Mahnantrag: Haupt-/Nebenford. und Art d. Anspruchs

11. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Komotau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnantrag: Haupt-/Nebenford. und Art d. Anspruchs

Hallo zusammen,

ich versuche gerade den Online-Mahnantrag auszufüllen und habe dazu zwei Fragen.

Folgende Situation:
Ich verlange Schadensersatz von einer Reinigung, da diese meine Kleidungsstücke verloren hat.
Ich habe diesen Anspruch der Reinigung schriftlich mitgeteilt und in der Höhe belegt. Nachdem nach Ablauf der von mir gesetzten Frist keine Zahlung erfolgt war, habe ich ein weiteres Mahnschreiben durch einen befreundeten Anwalt schicken lassen.
Da wieder keine Reaktion erfolgt ist, beantrage ich nun einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Fragen:
1. Sind die Kosten für das oben genannte anwaltliche Schreiben eine Nebenforderung, oder, da der Anwalt sie in seinem Schreiben gegenüber der Reinigung schon geltend gemacht und eingefordert hat, nun Teil der Hauptforderung?
2. Als Art des Anspruchs gebe ich an "Schadenersatz aus ...-Vertrag (Katalog-Nr. 28)" und als Anspruchzusatz "Art des Vertrags: Reinigungs". Ist der Zusatz korrekt, oder ist z.B. "Dienstleistungsvertrag" anzugeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
K.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Verlust
Punkt 5

lg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 13.03.2011 11:20

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Komotau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo actrostom,

danke für die Antwort, mit der ich aber leider gar nichts anfangen kann. Vielleicht könntest du es ja einmal in ganzen Sätzen versuchen?

Viele Grüße,
K.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
einfach oben auf meinen Link klicken dann findet man:


Lieferbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes *

5. Haftungsgrenze
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwer-tes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig-keit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

mfg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Komotau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber das weiss ich ja.

Meine Frage war, ob im Mahnverfahren die bisher aufgelaufenen Kosten inzwischen zur Hauptforderung zählen oder eine Nebenforderung sind.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen