantragt, aber sie bieten mir noch eine letzte chance zu bezahlen bevor sie einen Mahnbescheid beantragen? Hmm Logikfehler oder übersehe ich was? :devil:

Sehr interessant ist auch, dass die Forderung jetzt plötzlich geringer wird, wenn bis Montag bezahlt wird.

Ich glaube da sollte man sich noch mal beschweren, also beim zuständigen Aufsichtsgericht. :grins:

Ich wünsche euch allen eine gute Zeit, hoffentlich ist die aktuelle Kriese bald überstanden, aber immerhin haben wir jetzt was zu lachen. :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mcslr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab genau die selbe Drohung über einen Mahnbescheid erhalten. Angeblich hätte ich die Fitnessstudio Kosten aus 2013 im Jahr 2018 nicht komplett beglichen, jetzt wollen die 300 statt der damaligen 140 wollte das abstottern aber die wollen mehr als 85 Euro monatlich in Raten haben. Beim Antwortschreiben war auch ein Formular zum ausfüllen dass denen da Recht zur Lohnpfändung ausspricht. Hab jetzt nichts geantwortet und am 10. Endet die auferlegte Frist, wenn's zum Mahnbescheid kommt zahl ich einfach..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es im Jahr 2018 eine Zahlung von dir oder was genau war in 2018?
Denn Forderungen aus 2013 sind verjährt...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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