Mahnbescheid, Annahme verweigert, was nun?

13. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
schnitzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid, Annahme verweigert, was nun?

Hallo,

ich versuche vergebend seit mittlerweile 2 Jahren meine Vorderungen gegen den Geschäftsführer einer UG zuzustellen.
Als erstes habe ich das per Einschreiben selbst versucht. Der Brief wurde allerdings nicht vom Empfänger abgeholt. Beim 2. Versuch ebenso. 1/2 Jahr später habe ich über die Seite handelsregister.de die vermeindlich aktuelle Anschrift gefunden und das Ganze beim zuständigen Mahngericht eingereicht. Ergebniss. Firma gibt es an der Adresse nicht.
Nun bin ihc soweit, das nach dem 3. (oder 4.) Versuch über das Mahngericht zwar der Geschäftsführer angetroffen wurde, dieser aber behauptet er währe nciht der GF und die Firma währe im unbekannt. Dabei ist er der direkte Nachfolger von mir und laut Handelsregister immernoch der aktuelle GF.

Da ich nicht weiss, was icch jetzt tun muss/kann, hoffe icch hier etwas Licht ins Dunkle zu bekommen.
Ist dieses Verhalten strafbar? Wie gehe ich weiter vor?
Das Mahnverfahren läuft noch, aber ohne Zustellung meiner Rechnung kann ich nichts eintreiben.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
redjeve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechnung schicken. An die letze ihnen bekannte amtliche Meldeadresse.

Einfach per Einwurf einschreiben. Rechnungen können auch per Postbrief zugestellt werden.

Danach Mahnverfahren weiterbetreiben.
Das zuständige Gericht wird dann einen MB aufsetzen, wo gegen der Herr Allerwahrscheinlichkeit nach Widerspruch einlegen wird.


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"Ett dien Brod neet drööch, dau an een Sied Botte. "

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

unabhängig davon: Hat er die Aussage, dass er weder Rechtsnachfolger der ursprünglichen Fima ist noch deren Geschäftsführer oder ehemaliger Geschäftsführer schriftlich gegenüber dem Gericht gemacht?

Wenn ja und da du explizit gefragt hast: Wer das Gericht vorsätzlich anlügt, könnte sich hinsichtlich Prozessbetrugs strafbar machen. Das schließt Mahnverfahren natürlich ein. Es gibt da zwar Bedingungen, wie beispielsweise "Handeln in vollem Unrechtsbewusstsein" etc. Näheres können dir Juristen zum Strafrecht beantworten.
Natürlich müsste es auch nachweisbar sein, dass es wirklich diese Verbindung zwischen der UG/ deren Geschäftsführer und der neuen Firma gibt und dass die neue Firma weiss, dass sie der Rechtsnachfolger.

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#3
 Von 
schnitzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dabk für diese Infos. Da es sich um ein UG handelt und diese im Handelsregister eingetragen ist, habe ich dort die Veröffentlichungen natürlich ausgedruckt. Der GF hat dem Briefträger gegenüber geäußert, er wäre nicht der Geschäftsführer der Firma und der Postbote konnte kein Firma mit dieser Bezeichnung an der Adresse vorfinden. So steht es auf der Zustellurkunde des Mahngerichts.

Ich habe heute auch wieder mit dem Mahngericht telefoniert und der nächste Zustellversuch erfollgt. Es oll dieses mal allerdings anders laufen. Es nennt sich wohl, Zustellung durch besonderen Wachtmeister.
Nicht desto trotz werde ich mal bei einer Polizeiwache vorbei fahren und schaun, was sich da machen läst. Irgendwie muss da mal langsam was passieren. Nach über 2 Jahren hat man so langsam die Nase voll.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von schnitzer am 13.09.2012 14:27

Der GF hat dem Briefträger gegenüber geäußert, er wäre nicht der Geschäftsführer der Firma und der Postbote konnte kein Firma mit dieser Bezeichnung an der Adresse vorfinden. So steht es auf der Zustellurkunde des Mahngerichts.

Woher wusste der Briefträger denn dass er den GF der Firma die er nicht finden konnte vor sich hatte?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#5
 Von 
schnitzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mahnbescheid geht an den GF, da dieser die Firma vertritt. Daher hat der Bote den GF natürlich auch erreichen können.

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