Mahn- und Vollstreckungskosten von Inkasso bezahlen trotz ...

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Mahn- und Vollstreckungskosten von Inkasso bezahlen trotz ...

Guten Tag,

meine Frage ist folgendes.

Hatte vor über 7 Monaten bei H&M vor Ort gekauft und das Geld mit der Sparkasse Karte bezahlt.

Leider wurde es 3 Wochen später ausversehen der Lastschrift zurück genommen, die ich 4 Tage später bemerkt hatte.
Habe sofort gehandelt und den Betrag plus Gebühren zurück überwiesen und als Verwendungszweck folgendes geschrieben „ xx,x Betrag gekauft am xx.xx.18 in (Stadt) mit der Referenznummer"

Seit ca 5 Monaten bekam ich trotzdem von der Hanseatischen Inkasso Dienst (beauftragt von H&M) Mahnungen die ich dann mit der Begründung „Forderung beglichen bitte um Forderungsaufstellung" abgewimmelt habe.
Es tat sich nichts, nun bis vor 3 Wochen, es wurde mir Mahn und Vollstreckungsbescheid gesendet vom Amtsgericht, die ich widersprochen habe.

Ich wurde angerufen 3 Tage später von HIT und ich habe mein Fall geschildert, es hieß seitens HIT das H&M dennen nichts davon erzählt hat und diese denn Fall bei H&M nachgehen werden aber ich solle bitte den Widerspruck also mein Rechtsmittel zurückziehen damit es für mich nicht teuerer wird.

Ich habe daraufhin den Rechtsmittel zurück gezogen, nun bekam ich vor 4 Tagen ein Schreiben wodrin folgendes stand :

„wir teilen mit das im November auf mehrmalige Anfrage beim Onlineshop von H&M Ihre Zahlung in Höhe von 57,13 weitergeleitet wurden"

„Uns bleibt daher lediglich Sie zu bitten, die entstandenen Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungstitel an uns auszugleichen diese wären 113€ „

Nun meine Frage ist, wieso soll ich diese Zahlen wenn H&M so dumm ist und ein zurückgezahlen Betrag auch nach Monaten nicht weiterleitet und stattdessen ein Inkassobüro einschaltet ?

Nun muss ich diese „bitte" nach gehen und zahlen oder ?

Ich danke euch für die Antworten schon mal.

Post vom Inkassobüro?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Du hast deinen WI zurückgenommen und die haben einen Titel.
Insofern werden die vollstrecken können wenn du nicht zahlst.
Aber tröste dich, durch deine Rückbuchung warst du in Vollzug und hast die Kosten sowieso zu tragen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich habe daraufhin den Rechtsmittel zurück gezogen, nun bekam ich vor 4 Tagen ein Schreiben wodrin folgendes stand

Warum machst du so einen Blödsinn nur? Die haben das Geld, also durften die nichts fordern..... Sowas passiert, wenn man sich nicht informiert, stattdessen unsinniger weise anruft und sich dann am Telefon richtig kräftig verarschen lässt.

Zitat:
Nun muss ich diese „bitte" nach gehen und zahlen oder ?

Ich würde das Gericht informieren, dass du an deinem Widerspruch fest hältst. Dass du hier mittels Falschinformationen vom Inkasso zu einer falschen Willenserklärung gebracht wurdest. PUNKT!

Die weiteren Gebühren sind nicht dein Problem. H&M hat das selbst auszubaden.

Wenn das Inkasso etwas will, soll es das vor Gericht begründen.

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#3
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ich habe daraufhin den Rechtsmittel zurück gezogen, nun bekam ich vor 4 Tagen ein Schreiben wodrin folgendes stand

Warum machst du so einen Blödsinn nur? Die haben das Geld, also durften die nichts fordern..... Sowas passiert, wenn man sich nicht informiert, stattdessen unsinniger weise anruft und sich dann am Telefon richtig kräftig verarschen lässt.

Vielm dank für die nette und menschliche Hilfe aber ich bin ein Mensch aus Fleich und Blut und darf auch Fehler machen, deshalb sind wir auch menschen.
Ich weiß wohl das man versucht mir zu Helfen die ich auch sehr schätze und dafür tief dankbar bin...

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gab es schon einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht? Wenn ja, wann exakt kam dieser an?

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#5
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Gab es schon einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht? Wenn ja, wann exakt kam dieser an?



Nein es gab keine

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann ist ja "noch" nichts passiert. Wie gesagt: Dem Gericht schicken, dass man an dem Widerspruch festhält und gut.
Dem Inkasso senden, dass denen nie irgendeine Gebühr zustand und dass man auch nichts bezahlt. Wenn sie etwas wollen, sollen sie sich an H&M wenden, denn die sind selbst Schuld, wenn sie ein Inkasso beauftragen, obwohl längst bezahlt wurde.

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#7
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Dankeschön also aıf jedenfall an doch an den wıdersruch festhalten ob der Inkasso Büro doch darauf verzichtet oder nicht

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

ja. denn ansonsten können die einfach einen VB beantragen und das Geld am Ende pfänden.

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#9
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Heute ist ein Antwort von Hit als Schreiben gekommen, es heißt bevor das gerichtliche Verfahren gegen mich beantragt wurde wurden Briefe Versand die wir nicht beantwortet haben und als das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde wurde es widersprochen und der Sachverhalt aus meiner Sicht dargelegt (dass ich schon mehr als Monate zurück überwiesen habe)

Und es heißt weiter das die Zahlung an einem falschen unternehmen also an den online Shop Von H&M geleistet wurde (das Geld hat auch H&M Geschäft Filiale von meinem Konto abgebucht also habe ich das Geld eben zurück gesendet online auf das gleiche Kontonummer wo es abgebucht wurde mit Betreff und nun heißt es dass soll ein online Shop gewesen sein und war somit angeblich falsch.)

Und aufgrund dieser Tatsachen war eine zuordnung seitens H&M wohl unmöglich und diese musste von H&M auf einem unzugeordnete Konto separiert werden und erst im Nachhinein durch die Intervention der Inkassobüro wurde erst seitens H&M richtig zugeordnet heißt es.
Diese isr nun zuzulasten aufgrund dieser Tatsachen schreiben die.

deshalb soll ich die Gerichtsgebühren bezahlen

Nur die Sache wird langsam komisch, jetzt habe ich das Gericht per E-Mail benachrichtigt beziehungsweise per Schreiben das ich an meinem Widerspruch festhalte und mal schauen was jetzt wird und wie es wohl weitergeht.





-- Editiert von NormaleBürger am 05.12.2018 20:42

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dass es falsch gewesen sei, ist doch völliger Blödsinn. Das wird auch kein Richter akzeptieren, diese Argumentation.

Das ist doch ********, dass man nicht dahin überweisen darf, wo auch abgebucht wurde.

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#11
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ist das Argumentation vom Inkassobüro eigentlich blöder Unsinn dann am Anfang habe ich jetzt wirklich gedacht gestern mit dem Brief ob das ein Fehler war zurück an H&M zu überweisen wo ist abgebucht worden ist.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Natürlich ist diese Argumentation Blödsinn.

Es ist nur entscheidend, dass man das Geld überweist und dass es H&M erreicht hat. Es gab keine Chance für dich, irgendwie zu erkennen, dass es ein anderes Konto hätte sein sollen. Zudem: H&M arbeitet ja mit diesem anderen Konto selbst, nicht umsonst gehen da die Lastschriften hin. Wenn deren Buchhaltung das dann nicht hinbekommt, wenn man selbst direkt überweist, dann ist das ein Problem von H&M und deren Erfüllungsgehilfen. Keines, was deine Schuld ist.

-- Editiert von mepeisen am 06.12.2018 17:12

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#13
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Ihr seid super nett danke... nun heißt es seitens des Amtsgericht wo ich das Widerspruch Zurück genommen hatte das ich einen zurückgenommenen Widerspruch nicht wieder dieses rückgängig machen kann

Wenn das wirklich wahr ist das Amtsgericht mir das gesagt hat, dann bleibt mir nichts anderes wirklich als auf den Vollstreckungsbescheid des Inkassobüros bezüglich dieser angeblichen Gebühren zu warten um wieder ein Widerspruch einzulegen (wenn das Vollstreckungsbescheid kommen sollte für die Gebühren

Oder was meinen Sie ist das so doppelt gemoppelt?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann schreibe dem Amtsgericht, dass man nun Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einreicht bzw. dass sie es als Einspruch werten sollen.

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#15
 Von 
NormaleBürger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Nun das Amtsgericht schreibt mir ein Brief wodrin steht, ich solle erläutern warum ich nun den zurückgezogenen Widerspruch wieder festhalten möchte.
Also ein Begründung.

Desweiteren, schreibt mir HIT Inkasso das man mich an die Erledigung des Schreibens vom 31.12.18 errinert.

Hit schrieb mir, das ich "aufgrund der Tatsache an ein falsches Unternehmen, nähmlich den Onlineshop von H&M das Geld zurückgesendet haben soll und dieser Tatsachen war ein Zuordnung der Zahlung unmöglich, weshalb es vorerst auch als unzugeordnete Zahlung auf dem entsprechende konto separiert ist.
Erst im Nachhinein und durch unsere (HIT) Intervention war überhaubt ein Zuordnung möglich.
Und dies ist eindeutig Ihnen zuzulasten"

Nun Frage ich mich, als ich den Betrag an die H&M zurück gesendet hatte warum habe ich dann das Geld nicht zurückerhalten (wenn es nicht zzugeordnet werden konnte?)

Was kann ich den Gericht nun ein Begrundugn schreiben ?

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Hit schrieb mir, das ich "aufgrund der Tatsache an ein falsches Unternehmen, nähmlich den Onlineshop von H&M das Geld zurückgesendet haben soll und dieser Tatsachen war ein Zuordnung der Zahlung unmöglich, weshalb es vorerst auch als unzugeordnete Zahlung auf dem entsprechende konto separiert ist.
Erst im Nachhinein und durch unsere (HIT) Intervention war überhaubt ein Zuordnung möglich.
Und dies ist eindeutig Ihnen zuzulasten"

Ich würde das genüsslich zur Kenntnis nehmen, kräftig lachen und den Brief aufheben. Diese Argumentation ist wie gesagt völliger Blödsinn und da du es nun schwarz auf weiß hast, ist es auch leicht, vor Gericht dagegen zu bestehen.

Zitat:
Was kann ich den Gericht nun ein Begrundugn schreiben ?

Ich würde schreiben, dass man via Telefon eingeschüchtert und bedroht wurde und nur deswegen den Widerspruch zurückgezogen hat. Dass man nun, nachdem man sich informiert hat, zur endgültigen Überzeugung gelangt ist, dass der Mahnbescheid in der Sache falsch ist und die Forderung zu Unrecht erhoben wird, dass man dazu einen Gerichtsprozess beantragt, in dem festgestellt wird, dass auch die (außergerichtlichen) Ausführungen des Inkassos falsch und gelogen sind und nicht zu einer Zahlungspflicht führen. Selbst wenn das Gericht nun beurteilt, man könne nicht am Widerspruch festhalten, möchte es das bitte als Einspruch gegen den VB werten und es ans Prozessgericht abgeben. Würde das ruhig so schreiben in diesem Wortlaut.

Wie gesagt: Meine Meinung ist, dass die Argumentation, man habe an "das falsche Unternehmen überwiesen" Blödsinn ist. Selbst wenn dem so war: Die hätten das Geld nicht einfach so behalten dürfen monatelang. Ohne mal zu schauen, ob es intern nicht anders verbucht werden muss. Das sind Argumente, gegen die diese Pappenheimer meiner Meinung nach einfach nicht ankommen.

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