Mahnbescheid, Forderung aber bezahlt!

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.09.2009 20:41:25
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnbescheid, Forderung aber bezahlt!

Hallo allerseits,

habe leider ein ernstzunehmendes Problem.

Ich habe Ende Februar bei T-Mobile einen Mobilfunkvertrag mit einem Handy abgeschlossen.

Sämtliche Forderungen sollten per Lastschrift eingezogen werden.

Ich bekam dann irgendwann eine Mahnung über 39,95 wegen der Zuzahlung für das Handy. Ich habe daraufhin dann bei T-Mobile angerufen und denen gesagt, dass ja alle Forderungen per Lastschrift eingezogen werden sollen.

Der Kundenberater teilte mir daraufhin mit, dass er dies aufnehmen will und das dann wohl auch gemacht wird.

Ich bekam dann irgendwann plötzlich Post der Rechtsanwälte Seiler und Kollegen und sollte plötzlich knapp 90 Euro bezahlen.

Habe ich nicht eingesehen und wieder bei T-Mobile angerufen. Ich solle halt einfach die 39,95 überweisen und gut ist es.

Das habe ich dann vor etwa 2 Monaten auch getan.

Jetzt bekomme ich plötzlich einen gerichtlichen Mahnbescheid mit folgenden Forderungen:

39,95 Hauptforderung

36,75 (Mahnbescheid, Gebühr, Auslagen)

11,20 (Mahnkosten)

0,53 (Zinsen)

Insgesamt soll ich nun abermals 88,44 Euro zahlen.

Ich habe aber doch nun die Forderung in Höhe von 39,95 schon vor fast 2 Monaten überwiesen.

Dass die 39,95 von mir zu zahlen waren, ist ja vollkommen richtig und ich war auch die ganze zeit über bereit, den Betrag zu zahlen. Sämtliche Monatsbeiträge, Gesprächskosten etc. wurden immer erfolgreich von meinem Konto eingezogen. Wie es sein sollte...

Nun sehe ich es so, dass ich gegen den Mahnbescheid erst mal Widerspruch einlege. Nur passiert mir das ganze zum ersten mal, da ich meine Rechnungen IMMER pünktlich zahle.

Wie muss ich nun vorgehen? Der gesamten Forderung widersprechen?
Ich denke z.B. an die Mahnkosten von 11,20 Euro. Mahnungen habe ich ja tatsächlich erhalten. Allerdings nur, weil ich ja gesagt habe, dass sie den Betrag ja einfach mit einziehen können und mir dies ja auch zugesagt wurde.

Der Mahnbescheid selbst ist ja eigentlich schon mal völlig falsch, da ich die 39,95 ja vor 2 Monaten schon bezahlt habe. und zwar direkt an T-Mobile, nicht an Seiler und Kollegen.

Wie kommen die dazu, mir jetzt einen Mahnbescheid zukommen zu lassen.
Bin da etwas hilflos und für jeden Tip dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hi,

ich denke nicht, dass ein WI was bringt und zwar weil

1. sicherlich nicht angegeben wurde vor 2 Monate, dass die Zahlung zur Verrechnung mit der Hf dient, also wurden ersteinmal RA-Kosten verrechnet.

2. Geldschulden Bringschulden sind, also du diese hättest überweisen müssen

3. man ruft in keinen Call Centern an!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich denke das war Lehrgeld und darunter solltest du es auch verbuchen.

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Was soll denn das für eine Aussage sein?
Natürlich widersprechen, denn die HF ist ja bezahlt! Lehrgeld, so ein Quark.
Bei Seiler ist die Info wohl mal wieder nicht angekommen.
Wenn hier geklagt werden sollte, dann kannst du ja den Zahlbetrag auf dem deinem Kontoauszug belegen, und wenn das 2 Monate her ist, dann brauchen die sich gar keine Gedanken mehr darüber zu machen was mit dem Rest ist.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Normalerweise hat Jonathan recht aber die Frage ist :
An wen sind die 39 damals überwiesen worden ?
Falls an die RAs dann ist gem BGB 367 verrechnet worden und die gesamte HF wäre noch offen

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.09.2009 20:41:25
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

die 39,95 wurden von mir direkt an T-Mobile überwiesen.
Nicht an Seile und Kollegen...

Das hatte mir ja der Kerl bei der Kundenbetreuung so gesagt.
Ich solle das Geld direkt an T-Mobile überweisen, dann sei das in Ordnung.

Zum Beitrag von floriansmom...

Bringschulden hin oder her. Ich habe damals im Vertrag mit festgelegt, das sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Kosten von meinem Konto Nummer xxx bei Bank xxx eingezogen werden sollen.

Und zu der Äußerung, man solle keine Callcenter anrufen....das ist doch nunmal die Kundenbetreuung. "Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, drücken Sie die X"....das war ganz klar eine Frage zu einer Rechnung. Also gehe ich doch auch als Verbraucher davon aus, dass ich hier kompetent und auch verbindlich beraten werde.



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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

"kompetent und auch verbindlich beraten werde." Theoretisch ja, praktisch NEIN

Selbst eine Email wäre sinnvoller gewesen, da sich die besser nachvollziehen lässt und vorweisbar wäre.



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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

quote:
Ich habe damals im Vertrag mit festgelegt, das sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Kosten von meinem Konto Nummer xxx bei Bank xxx eingezogen werden sollen.


Damit werden aus den Bringschulden Holschulden und die Mahnkosten wären auch aus diesem Grund nicht gerechtfertigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Hallo,

die 39,95 wurden von mir direkt an T-Mobile überwiesen.

Dann bist Du aus dem Schneider !!
Fristgem Widerspruch komplett und begründungslos wäre meine Empfehlung

lg

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