MB nach eingestellter Ratenzahlung ohneMahnung

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Crossbär
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
MB nach eingestellter Ratenzahlung ohneMahnung

Eine kuriose Geschichte zu der ich etwas weiter ausholen muß:
Nach dem man mir 1997 nach einem Verkehrsunfall aus 1995 Vorsatz unterstellte forderte meine Rechtschutzversicherung unter Vorbehalt gezahlte Verfahrenskosten von etwa 14000,-DM zurück. Ich bot vorerst 100,-DM/Monat an. dies wurde akzeptiert und man wollte sich nach einigen Monaten wieder melden um die Sache bzw. die Ratenhöhe endgültig Festzulegen. Ich habe dann bis im Sommer 2005 die Raten von 100DM (51,13€) gezahlt ohne irgend etwas von der Versicherung zu hören. In 2005 habe ich dann dort angerufen um über einen eventuellen Vergleich o.ä. zu sprechen. Da es NIE einen wirklichen Schriftwechsel mit Ausnahme der Vorabvereinbarung von 100,-DM aus 1999 mit der Versicherung gab, gab es auch kein Aktenzeichen. Der Sachbearbeiter versuchte den Vorgang zu finden aber aber mit mäßigem Erfolg. Nach seinen Worten hatte er "da was" gefunden aber keine Zahlungen etc. Nach seinen Worten wäre ein Vergleich durchaus denkbar wenn mindestens ein Drittel gezahlt werden könnte. Ich bat Ihm mir das schriftlich mitzuteilen. Als ich nach Wochen nichts von der Versicherung erhalten habe, habe ich die Ratenzahlung eingestellt da bereits weit mehr als ein Drittel gezahlt war. Ich habe zumindest damit gerechnet wenigstens dann Nachricht zu erhalten bzw. einen Sachbearbeiter oder ein Aktenzeichen zu bekommen.
Es ist dann nichts mehr passiert bis zum Februar diesen Jahres. Ich erhielt einen Mahnbeschid über gut 4000,-Euro plus Zinsen/Kosten in dem man sich auf ein Verfahren, zwar mit dem damaligen Unfallgegner, aber aus 2001 berief. Zu dieser Zeit wie auch Später bestand keinerlei Kontakt mit der Versicherung.
Ich habe dem MB dann erstmal komplett wiedersprochen.

Nun habe ich post vom zuständigen Gericht bekommen mit einem Schreiben des Anwalts der Gegenseite in dem Ausführlich erklärt wird warum der Versicherung die Forderung Zusteht. Der eigentlichen Forderung kann oder will ich auch garnicht wiedersprechen.

Meine Frage ist eine andere. Hat die Versicherung dadurch, das Sie sich in keinster Form bewegt hat, nicht stillschweigend den (leider mündlichen) Vergleich angenommen? Hätte ich nicht in irgend einer Form eine Forderungsaufstellung oder eine Mahnung erhalten müssen?

Gibt es durch versämte Fristen oder ähnlichem die Möglichkeit um die noch offene Forderung zu kommen?

Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schwieriger Sachverhalt
Du müsstest zumindest explicit nachweisen welcher MA Dir wann genau den Vergleich angeboten hat - Genau genpmmen hat er lediglich die Möglichkeit eines Vergleiches ( lt Deinem Posting ) nur erwähnt
Du hast ebenfalls kein angebot gemacht sondern hast es einschlafen lassen

lg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Crossbär
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist schon richtig, Nachweisen oder beweisen kann ich da nichts. Aber ist es denn richtig das es keinen Schriftwechsel o.ä. seit 1999 gegeben hat? hätte sich die Versicherung nicht auch in irgend einer Form melden müssen? zumindest nach dem ich die Zahlung eingestellt habe? Gibt es nicht sowas wie Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen bevor ein Mahnbescheid beantragt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Nein, ist es nicht!
Solange die Forderung vergleichsgemäß abgewickelt wurde bestand für den Gläubiger gar keine Veranlassung Kontakt mit Ihnen aufzunehmen!? Klar wäre es schön, wenn man z.B. jährliche eine aktualisierte Forderungsaufstellung erhielte. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.
Im Übrigen halte ich es (ausnahmsweise) mit thehellion: Sie hatten sich über eine (theoretische) Möglichkeit unterhalten. Das bedingt keine Verpflichtung der Versicherung! Warum sollte diese auf 4.000,- Euro verzichten, wenn es dafür gar keinen Grund gibt. Das würde doch nur Sinn machen, wenn bei Ihnen Zahlungsunfähigkeit festgestellt würde?
Oder würden Sie einfach so 4.000,- Euro verschenken ... ? :)

1x Hilfreiche Antwort

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