Mahnbescheid, Anwalt bietet Ratenzahlung

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid, Anwalt bietet Ratenzahlung

Hi @all,

bin durch Studium der vorhandenen Beiträge nicht wirklich schlau geworden.

Ich hab am 22. ein Einwurfeinschreiben bekommen, Mahnbescheid, für eine Leistung von Maerz diesen Jahres.
Was das für eine Leistung ist habe ich durch ein Telefonat klären können und der Anspruch ist auch begründet, da ich diese Leistung erhalten habe.
Die Leistung waren ca. 85 Euro, der MB lautet ueber 170 Euro. Rechnung oder Mahnungen hab ich nie erhalten, warum auch immer.
Bei einem Telefonat mit der Kanzlei (um herauszufinden was das für eine Leistung ist) wurde mir angeboten 30 Euro zu erlassen, wenn ich ASAP bezahle. Ich koennte es auch auf zweimal a 70 Euro aufteilen, aber ASAP.

Meine Frage nun: Wenn ich jetzt diese 70 Euro überweisen sollte, heisst das doch nicht dass die den MB zurueckziehen, oder?
Ein nichtwidersprochener Mahnbescheid steht doch in der Schufa, oder?
Ist nicht so dass ich nicht zahlen will, aber ich will nun keinen Fehler machen und auf einmal haben die einen Titel und ich habe weiterreichende Konsequenzen zu ziehen.

Kann mir da jemand einen Rat geben?

Nachtrag: Die Kanzlei meinte, ich solle auf keinen Fall dem MB widersprechen, da es für mich sonst teurer würde usw.

Was heisst Zugang eines beweisbaren Anspruches? Einschreiben oder so hab ich nie bekommen.
Fakt ist, bei uns im Ort gibt es (beweisbar!) einen Herren mit dem gleichen Vor- und Zunamen und sogar mit der gleichen Hausnummer. Die Adresse beginnt sogar auch mit "Am ... 14". Jetzt ist dieser Ort nicht sehr gross (Stadt oder Klein-Stadt, weiss nicht genau, wohn noch nicht lange hier ;)

Gruss

T.

-- Editiert von Aracos71 am 01.12.2005 15:09:36

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ich würde hier nun drei Dinge machen. 1. ich würde dem Mahnbescheid widersprechen. 2. ich würde die 85 Euro an den Gläubiger zahlen. 3. Ich würde die entstandenen Kosten der Kanzlei ersetzen.

Den Rest werden die dann nicht mehr einklagen.

Sie können sich natürlich auch schriftlich geben lassen, das bei der Zahlung von 140,- Euro das Mahnbescheidsverfahren eingestellt wird. Denn ohne das Angebot kommt da dann trotzdem meist der Vollstreckungsbescheid.

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#2
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Schon mal Danke für die Antwort.
Sind denn die enstandenen Kosten denn alle die auf dem Mahnbescheid stehen oder sind da u.U. auch fiktive Kosten dabei? Ich werd aus dem ganzen Ding nicht schlau *seufz*.

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Nun, weil der Anwalt ja 30 Euro nicht haben will, sind mindestens 30,- Euro zuviel in dem Mahnbescheid. Es sind dort Kosten für den Mahnbescheid aufgeführt, Zinsen usw., Mahnkosten des Gläubigers und die Anwaltskosten.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

das hat schon seinen grund das der Advokat von sich aus anbietet hier "rabattmäsig" 30 € nachzulassen !

MB widersprechen wie schon empfohlen
85 die Hauptforderung und 85 Gebühren
Liste doch mal die Gebühren auf !

Was ist ASAP ?

Telefongespräche bzw Versprechungen am Telefon seitens der Anwalte zählen nichts !!
Vertraue Ihnen nicht ! Es sind Anwälte der Gegenseite !
gruß
thehellion

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie genau gliedert sich denn der Mahnbescheid?

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#6
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, *schnauff* endlich daheim von Arbeit.

Ich tipp mal ab:

Kosten nach dem Wert der Hauptforderung: ca 85 EUR

Gerichtskosten:
Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1110 KV GKG) 18 EUR

Kosten des Antragsstellers für dieses Verfahren

RA / Rechtsbeistandskosten

Gebühr (Nr. 3305 VV RVG/Art. IX KostÄndG) 25.- EUR

Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG/Art. IX KostÄndG) 5.- EUR

--

48 EUR


Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend:

I. Hauptforderung:
... ca 85 EUR

II. Kosten wie nebenstehend: 48 EUR

III. Nebenforderungen:

Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG 16,25 EUR
Mahnkosten 17,50 EUR

IV. Zinsen .... 2-3 Euro insgesamt.

---

Summe ca. 170 Euro.


Übrigens, ASAP soll heissen "as soon as possible", also "so schnell wie möglich". ;)

Danke schon mal für die Antworten.

T.

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#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die rechtsanwaltsgebühren sind ok, streng genommen sogar recht günstig weil die angerechnete geschäftsgebühr 0,65 2400 VV RVG keine auslagen nr. 7002 VV RVG - wie gesetzlich zulässig - enthält.

mahnkosten 17,50 sind recht reichlich - ob die zu halten sind hängt davon ab wieviele mahnungen verschickt wurden und ob diese beispielsweise per einschreiben kamen.

ob die zinsen passen ist meist auf eher fraglich bei 2-3 euro aber eher egal.

entgegen thehellions verschwörungtherien würde ich bei 30 euro entgegenkommen (und entsprechender bestätigung!!) zahlen. in meinen augen will man die undankbare sache lieber schnell vom tisch haben - wenn man nicht aufs masseninkasso spezialisiert ist lohnen sich solche akten einfach nicht.

ohne gerichtskosten sind gebühren von 46,25 eur enthalten. dann kommt man ihnen 30 euro entgegen. die gehen zuerst von den mahnkosten und den zinsen ab, dann bleiben ca. 10 euro die der anwalt trägt damit der gläubiger seine hauptfordrung bekommt - unter dem strich ca. 36 euro - abzüglich porto, vordrucke .... wenn man das nicht als masseninkasso aufzieht arbeitet anwälte sich an solchen sachen eher arm als reich.

nur zur ergänzung: ein nicht widersprochener mahnbescheid steht NICHT in der schufa - lediglich wenn der gläubiger oder die anwälte mit der schufa zusammenarbeiten (was aber eher selten ist) oder wenn sie die eidesstattliche versicherung ablegen mussten bzw entsprechende haftbefehle gegen sie vorliegen kommt ein entsprechender eintrag.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Luda
bin kein area51 fetischist ;)
Aber der Anwalt bzw die Gegenseite denkt immer zuerst an sich selbst - so ist es eigentlich meistens - wie auch im ganzen Leben !

Der Fragesteller sagt er hat keine Rechnung und keine Mahnung bekommen !

Könnte doch sein das der Anwalt weiss das es schwer fallen würde hier den ordnungsgemäsen Erhalt der Rechnung bzw Mahnung nachzuweisen !
Wenn dies nicht nachgewiesen werden kann
braucht aracos71 auch die Kosten nicht zu tragen ! Oder liege ich hier falsch ?
gruß
thehellion

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nur mal ne kurze Frage am Rande:

Der Mahnbescheid kam per Einwurfeinschreiben???

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#10
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, Einwurfeinschreiben. Hab ich auch ganz oben geschrieben. :-)

~ara

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#11
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@ mahnmann, wohl eher nicht - soll ja aber nicht weiter stören.

@ thehellion, dann könnte es sich um ein sofortiges anerkenntnis handeln, was in der tat nicht zur kostenübernehme verpflichtet. die frage ist, ob es sich das prozesskostenrisiko (allein für gerichtskosten und den gegenanwalt 150 eur) lohnt, dass spiel würde ich nur spielen wenn mir der herr mit gleichem namen und ähnlicher adresse bestätigt, dass er die schreiben erhalten hat, oder ich rechnungs- bzw mahnungskopien in die finger bekomme die eine andere adresse aufweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

luda
habe ich jetzt nicht so ganz verstanden !
Wenn ich als Schuldner sicher bin das ich keine Rechnung bzw Mahnung erhalten habe brauche ich ja auch keine MB und RA kosten zu zahlen.

Gibt ja nicht nur "flunkernde" Schuldner sondern auch "flunkernde" Gläubiger !

Sonst könnte ja jeder Gläubiger schnell ein paar "nachträgliche" Rechnungen bzw Mahnungen schreiben und die würden als Fakt
vor Gericht ausreichen ?!

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ja. Dreimalige Zusendung per normaler Briefpost ist ausreichend.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnman
da könnte ja jeder - ratzfatz - nachträglich die Rechnungen bzw mahnungen schnell schreiben und kopien davon machen und dann dem Richter präsentieren ?!

Ist es nicht so das mindestens 1 Brief nachweisbar zugestellt (einschreiben z.b )
sein muß ?
Das wäre doch dann zu einfach !
gruß
thehellion

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es gibt dazu aber ein anders lautendes Urteil. Ich seh am Montag mal nach.

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#16
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

es gilt nach wie vor: der richter ist in seiner beweiswürdigung frei. wenn er keinen grund hat an der ordnungsgemäßen übersendung von rechnungen zu zweifeln wird er das auch nicht tun.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi alle,

ihr habt mir mit euren Antworten weitergeholfen.
Ich habe nochmal mit der Kanzlei telefoniert, mir ihr Angebot zufaxen lassen, dass sie auf 30 Euro verzichten und habe es sofort überwiesen.

Sollte ich nun noch dem Mahnbescheid widersprechen weiss ich aber nun nicht *seufz*

Gruss,

T.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

seit wann kommt der MB per Einschreiben???

Ich dachte i m m e r per PZU?????

Hab grad im Lexikon der Rechtsirrtümer nachgeschaut, die brauchen gar keine (also nicht eine) Mahnung zu schreiben, .... Forderung ist mit Rechnungsstellung fällig!

Grüsse
bad-homburger

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber alleine die Fälligkeit verursacht noch keinen Verzug.

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

es gilt nach wie vor: der richter ist in seiner beweiswürdigung frei. wenn er keinen grund hat an der ordnungsgemäßen übersendung von rechnungen zu zweifeln wird er das auch nicht tun.

Wenn jetzt Seiler zum Beispiel behauptet die Rechnungen inkl 1 Mahnung sind ordnungsgemäß verschickt worden und die 78 jährige Rentnerin Erna X sagt stimmt nicht -habe nichts bekommen !
Wem will der Richter glauben ?

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